Was ist drin im Bildungspaket?
Seit Anfang 2011 gibt es das Bildungspaket. Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen sollen durch das Bildungspaket die Chance auf einen besseren Zugang zu Bildung und Teilhabe erhalten. Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt Kinder und Jugendliche, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten.
Die Angebote aus dem Bildungspaket sind vielfältig. Es gibt Zuschüsse zu den Lernmaterialien oder den Beförderungskosten zur Schule. Neben den Klassenfahrten können auch die Kosten für Tagesausflüge durch die Kindertageseinrichtung oder Schule übernommen werden. Die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung wird ermöglicht oder auch der Mitgliedsbeitrag für den Sportverein übernommen. Sollte eine qualifizierte Lernförderung notwendig sein, kann diese über das Bildungspaket gefördert werden.
Ob ein Anspruch auf das Bildungspaket besteht, kann beim zuständigen Sozialleistungsträger überprüft werden. Dort erhalten Sie das Antragsformular. Bitte stellen Sie für jedes Kind und jeden Jugendlichen einen eigenen Antrag.
Für verschiedene Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten Sie einen Gutschein. Über diesen können das gemeinschaftliche Mittagessen und die Tagesausflüge über die Schule oder Kindertageseinrichtung abgerechnet werden. Zusätzlich kann der Gutschein für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben genutzt werden, zum Beispiel für den Sportverein oder die Musikschule. Zusammen mit dem Formular über die Notwendigkeit der Lernförderung ist der Gutschein für Sie für die Nachhilfe einsetzbar.
Bitte behalten Sie immer den Originalgutschein. Nur mit diesem können Sie weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Alle Leistungsanbieter machen sich nur eine Kopie des Gutscheins.
Hier finden Sie Ihren richtigen Ansprechpartner für die Beantragung des Bildungspaketes:
- Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt beziehen,
wenden Sie sich bitte an das Jobcenter in Ihrem Sozialzentrum
- Beziehen Sie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem
Asylbewerbergesetz, dann stellen Sie bitte Ihren Antrag im Amt für Wohnen
und Grundsicherung im Neuen Rathaus.



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