Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Ampeln): Störung melden

Infos zu Häufigen Fragen

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.

Hinweise für Kiel:

Bei Störungen an Verkehrszeichen wenden Sie sich bitte an den Sachbereich Verkehrswege und Entwässerung.

Störungen an den Ampelanlagen melden Sie bitte an den Sachbereich Verkehrssystemmanagement.

Schäden, die durch Verkehrsteilnehmer an städtischen Verkehrseinrichtungen verursacht wurden, können bei der Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen des Tiefbauamtes gemeldet werden. Sie werden dort reguliert.

Mängelmeldung via Internet

  • § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 5 FStrG - Träger der Straßenbaulast

§ 12 StrWG - Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten

Worum geht es?

Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.


Zuständige Stellen

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BIC: NOLADE21KIE

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Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

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