Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen

Infos zu Häufigen Fragen

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Angaben zur Fahrschule
  1. für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:
    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe,
    • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
    • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.
  2. für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.:
    • Gutachten über besondere Anforderungen,
    • Führungszeugnis.

Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

Hinweise für Kiel:

Eine Meldebescheinigung ist nur erforderlich, wenn ein Pass eingereicht wird.



  • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich zu stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Unterlagen und ermittelt, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Die Fahrerlaubnis wird durch Aushändigung des Führerscheins erteilt. Dies erfolgt in der Regel mit Bestehen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung.

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Zuständige Stellen in Kiel

  • Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.
  • Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, D1, DE und D1E werden bei Vorliegen entsprechender Eignungsnachweise jeweils für fünf Jahre erteilt. Die Verlängerung der Klassen D, D1, DE und D1E kann nur dann über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus erfolgen, wenn der Antragsteller zusätzlich die Erfüllung der "besonderen Anforderungen" nachweist.

Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

Hinweise für Kiel:

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen.

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Hinweise für Kiel:

Es werden Gebühren in Höhe von 44,70 Euro erhoben.

Sollte der Eintrag der Schlüsselzahl B197 auf dem Führerschein erfolgen, wird zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 28,60 Euro erhoben. Dies ist auch bei späteren Antragsänderungen der Fall.

Bei der Herstellung eines neuen Führerscheins sind extrakosten in Höhe von 9,00 Euro zu zahlen. 

Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal). 



Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.

MWAVT - Führerschein und Fahrerlaubnisrecht

Hinweise für Kiel:

Das frühere Angebot, dass man bei freiwilliger Abgabe des Führerscheins aus Altersgründen ein halbes oder ein ganzes Jahr kostenfrei die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen konnte, gibt es derzeit nicht mehr.

Worum geht es?

Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge (Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen fahren. Das Kraftfahrzeug darf zudem für nicht mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) ausgelegt sein.

Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 Kilogramm wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3,5 Tonnen beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.

Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.

Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab.

Die Fahrerlaubnis wird für die jeweilige Klasse erteilt, wenn der Bewerber:

  • seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat,
     
  • das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
    • 15 Jahre für die Klassen AM,
    • 16 Jahre für die Klassen A1, T und L
    • 17 Jahre für die Klassen B, BE
    • 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1, C1E, C, CE, D 1, D1E, D, DE
    • 20 Jahre für die Klassen A, D, DE
    • 21 Jahre für die Klassen A, C, CE, D1, D1E, D, DE
    • 23 Jahre für die Klassen D, DE
    • 24 Jahre für die Klassen A, D, DE
    Detailierte Infromationen zu den unterschiedlichen Voraussetzungen der Fahrerlaubnisklassen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist
     
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
     
  • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
     
  • die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann,
     
  • die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt,
     
  • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt und die Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend nachweist.

 

Fahrerlaubnisklassen

Hinweise für Kiel:

Seit Mai 2020 wurde das Mindestalter für den Erwerb der Klasse AM auf 15 Jahre heruntergesetzt. Die Klasse AM darf in den u. g. Bundesländern ab 15 Jahren gemacht werden. 

Bislang erlauben 11 Bundesländer den Nachwuchs den früheren Einstieg in die motorisierte Zweiradwelt. Dazu zählen Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Klasse wird mit der Schlüsselzahl AM 195 auf dem Führerschein eingetragen. 


Zuständige Stellen

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