Landeshauptstadt Kiel Wappen der Landeshauptstadt Kiel

Heimaufsicht & Selbstbestimmungsstärkungsgesetz

Die Landeshauptstadt Kiel ist die zuständige Behörde nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG)

Am 1. August 2009 ist das Nachfolgegesetz zum Heimgesetz das Selbstbestimmungstärkungsgesetz  (SbStG) für das Land Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt unter anderem für alle volljährigen Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung und volljährige Menschen, die von Pflegebedarf oder Behinderung bedroht sind, und die in einer stationären Einrichtung oder einer besonderen Wohn-, Pflege- und Betreuungsform leben. Die Durchführungsverordnung zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz ist am 23.Dezember 2011 in Kraft getreten.

In den stationären Einrichtungen der Landeshauptstadt Kiel führt die zuständige Behörde grundsätzlich mindestens eine Regelprüfung in jedem Jahr durch. Zusätzlich werden die Einrichtungen bei eingehenden Beschwerden überprüft.

Die Aufsicht über Heime für Kinder und Jugendliche hat das Landesjugendamt beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein, Adolf-Westphal -Straße 4, 24143 Kiel, Telefon: 0431 / 988-7464, Frau Jensen.

Stellt die zuständige Behörde fest, dass eine Einrichtung die Anforderungen nach diesem Gesetz nicht erfüllt, wird eine Mängelberatung durchgeführt. Werden die festgestellten Mängel danach nicht abgestellt, werden Anordnungen erlassen. Bei sehr schwerwiegenden Verstößen kann die Aufnahme weiterer Bewohnerinnen oder Bewohner bzw. der Betrieb der Einrichtung untersagt werden.

Das SbStG beinhaltet nicht mehr, wie das bundesrechtliche Heimgesetz, die vertraglichen Regelungen zwischen Einrichtung und Bewohnerinnen und Bewohnern.

Am 1. Oktober 2009 ist das Wohn-und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) in Kraft getreten. Die Träger mussten die alte Heimverträge bis zum 1. Mai 2010 an die neue Rechtslage angepasst haben. Die zuständige Behörde hat eine Informations-und Beratungspflicht, die im §3 Abs.2 SbStG geregelt wurde.

Die zuständige Behörde erstellt alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht:

Bericht nach §19 Absatz 5 SbStG für das Jahr 2011 mit Ausblick auf das Jahr 2012
Bericht nach §19 Absatz 5 SbStG für das Jahr 2010 mit Ausblick auf das Jahr 2011
Tätigkeitsbericht für die Jahre 2009 und 2010
Bericht nach §19 Absatz 5 SbStG für die Jahre 2008 und 2009
Tätigkeitsbericht für die Jahre 2006 und 2007


Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Bürger- und Ordnungsamt
Gewerbeangelegenheiten - Heimaufsicht
Neues Rathaus
Andreas-Gayk-Straße 31 C
24103 Kiel

Ansprechpartnerinnen
Elke Petersen, Telefon  0431 / 901-2176
Petra Göttsche, Telefon  0431 / 901-2189
Jette Petersen (Pflegefachkraft), Telefon 0431 / 901-2073
Dirk Sondermann (Pflegefachkraft) Tel. 0431/9012074

Rechtsgrundlagen
Selbstbestimmungsstärkungsgesetz, Durchführungsverordnung zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz