Begleitung durch das Jugendamt und die zuständige Auslandsvermittlungsstelle bei der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption eines ausländisches Kindes

Infos zu Häufigen Fragen

Worum geht es?

Bei der internationalen Adoption wird ein Kind aus dem Ausland adoptiert. Diese Adoption kann nur schwache Wirkung haben und muss in Deutschland in eine starke Adoption umgewandelt werden. Dieser Antrag muss beim Familiengericht gestellt werden. Bei diesem Prozess können das Jugendamt und die Auslandsvermittlungsstelle beratend tätig sein.

Eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft, die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes oder die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle können mehr Informationen dazu geben.


Zuständige Stellen

Auch interessant

Termine vereinbaren

Bankverbindung & Postanschrift

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

Die Nummer, die alles weiß

Logo 115 - Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr.

Sie sind nach Kiel gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es eine Telefonnummer, die alles weiß: 115 - die einheitliche Behördennummer