Ausländerangelegenheiten

Infos zu Häufigen Fragen

  • Eigener Reisepass beziehungsweise Reiseausweis,
  • bei Angehörigen eines Mitgliedstaates der EU reicht die Identitätskarte aus,
  • gegebenenfalls zusätzlich das bisher durch die Ausländerbehörde erteilte aufenthaltsrechtliche Dokument (Aufenthaltstitel/Aufenthaltsgestattung/Duldung).


Ansprechpartner ist die für Ihren Wohnort zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. In der Regel ist die Einholung eines Termins erforderlich.

Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge

Hinweise für Kiel:

Vorsprachen in der Zuwanderungsabteilung Ausländerbehörde sind nur mit Termin möglich. Sie können Ihren Terminwunsch per Mail an zuwanderungsabteilung@kiel.de senden. Bitte geben Sie in der E-Mail möglichst Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Grund des Terminwunsches an.

Welche Person für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.

Zuständige Stellen in Kiel

Es fallen Gebühren gemäß Aufenthaltsverordnung an. Genaue Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle.



Regelungen in anderen Gesetzen bleiben "unberührt". Das Aufenthaltsgesetz versteht sich somit als Regelung des "allgemeinen Ausländerrechts", welches hinter die spezielleren Vorschriften zurückzutreten hat. Als speziellere Vorschriften kommen zum Beispiel in Betracht: Freizügigkeitsgesetz/EU, Asylverfahrensgesetz, Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAG), Streitkräfteaufenthaltsgesetz.

Informationen zur Integration (einschließlich Integrationskursen) finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) und des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF).

MSJFSIG - Integration

Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge

Hinweise für Kiel:

Integrationskurse
Die Förde vhs (Gemeinde Altenholz, Gemeinde Kronshagen, Landeshauptstadt Kiel) bietet Kurse "Deutsch als Fremdsprache" von der Anfangsstufe bis zum Niveau C2 und die entsprechenden Prüfungen an. Integrationskurse für Ausländer, Spätaussiedler und Deutsche mit Migrationshintergrund hat die Förde vhs nach dem Zuwanderungsgesetz in ihr Kurssystem integriert.

Weitere Integrationskurse in Kiel bieten folgende Träger:

  • Zentrale Bildungs-und Beratungsstelle für Migranten e.V. (ZBBS)
  • AWO Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
  • Interkulturelle Schule Fortbildung  und Ausbildung (Isfa)
  • Inlingua Kiel
  • Treff und Informationsort für Migrantinnen (T.I.O.)
  • Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein

Kursprogramm Integration der Förde vhs

Zentrale Bildungs-und Beratungsstelle für Migranten e.V. (ZBBS)

AWO Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Interkulturelle Schule Fortbildung und Ausbildung (Isfa)

Inlingua Kiel

Treff und Informationsort für Migrantinnen (T.I.O.)

Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein

  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • §§ 44 bis 54 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

AufenthG

§§ 44 ff. AufenthV

Worum geht es?

Rechtliche Bestimmungen für Ausländer/innen ergeben sich aus internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.

Das Aufenthaltsgesetz enthält abschließende Regelungen für den Aufenthalt einer Ausländerin/eines Ausländers im Bundesgebiet. Soweit ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze.
Ausländer/innen müssen wie Inländer/innen die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.

Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.

Integration ist Recht und Pflicht der auf Dauer hier lebenden Ausländer/innen. Eingliederungsbemühungen von Ausländerinnen/Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt.


Zuständige Stellen

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