Beantragung von Karteikartenabschriften der Führerscheine
Infos zu Häufigen Fragen
Es müssen keine Unterlagen vorgelegt werden.
Hinweise für Kiel:
Die Karteikarte kann am einfachsten per E-Mail beantragt werden unter fahrerlaubnisbehoerde@kiel.de
Zuständige Stellen in Kiel
Die Beantragung einer Karteikartenabschrift ist gratis.
§ 25 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Worum geht es?
Eine Karteikartenabschrift ist eine Übersicht Ihrer erteilten Fahrerlaubnisklassen der ausstellenden Behörde.
Besitzen Sie bereits einen EU-Kartenführerschein, so benötigen Sie keine Karteikartenabschrift. In diesem Fall sind Ihre Daten bereits im zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert.
Sie benötigen eine Karteikartenabschrift nur, wenn Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen, der nicht von Ihrer jetzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt oder bereits erfasst wurde.
Für die Beantragung werden folgende Daten benötigt:
- Nachname
- Vorname(n) (wie im Personalausweis)
- Geburtsname
- Geburtsdatum
- Aktuelle Anschrift
- Führerscheinnummer bzw. Vordrucknummer (Wenn vorhanden)
Bitte geben Sie die Kontaktdaten und vollständige Anschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, wenn Sie eine direkte Übersendung an Ihre nun zuständige Fahrerlaubnisbehörde wünschen. Anderenfalls wird die Karteikartenabschrift an Ihre Anschrift übersandt.
Zuständige Stellen
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