Kinder- und Jugendschutz

Infos zu Häufigen Fragen

  • An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Jugendamt),
  • Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine unmittelbare Gefahr besteht, können Sie sich auch an jede Polizeidienststelle wenden.

Liste der Jugendämter in Schleswig-Holstein

Hinweise für Kiel:

Der Jugendschutz ist nicht für Notsituationen zum Beispiel bei Meldung von Gewalt gegen Kinder und Jugensliche zuständig. Dafür ist der Allgemeine Sozialdienst zuständig: Allgemeiner Sozialdienst (kiel.de) 
Bei akuten Notsituatieonen die Polizei anrufen unter 110

In Kiel erfolgt in der zuständigen Abteilung "Jugendsozialarbeit" im Jugendamt die Koordination und Organisation von standortbezogener Schulsozialarbeit sowie von Projekten in und im Umfeld von Schulen. 

Das Kinder- und Jugendbüro im Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen betreut Beteiligungsprojekte und Spielraumplanung. Außerdem ist das Kinder- und Jugendbüro Kooperationspartner des Konzeptes "Rettungsanker" .  Dieses Konzept hat als Ziel den Aufbau eines möglichst flächendeckenden Netzes von Anlaufstellen für Kinder, die in eine Notsituation gleich welcher Art geraten, die ihnen sofort Hilfe leisten. Weitere Informationen sowie Anlaufstellen in Kiel finden Sie unter dem untenstehenden Link. 

Rettungsanker: Konzept und Anlaufstellen

  • Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe,
  • Jugendschutzgesetz (JuSchG),
  • Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMSchStV).

SGB VIII

JuSchG

JMSchStV

Worum geht es?

Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.

Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.

Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie zum Beispiel durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel und Jugendkulturen. Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen es sie zu schützen gilt.

Auf Grund der technischen Entwicklung drohen ebenso Gefährdungen aus dem Bereich der Medien unter anderem durch Internet, Computer und Musik.


Zuständige Stellen

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