Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

Infos zu Häufigen Fragen

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates

Hinweise für Kiel:

Bei Vorlage eines Reisepasses wird zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (bezüglich Ihrer Anschrift) benötigt.



  • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.

Hinweise für Kiel:

Für die mit 1. Wohnsitz in Kiel gemeldeten Führerscheininhaber*innen, die noch im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sind, steht während der Öffnungszeiten ein Schnellschalter für die Abgabe der Antragsunterlagen zur Verfügung. Eine Terminbuchung ist nicht erforderlich, allerdings ist mit Wartezeiten zu rechnen. Die Bearbeitung erfolgt dann im Backoffice und die Führerscheine werden von der Bundesdruckerei direkt zur Wohnanschrift geschickt. 

 

Öffnungszeiten:

Montag                7.30 – 12 Uhr und 13  - 16 Uhr
Dienstag              7.30 -  12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Mittwoch              7.30 -  12 Uhr
Donnerstag          8.00 -  12 Uhr und 13  - 17 Uhr
Freitag                 7.30 -  12 Uhr

Zuständige Stellen in Kiel

Hinweise für Kiel:

Die Fristen für den Umtausch richten sich nach dem Geburtsjahr der Führerscheininhaber*innen oder dem Ausstellungsjahr des Führerscheins (ab 1998). Die genauen Fristen stehen bei den Informationen in der Leistungsbeschreibung.

Bitte tauschen SIe Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Frist um.

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Hinweise für Kiel:

Die Gebühr beträgt 30,10 €.

Gebühren können nur noch kontaktlos oder per Karte bezahlt werden. Es ist keine Barzahlung möglich.



Worum geht es?

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:

  • die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
  • die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.

Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):

Sie benötigen Sie keine Umschreibung.


Zuständige Stellen

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Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
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