Hochwasser / Hochwasserschutz
Hochwasser ist die zeitlich begrenzte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land. Dies kann durch oberirdisches Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser erfolgen.
Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei jedem Privatem und den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.
Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Pläne zur Darstellung von Gefahren, Risiken und Hochwasserschutzmaßnahmen als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten und Beratung.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Kosten & Gebühren
keine
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der fachlich zuständigen Behörden finden Sie Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein".
Informationen zur privaten Hochwasservorsorge finden Sie in der „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).
Ansprechpersonen für den Bereich "Wasser" in Schleswig-Holstein
An wen kann ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden) oder an die örtliche Feuerwehr.
In der Landeshauptstadt sind folgende Stellen zuständig:
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes - WHG)
- Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz - WasG SH)



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