Infos zu Häufigen Fragen

  • Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll


Formulare vorhanden: 
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: 
Persönliches Erscheinen nötig:

Online-Dienste vorhanden: teilweise

  • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.    
  • Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen. 

Hinweise für Kiel:

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein gemeldet sind oder sich hier sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben sowie
  • nicht nach § 7 Landeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählen kann nur, wer in ein Wähler*innenverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Personen ohne festen Wohnsitz, die sich gewöhnlich in der Landeshauptstadt Kiel aufhalten, werden erst auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Dazu melden Sie sich bitte im Briefwahlbüro.

Bei einem Umzug (Neuanmeldung oder Ummeldung in Kiel) bekommen Sie Informationen von der Meldebehörde.

Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

  • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag – verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
  • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
  • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Hinweise für Kiel:

Bitte nutzen Sie in Kiel gern den Online-Dienst zur Beantragung eines Wahlscheins. 

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. 

Sie müssen den Wahlschein in der Regel  bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt haben. 

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Hinweise für Kiel:

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

Es fallen keine Kosten an.



Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss 

  • mindestens 16 Jahre alt sein und 
  • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

Worum geht es?

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

Hinweise für Kiel:

Den Briefwahlantrag können Sie so stellen:

  • Per Online-Dienst
  • Per Brief (das Formular ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung).
  • Persönlich: Wenn Sie einen Wahlschein beantragen möchten, weil sie am Wahltag verhindert sind oder in einem anderen Wahlbezirk wählen möchten, kommen Sie bitte zu den Öffnungszeiten ins Briefwahlbüro ins Rathaus oder in der Schulstraße 29 in Kiel-Gaarden. Sie brauchen Ihren Personalausweis oder Reisepass. Dort können Sie sofort und direkt die Briefwahl durchführen. 

Ihre Briefwahlunterlagen werden ab dem 29. April 2024 versandt. 

Der Rückversand der roten Wahlbriefe ist innerhalb Deutschlands portofrei. Die Wahlbriefe müssen der Gemeindewahlbehörde vor dem Wahltag zugestellt werden, um zur Auszählung zu gelangen.

Sie können Ihre Stimme auch vorzeitig in einem der drei Briefwahlbüros abgeben. Dafür kommen Sie bitte bis spätestens 7. Juni 2024, 18 Uhr, ins Rathaus oder in die Briefwahlbüros in der Schulstraße 29 oder Zum Dänischen Wohld 23.

Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

  • Briefwahlbüro im Rathaus
    Fleethörn 9, 24103 Kiel, Raum 184
     
  • Briefwahlbüro in Gaarden
    Schulstraße 29
    24143 Kiel-Gaarden
     
  • Und Neu 
    Briefwahlbüro in der Stadtteilbücherei Friedrichsort
    Zum Dänischen Wohld 23
    24159 Kiel-Friedrichsort

Geöffnet 26. April bis 7. Juni 2024

  • Montag 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
  • Dienstag 8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
  • Mittwoch 8 - 12 Uhr
  • Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
  • Freitag 8 - 12 Uhr

Bis Donnerstag, 30. Mai können Wahlberechtige auch online die Briefwahlunterlagen beantragen. Das Antragsformular und alle Informationen sind unter www.kiel.de/briefwahl zu finden. Die Briefwahlunterlagen können auch per Brief oder per E-Mail an briefwahl@kiel.de angefordert werden.

Letzte Möglichkeit zur Abgabe der roten Umschläge: 07. Juni 2024, 18 Uhr, beim zuständigen Wahlvorstand.

Welcher der richtige Wahlvorstand ist, entnehmen Sie der per Post versandten Wahlbenachrichtigung für die wählende Person. Sie können auch einen Blick in den Wahllokalfinder der Landeshauptstadt Kiel werfen, siehe unten stehenden Link.

Mit einem Wahlschein können Sie auch am Wahltag in einem anderen als dem eigenen Wahlbezirk wählen. Der Wahlschein gilt aber nur in dem jeweiligen Wahlkreis, für den er ausgestellt wurde. 

Briefwahl Online-Antrag

Wahllokal-Finder


Zuständige Stellen

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Postanschrift der Stadtverwaltung:
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Postfach 1152
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