Umgebungslärm
In Deutschland sehen sich über 60 Prozent der Menschen durch Lärm, vor allem durch Verkehrslärm, belästigt, davon sogar mehr als 10 Prozent stark oder äußerst stark. Lärm ist für viele Menschen das vorrangige Umweltproblem.
Umweltproblem Verkehrslärm
Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat zum Ziel, schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Die Umsetzung der Richtlinie in Bundesrecht erfolgte mit der
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1865 - § 47 a-f BImSchG) und der
Verordnung über die Lärmkartierung vom 06. März 2006 (BGBl. I S. 516 - 34. BImSchV).
Die wesentlichen Aufgaben der Umgebungslärmrichtlinie sind:
- Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten
- Verminderung und Vorbeugen durch Lärmaktionspläne
Die Lärmkarten müssen alle fünf Jahre aktualisiert werden. Bei wesentlichen Änderungen muss dann auch der Aktionsplan an die neue Situation angepasst werden.
Lärmaktionsplan für Kiel 2008
Lärmkarten für Kiel 2012



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