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Wer in Schleswig-Holstein angeln möchte, benötigt einen Fischereischein. Dieser Schein wird nach Ablegung einer
Seine Gültigkeit erhält der Fischereischein durch die kalenderjährlich zu leistende Fischereiabgabe, die als Jahresmarke gekauft und in den Fischereischein geklebt wird. Ohne diese Abgabe ist der Schein ungültig.
Fischereischeine, die vor 1983 ausgestellt wurden, können nur bei Vorlage einer Prüfungsbescheinigung umgetauscht werden.
Gültige Fischereischeine aus anderen Bundesländern werden anerkannt.
Für Urlauber ohne Fischereischein, die nicht in Schleswig-Holstein wohnen, gibt es eine Ausnahmegenehmigung für 40 Tage zum Preis von insgesamt
Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Fischereischein, wenn sie von einem volljährigen Fischereischeininhaber beaufsichtigt werden. |
| Zur Ausstellung eines Fischereischeins brauchen Sie folgende Unterlagen: | ||||||
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Gebühren, Kosten
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Fischerereischein Ausnahmegenehmigung Fischereiabgabemarken |
10 Euro 10 Euro 10 Euro |
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Rechtsgrundlagen |
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Landesfischereigesetz, Durchführungsverordnung und Ausführungsanweisungen |
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Prüfung beim Landessportfischerverband