Grundlagen für die Arbeit des Referates
Frauenpolitik...
...ist nicht nur als Gleichstellung von Frauen und Männern zu sehen. Sie strebt
die politische Gestaltung aller Lebensbereiche im Sinne von Frauen an. Sie
zeigt sich im konsequenten Eintreten für die Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen für Frauen in Kiel.
Diesem Grundsatz ist die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten und des Referats für Geleichstellung der Landeshauptstadt Kiel verpflichtet, seit diese Institution im Januar 1987 ins Leben gerufen wurde.
Gesetzliche Grundlagen ihrer Arbeit sind das
- Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst,
- die Schleswig-Holsteinische Gemeindeordnung (§ 2 Abs. 3) und die
- Hauptsatzung (§ 6) der Landeshauptstadt Kiel.
Maßgeblich ist außerdem der
Frauenförderplan der Stadtverwaltung.
Der organisatorische Aufbau des Referats orientiert sich an der Lebenswirklichkeit von Frauen und gliedert sich zur Zeit im wesentlichen in folgende Arbeitsschwerpunkte:
- Beteiligung an Personalentscheidungen
- Beratung von Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung
- Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
- Beratung von Einwohnerinnen Kiels
- Geschäftsführung des Frauenbündnisses Kiel
- Öffentlichkeitsarbeit / Veranstaltungen
- Überregionale Kontakte



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