Fischereischeine,
Fischereiabgabemarken
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Fischereischein-
(Angler-)prüfung
Angeln im Kieler Hafen
 
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Landessportfischerverband Schleswig-Holstein
Landesanglerverband Schleswig-Holstein
 
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Wer in Schleswig-Holstein angeln möchte, benötigt einen Fischereischein. Dieser Schein wird nach Ablegung einer  Prüfung beim Landessportfischerverband oder beim Landesanglerverband von der örtlichen Gemeindeverwaltung ausgestellt, für Kieler Bürgerinnen und Bürger beim Hafen- und Seemannsamt.

 

Seine Gültigkeit erhält der Fischereischein durch die kalenderjährlich zu leistende Fischereiabgabe, die als Jahresmarke gekauft und in den Fischereischein geklebt wird. Ohne diese Abgabe ist der Schein ungültig.

 

Fischereischeine, die vor 1983 ausgestellt wurden, können nur bei Vorlage einer Prüfungsbescheinigung umgetauscht werden.

 

Gültige Fischereischeine aus anderen Bundesländern werden anerkannt.

 

Für Urlauber ohne Fischereischein, die nicht in Schleswig-Holstein wohnen, gibt es eine Ausnahmegenehmigung für 40 Tage zum Preis von insgesamt 
20 Euro (Genehmigung und Abgabemarke). 

 

Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Fischereischein, wenn sie von einem volljährigen Fischereischeininhaber beaufsichtigt werden.

 

Zur Ausstellung eines Fischereischeins brauchen Sie folgende Unterlagen:
   Ausweis
   Prüfungszeugnis
   Passbild (ab 16 Jahre)

 

 

 Zuständige Stelle und Öffnungszeiten

 

Gebühren, Kosten

 

Fischerereischein

Ausnahmegenehmigung Fischereiabgabemarken

10 Euro
10 Euro
10 Euro
 

Fischereiabgabemarken sind ab 3. Januar 2005 auch im
Rathaus, Zimmer 184 erhältlich, sowie in den Stadtteilbürgerämtern Pries/Friedrichsort, Zum Dänischen Wohld 23, und Neumühlen-Dietrichsdorf, Tiefe Allee 45.


Rechtsgrundlagen

Landesfischereigesetz, Durchführungsverordnung und Ausführungsanweisungen