Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen

Infos zu Häufigen Fragen

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Derzeit fallen zwischen 60,00 und 750,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.

Hinweise für Kiel:

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Arbeitsaufwand.



Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

  • § 5 Gaststättengesetz (GastG),
  • Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.4.2 - VwGebV.

§ 5 GastG

GastVO

VwGebV

Worum geht es?

Wenn Sie ein erlaubnisfreies Gaststättengewerbe betreiben, können jederzeit Anordnungen zum Schutze

  • der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
  • der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
  • gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit

erlassen werden.

Hinweise für Kiel:

Die Anordnungen werden erteilt, wenn der Behörde entsprechende negative Erkenntnisse über den Gaststättenbetrieb vorliegen.


Zuständige Stellen

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