Datenschutzhinweise zur Meldung nach dem Hinweis­geber­schutzgesetz (HinSchG)

Information nach den Artikeln 13 und 14 DSGVO
Informationen gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung bei einer Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Unser Umgang mit Ihren Daten und Rechten

Bei einer Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) werden personenbezogene Daten verarbeitet. Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. Alle unsere Mitarbeiter*innen sind zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen verpflichtet.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Datenverantwortlicher

Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer

Vertreten durch: 
Landeshauptstadt Kiel, Interne Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz
Sophienblatt 12, 24103 Kiel
0431 901-7701 oder 0431 901-7702 oder 0431 901-7703

Datenschutzbeauftragter und Auskunftsrecht

Sie haben nach Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die Sie betreffenden verarbeiteten personenbezogenen Daten. Bei Fragen zum Datenschutz oder vermuteten Verletzungen des Datenschutzrechtes können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Kiel wenden:

0431 901-2771 

Ihnen steht zudem ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, zu.

0431 988-1200 

Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten über Sie, die wir im Rahmen einer Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz freiwillig von Ihnen erhalten.

Die personenbezogenen Daten der hinweisgebenden und ggfs. von weiteren beteiligten Personen werden ausschließlich für die gesetzlichen Zwecke der Internen Meldestelle verarbeitet, um Hinweise vertraulich entgegenzunehmen, diesen nachzugehen, zu bearbeiten und die erforderlichen und gebotenen Konsequenzen einzuleiten sowie gegebenenfalls Folgemaßnahmen zu ergreifen. Es dient der Aufdeckung von Missständen und deren Aufklärung. 

Die Verarbeitung erfolgt mit einem hohen Maß an Vertraulichkeit, soweit diese nicht durch zwingende rechtliche Gründe, zum Beispiel Akteneinsicht in einem Strafverfahren, aufgehoben werden muss. Eine Weiterverarbeitung zu anderen als den gesetzlich vorgegebenen Zwecken erfolgt nicht.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. der EU-Richtlinie 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie, HinSch-RL) vom 23.10.2019 und i.V.m. § 10 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) vom 12.05.2023.

Welche Quellen und Daten (Kategorien der personenbezogenen Daten) nutzen wir?

Welche Daten verarbeitet werden, hängt davon ab, welche Informationen Sie uns im Rahmen Ihrer Meldung mitteilen. Verarbeitet werden die persönlichen Daten der Meldenden - sofern diese von den Meldenden mitgeteilt werden - oder die persönlichen Daten weiterer betroffener Personen, soweit diese Daten für die Bearbeitung nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlich sind. Dies können beispielsweise folgende Informationen sein:

  • Angaben zu Ihrer Person (zum Beispiel Name, E-Mailadresse, IP-Adresse etc.)
  • Angaben zur beruflichen Tätigkeit und zum Verhältnis zum Verantwortlichen (zum Beispiel Arbeitnehmer, Kunde, Lieferant etc.), § 1 HinSchG
  • Weitere von Ihnen mitgeteilte Informationen

Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG).

Wer bekommt Ihre Daten? (Weitergabe an Dritte)

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht ohne Ihre Einwilligung an Dritte weitergegeben, es sei denn, die interne Meldestelle ist hierzu gesetzlich verpflichtet (zum Beispiel Akteneinsicht im Rahmen von Strafverfahren).

Das HinSchG sieht die Wahrung der Vertraulichkeit der Identität untzer anderem der hinweisgebenden Person im Zusammenhang mit Meldungen zu Verstößen vor, die unter das HinSchG fallen. Es erhalten innerhalb der Internen Meldestelle daher nur diejenigen Personen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig sind, sowie die sie bei der Erfüllung dieser Aufgabe unterstützenden Personen. 

Eine Weitergabe an die jeweils zuständige Stelle kann jedoch gegebenenfalls in gesetzlich geregelten Fällen nach § 9 Abs. 2 HinSchG erforderlich werden. Darüber hinaus kann eine Weitergabe der Informationen erfolgen, wenn dies für Folgemaßnahmen erforderlich ist und die hinweisgebende Person nach § 9 Abs. 3 HinSchG eingewilligt hat.

Gemäß § 9 Abs. 1 HinSchG wird die Identität einer hinweisgebenden Person, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße meldet, nicht nach dem HinSchG geschützt.

Widerrufsmöglichkeiten bei Einwilligungserklärungen

Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO eingewilligt haben, steht Ihnen nach Artikel 7 Abs. 3 DS-GVO das Recht zu, eine abgegebene Einwilligungserklärung ohne Angabe von Gründen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die „Wirkung für die Zukunft“ eines Widerrufs bedeutet, dass alle bis dahin auf Grundlage Ihrer Einwilligung bewirkten Verwendungen rechtmäßig bleiben.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß § 11 Abs. 5 HinSchG drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, sofern nicht andere gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.

Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Nein, eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes – EWR) findet nicht statt.

Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Nein, Ihre Angaben sind ausschließlich freiwillig. Sie sind auch nicht verpflichtet, uns Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen und können Ihre Mitteilung an die Interne Meldestelle auch anonym abgeben (zum Beispiel per Post, per Telefon mit Rufnummernunterdrückung) oder sich an eine externe Meldestelle wenden. 

Folge der Nichtbereitstellung ist lediglich, dass Sie keine Benachrichtigung über den Eingang, bzw. den weiteren Verlauf Ihrer Meldung erhalten werden.

Wir nutzen in den einzelnen Verwaltungsverfahren keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DSGVO. 

Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:

a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).

b) Recht auf Datenberichtigung, sofern die Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DSGVO).

c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.

d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b, c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.

e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO). Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, die Sie mittels Antrag erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft widerrufen. Dies hat möglicherweise zur Folge, dass eine noch nicht abgeschlossene Beratung nicht mehr gemäß den geltenden Qualitätsstandards fortgeführt werden kann.

Es gelten nach dem LDSG Beschränkungen der Informationspflicht, der Auskunftspflicht, des Widerspruchsrechts und der Pflicht zur Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person nach den §§ 8 bis 11 Landesdatenschutzgesetz. 

Wenn Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

  

Stand der Information: 2. Januar 2024