Unterstützung im Arbeitsleben
Für schwerbehinderte Menschen, die ihren Arbeitsplatz in einem Betrieb im Bereich der Landeshauptstadt Kiel haben sowie für deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist die Fürsorgestelle nach dem Schwerbehindertenrecht die Ansprechpartnerin in den folgenden Bereichen:
Prävention und Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Nach §§ 84 und 102 Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX):
Beratung, Hilfe und Unterstützung bei behinderungsbedingten Problemen im Arbeitsverhältnis (Ausnahme: Die Fürsorgestelle ist nicht zuständig für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.)
Kündigungsschutz
Nach §§ 85 ff SGB IX:
Die Kündigung der Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Menschen durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Fürsorgestelle.
Kontakt
Nähere Informationen erhalten Sie bei der
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Familie und Soziales
Fürsorgestelle nach dem Schwerbehindertenrecht
Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
Ihre Ansprechpartnerin:
Heidi Perkams
Telefon 0431 / 901 - 3350
Fernkopie 0431 / 901 - 6 32 16



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