Einsicht in archivierte Bauakten beantragen

Infos zu Häufigen Fragen

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis (in der Regel nicht älter als drei Monate) glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form

  • eines Grundbuchauszuges,
  • eines Kaufvertrages,
  • eines Erbscheines oder
  • eines Grundsteuerbescheides.

Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte kann eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten erforderlich werden.



  • Kreise oder kreisfreien Städte 
  • Gemeinden und Ämter, sofern die  Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden

Hinweise für Kiel:

Für die Sichtung von Grundstücks- und Gebäudeakten im Rahmen einer Auskunft oder zur Fertigung von Kopien fallen folgende Gebühren an: 

·         je Aktenband = 25,00 €
·         Kopie je DIN A4-Seite = 0,50 €
·         Kopie je DIN A3-Seite = 1,00 €
·         Auslagen nach Herstellungskosten der Kopiertechnik

Verwaltungsgebührensatzung



Neben dem persönlichen Anspruch auf Akteneinsicht haben Anspruch auf Einsicht in Verfahrensakten grundsätzlich die Beteiligten.

Daneben kann nach den Regelungen des IZG-SH ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt werden. In diesem Falle können Kosten anfallen.

Worum geht es?

Im Rahmen von Bauvorhaben werden Aktenvorgänge angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente enthalten.

Hinweise für Kiel:

Im Bauaktenarchiv der Stadtverwaltung Kiel werden derzeit auch abgeschlossene Entwässerungsakten gelagert und können dort eingesehen werden.


Zuständige Stellen

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Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
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