Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

Infos zu Häufigen Fragen

Hilfreich sind Lagepläne, Beschreibungen sowie weitere Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind. Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Hinweise für Kiel:

Bitte nutzen Sie für die Antragstellung gern den Onlinedienst und reichen hierbei die erforderlichen Lagepläne, Beschreibungen und weitere Unterlagen direkt ein. 

Online-Antrag Baumfällgenehmigung



Bitte wenden Sie sich an den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Naturschutzbehörden) oder falls in Ihrer Gemeinde eine Baumschutzsatzung besteht, an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Hinweise für Kiel:

Für die Genehmigung von Baumfällungen auf privatem Grund ist in Kiel das Umweltschutzamt, Untere Naturschutzbehörde, zuständig. Bitte nutzen Sie für die Antragstellung direkt beim Umweltschutzamt gern den Online-Dienst. 

Für das Fällen von Bäumen gelten im Stadtgebiet besondere Regelungen. Es sind die Bestimmungen der verlinkten Kieler Baumschutzsatzung beziehungsweise der Baumschutzverordnung zu beachten. 

Satzung zum Schutze des Baumbestandes im Innenbereich der Landeshauptstadt Kiel

Stadtverordnung zum Schutze des Baumbestandes im Außenbereich der Landeshauptstadt Kiel

Worum geht es?

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

Hinweise für Kiel:

Weitere HInweise zum Baumschutz, Baumschnitt und zu Naturdenkmalen finden Sie im verlinkten Kieler Umweltwegweiser. 

Kieler Umweltwegweiser


Zuständige Stellen

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