Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
Infos zu Häufigen Fragen
Sie müssen unter anderem folgende Unterlagen vorweisen können:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- gegebenenfalls Handelsregisterauszug
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Hinweise für Kiel:
Die "Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes" wird in Kiel nur in Ausnahmefällen verlangt. In der Regel ist eine "Bescheinigung in Steuersachen" ausreichend.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Hinweise für Kiel:
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Kiel ist zuständig für die Erlaubnis folgender Tätigkeiten:
- Gaststättengewerbe
- Spielhallenbetrieb
- Schaustellungen von Personen
- Pfandleihgewerbe
- Bewachungsgewerbe und
- Versteigerergewerbe
Die Tätigkeiten
- Makler und
- Versicherungsvermittler
fallen in die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammer (IHK zu Kiel, Infothek: Tel. 0431 5194-0).
Wenn Sie Fragen zu Privatkrankenanstalten haben, dann wenden Sie sich bitte an das Land Schleswig-Holstein (Tel. 0431 988-0).
Zuständige Stellen in Kiel
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- §§ 29 - 34 Gewerbeordnung (GewO),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) - VwGebV.
Hinweise für Kiel:
- §§ 33a bis 34b Gewerbeordnung (GewO)
- § 2 Gaststättengesetz (GastG)
Worum geht es?
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.
Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:
- Privatkrankenanstalten,
- Schaustellungen von Personen,
- Spielhallenbetrieb,
- Pfandleihgewerbe,
- Bewachungsgewerbe,
- Versteigerergewerbe,
- Makler und
- Versicherungsvermittler.
Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
Zuständige Stellen
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Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel
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