Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen

Infos zu Häufigen Fragen

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Hinweise für Kiel:

Die Zuständigkeiten der Mitarbeiter*innen richten sich nach den betreffenden Stadtteilen. Details können Sie dem nachfolgenden Übersichtsplan (siehe Link) entnehmen.

Bezirksaufteilung Stadtplanungsamt

Hinweise für Kiel:

In Kiel können Sie Bebauungspläne im Stadtplanungsamt im Raum für öffentliche Auslegungen, Rathaus, Zimmer 462, einsehen.

B-Pläne im Online-Stadtplan

  • §§ 8 bis 10 Baugesetzbuch (BauGB) - Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
  • Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

§§ 8 ff. BauGB

BauNVO

Worum geht es?

Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden unter anderem getroffen:

  • zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
  • zu den Verkehrsflächen.

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

Hinweise für Kiel:

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