Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe

Infos zu Häufigen Fragen

Antragsformulare für die Beantragung von Prozesskostenhilfe erhalten Sie bei dem für das jeweilige Verfahren zuständige Gericht.

Antrag Beratungshilfe vom Juntizministerium

Zur Niederschrift, d.h. mündlich kann der Antrag bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts gestellt werden. Schriftlich ist er bei dem Gericht zu stellen, das für den Prozess zuständig ist, für das Prozesskostenhilfe begehrt wird.

Zuständige Stellen in Kiel

Für den Antrag fallen keine gerichtlichen Gebühren an.



§§ 114 ff. der Zivilprozessordnung

Worum geht es?

Das Führen eines gerichtlichen Verfahrens ist kostenpflichtig. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Gegebenenfalls wird der antragstellenden Partei vom Gericht eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet.

Voraussetzungen:

  • der Antragsteller bzw. die Antragstellerin kann die für eine Prozess- oder Verfahrensführung erforderlichen Mittel nach seinen bzw. ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nicht aufbringen,
  • die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hat hinreichende Aussicht auf Erfolg und
  • die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung ist nicht mutwillig.

Zuständige Stellen

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