Landeshauptstadt Kiel Wappen der Landeshauptstadt Kiel
Folgen & teilen
Unterkünfte suchen & buchen
  • Anreisedatum wählen:




      
     

    Online-Buchung bei der
    TouristInformation Kiel:
Powered by
  • Logo der ADDIX GmbH
Volltextsuche innerhalb von www.kiel.de

Flohmärkte

Veranstaltet von der Landeshauptstadt Kiel

Schnäppchenjäger freuen sich schon auf den Beginn der Flohmarkt-Open-Air-Saison. Zwischen April und Oktober finden mehrere von der Landeshauptstadt Kiel veranstaltete Flohmärkte statt, darunter ein Geranienmarkt und Spezialmärkte für Babysachen und Spielzeug. Hier darf nach Herzenslust gefeilscht werden. Wer nicht feilscht, der nicht gewinnt!

Termine 2013

7. April
Allgemeiner Flohmarkt
Rathausplatz, Fleethörn, Holstenstraße, Holstenplatz, Bootshafen

21. April
Allgemeiner Flohmarkt
An der Hörn
In Verbindung mit dem Jahrmarkt

5. Mai
Allgemeiner Flohmarkt
Fleethörn, Holstenstraße, Holstenplatz, Bootshafen
Geranienmarkt
Rathausplatz

12. Mai
Vorverkauf von Plätzen ab 15. April
Spezialmarkt für Kindersachen und Spielzeug
Holstenplatz

2. Juni
Allgemeiner Flohmarkt
Rathausplatz, Fleethörn, Holstenstraße, Holstenplatz, Bootshafen

7. Juli
Allgemeiner Flohmarkt
Rathausplatz, Fleethörn, Holstenstraße, Holstenplatz, Bootshafen

21. Juli
Allgemeiner Flohmarkt
An der Hörn

4. August
Allgemeiner Flohmarkt
Rathausplatz, Fleethörn, Holstenstraße, Holstenplatz, Bootshafen

25. August
Vorverkauf von Plätzen ab 29. Juli 
Spezialmarkt für Kindersachen und Spielzeug
Holstenplatz

1. September
Allgemeiner Flohmarkt
Rathausplatz, Fleethörn, Holstenstraße, Holstenplatz, Bootshafen

8. September
Allgemeiner Flohmarkt Gaarden
Alfons-Jonas-Platz
In Verbindung mit dem Brunnenfest/Vinetaplatz

29. September
Allgemeiner Flohmarkt
Rathausplatz, Fleethörn, Holstenstraße, Holstenplatz, Bootshafen

6. Oktober
Allgemeiner Flohmarkt
An der Hörn
In Verbindung mit dem Jahrmarkt

Änderungen vorbehalten

Flohmarktregeln

Für die allgemeinen Flohmärkte in der Innenstadt der Landeshauptstadt Kiel gelten folgende Grundregeln:

  • Keine Neuwaren, davon sind ausgenommen Kunsthandwerk und Hobbyarbeiten.
  • Nicht erlaubt sind: Lebensmittel, lebende Tiere, Pflanzen, Waffen, pornographische Werke und NS-Produkte.
  • Das Abstellen von KFZ hinter dem Stand ist nicht erlaubt.
  • Müll muss wieder mitgenommen werden.

Öffnungszeit des Flohmarktes: 8 bis 16 Uhr.

Reservierungen sind zulässig, wenn es sich um weiße Tafelkreide handelt, die mindestens einen Meter von vorhandenen Hauswänden entfernt auf der öffentlichen Fläche aufgebracht sind. Diese Markierungen dürfen am Samstag vor dem Flohmarkt ab 22 Uhr aufgebracht werden. Sie verfallen am Flohmarkttag ab 5 Uhr, wobei der Aufbau ab 4 Uhr beginnt.

Die Standgebühr beträgt je laufenden Meter 5 Euro

Hier können Sie die Flohmarktsatzung der Landeshauptstadt Kiel (PDF) ansehen.

Ansprechpartnerin

Simone Sievers
Bürger-und Ordnungsamt, Gewerbeabteilung
Weihnachtsmarkt/Flohmärkte
Telefon  0431 / 901-2587
Fax  0431 / 901-62075
E-Mail: Simone.Sievers@kiel.de

Sprechzeiten für Vorverkauf (nur Spezialmärkte):
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.30 bis 13 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14 bis 16 Uhr
Mittwoch geschlossen