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Gebiete nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH)

NATURA 2000
NATURA 2000

Bereits 1979 beschloss die Europäische Gemeinschaft die Vogelschutzrichtlinie zum Schutz bestimmter wild lebender Vogelarten. 1992 folgte die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, auch Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) genannt. Beide Richtlinien sehen die Errichtung von Schutzgebieten vor, die im so genannten Netz Natura 2000 zusammengefasst werden. Natura 2000 dient damit der Erhaltung ausgewählter gefährdeter Arten und Lebensräume, darunter so genannte "prioritäre" Arten und Lebensräume. Dies sind Arten beziehungsweise natürliche oder naturnahe Lebensraumtypen, deren Schutz und Erhaltung auf Grund ihres seltenen Vorkommens und/oder starker Gefährdung in der EU von herausragender Bedeutung ist.

Die Mitgliedsländer der EU sind verpflichtet, Beiträge zum Aufbau des Netzes Natura 2000 zu leisten.

Zahlreiche Gebiete - auch in Schleswig-Holstein - wurden in der Vergangenheit bereits benannt. Dennoch hat dies bisher nicht ausgereicht, die Vorgaben zu erfüllen, so dass die EU-Kommission Nachmeldungen angemahnt hat. Unter Berücksichtigung einer vom Bundesamt für Naturschutz erarbeiteten Methodik wurden weitere Gebietsvorschläge für Nachmeldungen erarbeitet, und zwar in einer Gesamtgrößenordnung von rund 51.000 ha. Dies hat zur Folge, dass sich der Anteil der FFH-Gebiete an der Landesfläche damit um etwa 3,2 % auf 7 % erhöhen wird.

Das förmliche Beteiligungsverfahren nach §§ 20 b und c Landesnaturschutzgesetz wurde durch eine Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt für Schleswig-Holstein eingeleitet.

Hier können Sie online die  Kurzgutachten und Karten zu den Gebietsvorschlägen für den Kieler Raum einsehen, oder gern auch beim Umweltschutzamt der Landeshauptstadt Kiel, Untere Naturschutzbehörde, im Hause der Landwirtschaftskammer, Holstenstr. 106 - 108, 24103 Kiel.

Darüber hinaus sind weitere Informationen, insbesondere auch zu Zielen und Auswirkungen von NATURA 2000 unter   http://www.schleswig-holstein.de/UmweltLandwirtschaft/DE/NaturschutzForstJagd/05_Natura2000/ein_node.html   verfügbar.

Kontakt

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich bitte an das

Umweltschutzamt
Untere Naturschutzbehörde
Holstenstr. 106 - 108
24103 Kiel
Telefon: 0431 / 901-3782 / -1118
Fax:      0431 / 901-63782
E-Mail:  Naturschutz@kiel.de