ESF Plus – Förderung für überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen beantragen

Infos zu Häufigen Fragen

  • Hauptantrag
  • Projektbeschreibung
  • Liste der Institutionen, bei denen die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung durchgeführt wird (beteiligte Umsetzer mit Bezeichnung und Adresse)
  • Kammerübliche Nachweise der rechtsgeschäftlichen Vertretung
  • Vertrag mit dem Zentralverbund des Deutschen Handwerks über die Mittel des Bundes


  • Als Zuwendungsempfänger/innen sind die Träger der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, die Handwerkskammer Flensburg und die Handwerkskammer Lübeck sowie die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, antragsberechtigt.
  • Soweit Organisationen (Kreishandwerkerschaften, Innungen etc.) die Lehrgänge durchführen, stellen diese Ausbildungsträger Anträge an die örtlich zuständige Kammer (Handwerkskammer Flensburg, Handwerkskammer Lübeck, Landwirtschaftskammer SchleswigHolstein). Sie fassen die Anträge jeweils zu einem Gesamtantrag zusammen.
  • Die Lehrgänge müssen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder in anderen von der jeweiligen Handwerkskammer beziehungsweise der Landwirtschaftskammer anerkannten Berufsbildungseinrichtungen stattfinden.

Einen Antrag können Sie online oder schriftlich stellen.

Wenn Sie Ihren Antrag online stellen möchten:

  • Sie stellen Ihren Antrag auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein.
  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Institut für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel oder gewährt aufgrund des kurzfristigen Beginns des Projekts zunächst einen vorzeitigen Maßnahmebeginn. Durch eine Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ohne einen Zuwendungsbescheid oder die Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns darf nicht mit dem Projekt begonnen werden, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

Sie füllen das auf der Website der Investitionsbank Schleswig-Holstein bereitgestellte Antragsformular aus und senden es mit Originalunterschrift an die Investitionsbank Schleswig-Holstein und per E-Mail an lpa-belege@ib-sh.de.

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Worum geht es?

Zielgruppe sind Auszubildende im Handwerk und in den grünen Berufen, deren Ausbildungsverhältnisse in die Ausbildungsvertragsdatenbanken der Handwerkskammern Schleswig-Holstein beziehungsweise der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein eingetragen sind.

Um die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben zu erhöhen und qualitativ hochwertige sowie zukunftsgerichtete Ausbildungsinhalte und -methoden zu gewährleisten, fördert das Land mit dieser Aktion einen Teil der Lehrgangskosten von Auszubildenden an bundes- oder landesweit anerkannten ÜLU-Lehrgängen der Grund- und Fachstufe im Handwerk sowie ÜLU-Lehrgängen in grünen Berufen.

Als Teil der fachpraktischen Ausbildung stellen ÜLU-Lehrgänge sicher, dass Auszubildende unabhängig vom Spezialisierungsgrad und der Innovationskraft des eigenen Ausbildungsbetriebs ihr Berufsbild vollständig erlernen und eine Ausbildung auf dem modernsten technischen Niveau durchlaufen.

Gefördert werden Lehrgangskosten in Form einer Teilnehmertagespauschale der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung

  • im Handwerk für Auszubildende in der Grundstufe und in der Fachstufe, die in Unternehmen des Handwerks in Schleswig-Holstein ausgebildet werden,
  • in grünen Berufen für Auszubildende, die in Unternehmen des Agrarbereichs ausgebildet werden.

Die jeweils ein- bis zweiwöchigen ÜLU-Lehrgänge finden in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder in anderen von der Handwerks-  beziehungsweise Landwirtschaftskammer anerkannten Berufsbildungseinrichtungen statt.

Soweit Organisationen (Kreishandwerkerschaften, Innungen etc.) die Lehrgänge durchführen, stellen diese Ausbildungsträger Anträge an die örtlich zuständige Kammer (Handwerkskammer Flensburg, Handwerkskammer Lübeck, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein). Sie fassen die Anträge jeweils zu einem Gesamtantrag zusammen und sind zur Antragsstellung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein berechtigt.

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ist eine der elementaren Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung im Handwerk in Schleswig-Holstein.


Zuständige Stellen

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