Hafenbehördliche Genehmigungen

Infos zu Häufigen Fragen

Anträge können formlos gestellt werden.

An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).

Zuständige Stellen in Kiel

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.



Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).

HafVO

Worum geht es?

Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.


Zuständige Stellen

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Postanschrift der Stadtverwaltung:
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Postfach 1152
24099 Kiel

 

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