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am 26. Mai 2013
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Wahlen & Abstimmungen
Kommunalwahl am 26. Mai 2013
In Kiel entscheiden rund 195.000 Wahlberechtigte, welche 49 Ratsmitglieder gewählt werden, davon 25 direkt in den Wahlkreisen.
24 Ratsleute werden über Listen gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Die Wahlzeit der neu gewählten Ratsversammlung beginnt am
1. Juni 2013 und endet am 31. Mai 2018.
Die derzeitige Zusammensetzung der Ratsversammlung finden Sie hier.
Wie die Ratsversammlung, die Ausschüsse, Beiräte und die Oberbürgermeisterin zusammenarbeiten, steht in der
Broschüre "Endgültiger Beschluss: Ratsversammlung".
Wahlparty am 26. Mai
Hier das Wahlpartyplakat herunterladen
Das Rathaus ist für alle am Wahlausgang Interessierten von 17.30 Uhr bis etwa 21.30 Uhr geöffnet. Der Zugang zum Wahlabend im Rathaus ist über den Eingang Waisenhofstraße (barrierefrei) möglich, der Eingang am Rathausplatz ist nicht geöffnet. Der Eintritt ist frei.
Der Ratssaal wird zum „Wahlstudio“, aus dem Kiel TV, das Fernsehprogramm des Offenen Kanals Kiel, aktuell sendet - zu sehen im Kabelnetz in Kiel und Umgebung sowie als Videostream im Internet.
In der Sendung (Beginn 17.30 Uhr) wird über die Ergebnisse berichtet und das vorläufige amtliche Endergebnis verkündet. Zwischendurch gibt es Interviews, Talkrunden und musikalische Einlagen.
Wer ist wählbar?
Wählbar ist, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, in Kiel wahlberechtigt ist und seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung hat oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat. Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind alle Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) wählbar.
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12. April die Wahlvorschläge für die Gemeindewahl zugelassen. Hier geht es zur Wahlbekanntmachung.
Wer ist wahlberechtigt?
Hier das Wahlplakat herunterladen
Wahlberechtigt zur Gemeindewahl in der Landeshauptstadt Kiel sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens sechs Wochen in Kiel eine Wohnung haben oder sich in Kiel sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb von Kiel haben sowie
- nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.



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