Infos für Kindertagespflege‑Personen

In Kiel gibt es ein umfangreiches Netz von Tagesmüttern und Tagesvätern, die Kindertagespflege auf ihre jeweils ganz individuelle Art anbieten.

Derzeit sind rund 100 Kindertagespflegepersonen freiberuflich tätig und stehen der Vermittlung durch den Fachdienst Kindertagespflege zur Verfügung. Etwa 70 Kindertagespflegepersonen sind sozialversicherungspflichtig angestellt bei Pädiko e.V. und AWO.  

Kindertagespflegepersonen, die im Haushalt der Eltern tätig sind, werden in der Regel von diesen angestellt, zum Beispiel auf Minijob-Basis.

Alle diese Kindertagespflegepersonen haben ein Zertifikat als qualifizierte Kindertagespflegeperson erworben.

Ab dem ersten Tageskind, welches mehr als 15 Stunden in der Woche betreut wird, benötigen Tagesmütter und Tagesväter eine Pflegeerlaubnis vom Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen.


Sie haben Interesse an der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson?

Das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen ist immer auf der Suche nach zuverlässigen, engagierten Personen, die qualifiziert sind und Freude am Umgang mit Kindern haben, besonders für die unter dreijährigen Kinder.

Denn viele Eltern wünschen sich eine familienorientierte, individuelle und flexible Betreuung für ihr Kind, weil sie berufstätig oder in Ausbildung sind.

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson sind:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • mindestens Hauptschulabschluss
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag

Zu den persönlichen Voraussetzungen zählen erzieherische Fähigkeiten, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Offenheit, Organisationstalent und die Bereitschaft, sich regelmäßig fortzubilden und Kontakte zu Institutionen und Eltern zu pflegen.

Art der Beschäftigung

Die meisten Kindertagespflegepersonen sind freiberuflich tätig. Sie gelten arbeits- und sozialversicherungsrechtlich als selbstständig. Es gibt aber auch die Möglichkeit, bei einem freien Träger als festangestellte Tagesmutter/festangestellter Tagesvater zu arbeiten.

Informationen über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in Kiel erhalten Sie beim: Tagesmütterbüro der AWO und dem Verein Pädiko e.V.

Kind mit Sprechblase - Ok, dich nehm ich!

Mehr Infos

Eine der grundlegenden Bedingungen für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Grundqualifizierung.

Die Qualifizierungskurse zur Kindertagespflegeperson in Kiel richten sich nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts e.V., München. Sie beinhalten mindestens 160 Stunden theoretischen Unterricht und ein 80-stündiges Praktikum in einer Kindertagespflegestelle.

Im Unterricht werden unter anderem folgende Themenbereiche behandelt: Motivationsklärung, Anforderungen an die Kindertagespflegeperson, Kontakt- und Eingewöhnungsphase, Bindungen, frühkindliche Bildung, Gesetzliche Grundlagen.

Wenn Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft in einer Kindertageseinrichtung nach § 28 KiTaG (z.B. als Erzieher*in) verfügen, kann sich die Qualifizierung für Sie auf 40 Stunden verkürzen.

Wer bietet Qualifizierungskurse an?

Aktuell ist nicht bekannt, wann ein neuer Kurs zur Grundqualifizierung startet. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Fachdienst Kindertagespflege .

Finanzielle Förderung der Qualifizierungskurse

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen Ihnen die Kosten der Grundqualifizierung anteilig erstatten. Insgesamt ist eine Erstattung von maximal 450 Euro möglich. Die Förderbedingungen werden in der Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel und der Satzung der Landeshauptstadt Kiel zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege näher erläutert.

Sofern Sie ein Kind außerhalb der Wohnung der Eltern mehr als 15 Stunden in der Woche betreuen, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis. Diese wird Ihnen nach Prüfung der Voraussetzungen in unserem Fachdienst Kindertagespflege erteilt.

Die Eignungsprüfung beinhaltet mehrere persönliche Gespräche, die Besichtigung der Tagespflegestelle und verschiedene Nachweise über Qualifikation sowie Erste-Hilfe-Kurs, polizeiliches Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung inklusive Nachweis zum Masernschutz,  und anderes.

Finanzielle Förderung in der Landeshauptstadt Kiel

Wenn Sie als freiberufliche Kindertagespflegeperson Kieler Kinder betreuen, erhalten Sie von der Landeshauptstadt Kiel auf Antrag der Eltern eine Geldleistung pro Kind und Stunde. Die Förderungshöhe richtet sich nach der Art der Qualifikation.

Diese Geldleistung umfasst einen Betrag zur Anerkennung Ihrer Förderleistung, sowie die Erstattung der Kosten, die Ihnen für den Sachaufwand entstehen. Die Förderleistung gilt für die Betreuungszeit zwischen 7 und 17 Uhr. Eine Betreuung zu anderen Zeiten ist mit einer anderen Förderung verbunden. 

Sofern Sie die Kindertagespflege in angemieteten Räumen anbieten, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Sachkostenpauschale in Höhe von 0,27 Euro pro Kind und Betreuungsstunde gezahlt werden.

Nähere Informationen zur Förderung erhalten Sie in der Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Förderung in Kindertagespflege. Aktuelle Informationen zur Förderleistung finden Sie in der Tabelle zur Höhe der Förderleistung pro Kind und Stunde.

Zusätzlich erstattet Ihnen die Landeshauptstadt Kiel Ihre Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sowie jeweils die Hälfte Ihrer nachgewiesenen Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung).

Gefördert wird auch während einer Urlaubszeit von bis zu sechs Wochen im Jahr und im Krankheitsfall bis zu zwei Wochen pro Jahr.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel zur Förderung von Kindern in Tagespflege und der Broschüre "Informationen für Kindertagespflegepersonen".

Hier finden Sie auch Angaben zur Erstattung von Fortbildungskosten und zum Antrag auf Investitionkostenzuschuss.

Einkommenssteuer

Freiberufliche Kindertagespflegeperson sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Einkommensteuerpflichtig sind in der Regel ledige Personen mit einem Einkommen ab 11.604 Euro und Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung ab einem Einkommen von 23.208 Euro (Stand 2024).

Das steuerpflichtige Einkommen setzt sich aus allen Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben zusammen. Die Erstattungsbeträge zur Unfallversicherung und zu den Sozialversicherungen müssen nicht versteuert werden.

Betriebsausgaben, wie zum Beispiel Miete, Mobiliar, Fachliteratur, Nahrungsmittel, Hygieneartikel, etc. können durch eine Betriebsausgabenpauschale angegeben werden. Pro Kind, das in Vollzeit betreut wird, wird eine Betriebsausgabenpauschale von 400 Euro gewährt. Bei einer geringeren Betreuungszeit wird sie entsprechend anteilig gekürzt.

Weitere Informationen zur Einkommensbesteuerung finden Sie in unserer Broschüre "Informationen für Kindertagespflegepersonen".

Kranken- und Pflegeversicherung

Ab einem durchschnittlichen monatlichen Einkommen von über 505 Euro müssen sich selbständige Kindertagespflegepersonen in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse freiwillig versichern (Stand 2024).

Die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird Ihnen bei Nachweis durch das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen erstattet.

Rentenversicherung

Für Kindertagespflegepersonen besteht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit eine Meldepflicht bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Anmeldung innerhalb dieser Frist ist auch dann zwingend notwendig, wenn in dieser Zeit noch keine Einkünfte erzielt werden oder der durchschnittliche monatliche Gewinn unter 538 Euro liegt. Der Rentenversicherungsbeitrag beträgt derzeit 18,6 Prozent des anrechenbaren Einkommens (Stand 2024). Nähere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Die Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen Altersvorsorge wird Ihnen bei Nachweis durch das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen erstattet.

Unfallversicherung

Wenn Sie durch die LH Kiel geförderte Kieler Kinder betreuen möchten, müssen Sie selbst bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unfallversichert sein.

Die nachgewiesenen Beiträge werden Ihnen durch das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen erstattet.

Kinder in Tagespflege, die durch das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen gefördert werden, sind bei der Unfallkasse Nord Schleswig-Holstein gesetzlich unfallversichert.

Weitere Informationen zu den Sozialversicherungen finden Sie in unserer Broschüre "Informationen für Kindertagespflegepersonen".

Publikationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

"Was bleibt?!"

Einen Link zur Broschüre "Was bleibt?!" des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands Gesamtverband e.V. (Hg.) mit Tipps und ausführlichen Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Tagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen ab 2022 finden Sie hier.

Vorteil Kinderbetreuung

Ein Portal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit aktuellen Beiträgen zum Alltag in der Kindertagespflege und Materialien zur Bildung und Förderung von Kindern aus der Praxis.

Bundesverband der Tagesmütter

Der Fachverband vertritt die Interessen der Kindertagespflege auf Bundes- und Länderebene sowie international.

Rechtsberatung

Internetseite der hessischen Rechtsanwältin Iris Vierheller, die sich auf den rechtlichen Bereich der Kindertagespflege spezialisiert hat.

Um die Qualität in der Kinderbetreuung fortlaufend zu sichern und zu erhöhen, informiert der Fachdienst Kindertagespflege alle Kieler Kindertagespflegepersonen regelmäßig über diverse Fortbildungsveranstaltungen in Kiel. Die Kosten der Fortbildungen werden vom Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen mit bis zu 10 Euro pro Stunde erstattet.

Vernetzung

Eine gute Vernetzung mit anderen Kindertagespflegepersonen kann erheblich dazu beitragen, die eigene Tätigkeit als zufriedenstellend zu erleben.

So können Sie im Kontakt und Austausch gegenseitige Unterstützung erfahren, sich zum Beispiel zu gemeinsamen Unternehmungen mit den Tageskindern zusammenschließen oder die Werbung für Ihre Tagespflegestelle in Kooperation gestalten.

Mindestens zweimal pro Jahr laden wir alle freiberuflichen Kindertagespflegepersonen zu einem Austausch- und Informationstreffen ein.

Interessengemeinschaft der Kindertagespflegepersonen in Kiel

In Kiel gibt es eine Vereinigung von Kindertagespflegepersonen, die sich als Interessensgemeinschaft auf kommunaler Ebene einsetzt.

Die Sprecher*innen organisieren regelmäßige Treffen für den fachlichen Austausch und zur Planung von Vorhaben im Bereich der Kindertagespflege.

Bei Interesse wenden Sie sich an .


Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Fachdienst Kindertagespflege

Neues Rathaus 
Gebäudeteil B / 1. Stock 
Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel

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