Brandverhütungsschauen (Vorbeugender Brandschutz)

Infos zu Häufigen Fragen

Vorhaltung der zur Beurteilung des Brandschutzes erforderlichen Unterlagen zur Einsichtnahme wie z.B. Prüfbücher technischer Anlagen, Gefahrstoffverzeichnisse.



An die Kreise oder kreisfreien Städte, in deren Bezirk sich das Gebäude/die bauliche Anlage befindet.

Hinweise für Kiel:

Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophen- und Zivilschutz
Sachgebiet Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

0431 5905-170


Umweltschutzamt

0431 901-2182
umweltschutzamt@kiel.de

Vorbeugender Brandschutz bei der Berufsfeuerwehr Kiel

Brandverhütungsschauen sind im Abstand von sechs Jahren durchzuführen.

Es können Kostenersatz für die Durchführung der Brandverhütungsschau anfallen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.



Von dem vorbeugenden Brandschutz ist der abwehrende Brandschutz (Feuerwehrwesen) zu unterscheiden.

Hinweise für Kiel:

Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken. Meist wird Brandschutz in Gebäuden betrieben, er wird jedoch auch bei größeren Veranstaltungen immer wichtiger. Einzelne Leistungen sind:

  • Beteiligung und Beratung bei Bauvorhaben und Veranstaltungen
  • Brandverhütungsschauen
  • Beratung zu Rauchmeldern, Brandmeldern und Brandmeldeanlagen

  • § 162 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG),
  • § 70 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
  • § 23 Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG),
  • Landesverordnung über die Brandverhütungsschau (Brandverhütungsschauverordnung - BVSVO).

§ 162 Abs. 3 LVwG

§ 70 LBO

§ 23 BrSchG

BVSVO

Worum geht es?

Die Kreise und kreisfreien Städte sind im Rahmen der Gefahrenabwehr verpflichtet, Brandverhütungsschauen in Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen durchzuführen,

  • die in besonderem Maße brand- und explosionsgefährdet sind,
  • bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Personen gefährdet werden kann oder
  • die ins Denkmalbuch eingetragen sind, sofern das Landesamt für Denkmalpflege eine Brandverhütungsschau für erforderlich hält.

Hinweise für Kiel:

Die Feuerwehr bietet Sicherheitstipps und Beratung von Privatpersonen in Fragen des Brandschutzes

Wer in Kiel ein (Brauchtums)Feuer plant, sollte cih vorher vom Umweltschutzamt der Landeshauptstadt Kiel beraten kassen. Verbrannt werden dürfen nur trockenes Holz und pflanzliche Abfälle aus eigenem Garten, keine Abfälle allgemeiner Art.

Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz


Zuständige Stellen

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