Mit dem Hund in der Stadt
Ein Hund bereitet viel Freude und bereichert das Leben. Allen Menschen, die es wollen, muss es deshalb möglich sein, einen Hund zu halten. Gleichzeitig müssen Mitmenschen ohne Hund sich darauf verlassen können, dass ihr Leben durch die Hundehaltung nicht eingeschränkt wird.
Die Landeshauptstadt Kiel steht für die Wünsche der Mitbürgerinnen und Mitbürger ebenso ein wie für die Interessen der Hundehalterinnen und -halter. So werden beispielsweise kostenlose Hunde-Schietbüdel ausgegeben, verbunden mit der Erwartung, dass diese auch überall zum Einsatz kommen: auf den Straßen, Gehwegen, Plätzen, dem Straßenbegleitgrün, den Baumscheiben, in den Grün- und Parkanlagen. Das gilt auch für die 18 Flächen, die im Stadtgebiet für den Auslauf der Hunde zur Verfügung stehen.
Hundehalterinnen und - halter bzw. diejenigen, die Hunde ausführen, müssen Regeln beachten, die in diversen Rechtsgrundlagen festgelegt sind (zum Beispiel im Gefahrhundegesetz, in der Straßenreinigungs- und Grünanlagensatzung oder im Landeswaldgesetz). Die Hundesteuer befreit sie nicht von diesen Pflichten, denn kein ordnungswidriges oder strafbares Handeln lässt sich mit der Zahlung von Steuern rechtfertigen.



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