Kommunaler Ordnungsdienst

Die Mitarbeiter*innen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) sind Ihre Ansprechpartner*innen und sorgen für Sicherheit im öffentlichen Raum.

Aufgaben der KOD-Mitarbeiter*innen

Die KOD-Mitarbeiter*innen übernehmen hoheitliche Vollzugsaufgaben. Sie zeigen Präsenz auf Streife im Stadtgebiet und verfolgen und ahnden Ordnungswidrigkeiten. Sie tragen Uniform und stehen gut erkennbar als kompetente städtische Ansprechpartner*innen zur Verfügung, auch präventiv und beratend. Außerdem haben sie offizielle Vollzugsrechte. Das bedeutet: Sofern ein konkreter Anlass gegeben ist, dürfen sie Menschen befragen, anhalten und festhalten sowie Platzverweise aussprechen und auch durchsetzen.

Sie tragen keine Schusswaffe, sind aber für den Fall der Fälle mit einem ausziehbaren Schlagstock zur Verteidigung ausgestattet. Das ebenfalls mitgeführte Pfefferspray dient lediglich zur Abwehr gefährlicher Tiere. 


Ihre Karriere beim Kieler KOD

Sie wollen auch Teil des KOD-Teams werden und in Kiel für Sicherheit im öffentlichen Raum sorgen?

Derzeit sind zwar keine Stellen ausgeschrieben, wir freuen uns dennoch über Ihre Initiativbewerbung an . Sobald wieder freie Stellen zu besetzen sind, melden wir uns bei Ihnen.

Wir brauchen Sie bei uns
 

Sie haben Interesse an einer Tätigkeit im Kommunalen Ordnungsdienst der Landeshauptstadt Kiel, es sind aber derzeit keine Stellen ausgeschrieben? 

Sofern Sie die nachfolgenden Kriterien erfüllen, freuen wir uns über Ihre Initiativbewerbung an . Sobald wieder freie Stellen zu besetzen sind, treten wir mit Ihnen in Kontakt.

Was ist zu tun - Ihre neue Aufgabe

  • Tägliche Kontrollgänge im Einsatzgebiet
  • Erteilen von Auskünften allgemeiner Art
  • Aufklären der Bürger*innen über einschlägige Satzungen, Verordnungen und gesetzliche Grundlagen im Kieler Stadtgebiet
  • Erkennen von Verstößen oder Ordnungswidrigkeiten und die entsprechende Ahndung bis hin zu Maßnahmen zur Identitätsfeststellung
  • Vollzugstätigkeiten nach Landesverwaltungsgesetz

Gut zu wissen - Besondere Arbeitsbedingungen & Anforderungen

  • Witterungsunabhängiger Schichtdienst (montags bis sonntags) mit Einsatzzeiten von Oktober bis April zwischen 8 und 23 Uhr, von Mai bis September zwischen 8 und 1 Uhr. Auch ein Dienst an Feiertagen ist notwendig.
  • Bereitschaft zur situationsbedingten Mehrarbeit
  • Gesundheitliche Eignung, insbesondere körperliche Belastbarkeit und Fitness
  • Stresstoleranz in konfliktträchtigen Situationen
  • Tragen von Uniform während der Dienstzeit
  • Bürger*innenzugewandtes, freundliches aber bestimmtes Auftreten

Was Sie mitbringen - Ihre Qualifikationen

  • Ausbildung. Sie bringen eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Ausbildung mit oder verfügen über die Laufbahnprüfung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1, Fachrichtung Polizei oder Justiz oder die Laufbahnprüfung des mittleren nichttechnischen Dienstes, Fachrichtung Zoll.
  • Oder Sie verfügen über die Laufbahnprüfung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1, Fachrichtung Allgemeine Dienste 
    oder die abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r 
    oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang I.
  • Fachlichkeit. Sie besitzen sowohl Kenntnisse in der Fachsoftware WinOwig, als auch gute Kenntnisse über das Kieler Stadtgebiet bzw. die Bereitschaft, sich beides kurzfristig anzueignen. Außerdem beherrschen Sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
  • Sie besitzen den Führerschein Klasse B sowie das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze.

Die genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.

Was Sie auszeichnet - Ihre Persönlichkeit

Sie verfügen über eine gute Kommunikationsfähigkeit sowie die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen. Eine hohe Konfliktfähigkeit rundet Ihr Profil ab.

Gut zu wissen - Besonderheiten Ihrer Stelle

Verfügen Sie über eine abgeschlossene Ausbildung zum*zur Verwaltungsfachangestellten, den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang I oder die Laufbahnprüfung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1, ist die erfolgreiche Teilnahme an der ca. fünfmonatigen KOD-Qualifizierung inklusive des Besuchs des „Grundqualifizierungslehrgangs für Vollzugskräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes in Schleswig-Holstein“ erforderlich. Die Eingruppierung erfolgt während der KOD-Qualifizierungszeit zunächst in die EG 6 TVöD. Nach Beendigung der Qualifizierung und Bestellung zum*zur Vollzugsbeamt*in und der vollinhaltlichen Übertragung der Aufgaben erfolgt eine Eingruppierung in die EG 9a TVöD.

Bringen Sie eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung oder die Laufbahnprüfung in einem verwaltungsfremden Bereich mit, ist die erfolgreiche Teilnahme an der ca. fünfmonatigen KOD-Qualifizierung inklusive des Besuchs des „Grundqualifizierungslehrgangs für Vollzugskräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes in Schleswig-Holstein“ sowie der erfolgreiche Abschluss des Angestelltenlehrgangs I erforderlich. Die Eingruppierung erfolgt während der KOD-Qualifizierungszeit zunächst in die EG 6 TVöD. Nach Beendigung der Qualifizierung und Bestellung zum*zur Vollzugsbeamt*in und der vollinhaltlichen Übertragung der Aufgaben wird eine Zulage von der EG 6 TVöD zur EG 9a TVöD gezahlt (gem. Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 EntgO (VKA), nach erfolgreichem Abschluss des Angestelltenlehrgangs I erfolgt eine Eingruppierung in die EG 9a TVöD.

Eine Einstellung erfolgt im Beschäftigtenverhältnis.

Die Stellen sind teilbar unter der Voraussetzung der Abdeckung des Schichtbetriebs. Während der Qualifizierungsphase ist keine Teilzeit möglich.

Da nach der Einarbeitung umfassende und tiefergehende Kenntnisse einschlägiger Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Allgemeinverfügungen, sonstiger Regelungen und Anweisungen erwartet werden, wird neben der erfolgreichen Teilnahme am Grundqualifizierungslehrgangs die Bereitschaft vorausgesetzt, mindestens viermal jährlich an Schulungen zu rechtlichen, kommunikativen und deeskalierenden Themen teilzunehmen. Hierzu zählt auch die regelmäßige Teilnahme an einem Einsatztraining und einer Brandschutz- und Ersthelfer*innenausbildung.

Im Rahmen der Tätigkeit müssen Orte aufgesucht werden, deren Zugänge nicht immer barrierefrei zugänglich sind. Als Fortbewegungsmittel stehen neben Kraftfahrzeugen ebenfalls Dienstfahrräder (E-Bikes) zur Verfügung. 

Da es auch zu körperlichen Auseinandersetzungen durch die Anwendung des unmittelbaren Zwangs in Form von einfacher körperlicher Gewalt kommen kann, ist es notwendig, dass die zu erlernenden Abwehrtechniken eingesetzt werden können. Bei Erste-Hilfe-Maßnahmen sollte einer Person aufgeholfen werden können oder diese aus einem Gefahrenbereich gebracht werden können. Die Ausstattung mit einer Schlag- und Stichschutzweste (ca. 5 kg), die auch im Sommer bei hohen Temperaturen getragen werden muss, erfordert ebenfalls eine gewisse körperliche Belastbarkeit.

Ein Heben von schweren Lasten, eine uneingeschränkte körperliche Beweglichkeit und Belastbarkeit sowie Schwindelfreiheit sind daher erforderlich.

Was wir bieten – Ihre Vorteile

  • ein vielfältiges Arbeitsfeld, das aktive Mitgestaltung erfordert und wünscht
  • fachliche wie persönliche Fortbildung und Supervisionsangebote, intern wie extern
  • abwechslungsreiche Sport- und Fitnessangebote, einzeln und in Gruppen

Interessiert? – Wir auch.

Senden Sie uns gerne Ihre Initiativbewerbung per E-Mail an

Telefonische Auskünfte gibt Ihnen gern Rajko Wengel, 0431 901-4212.


Eindrücke aus unserem Arbeitsalltag

Die NDR-Nordreportage: Einsatz für den Ordnungsdienst


Feuerwehr und KOD retten gemeinsam Leben

Übergabe der Defibrillatoren im Hof des Rathauses Hopfenstraße (von links): Andreas Wagenplast (Institut für Rettungs- und Notfallmedizin des UKSH), Dr. Michael Corzillius (Abteilungsleiter Rettungsdienst der Feuerwehr Kiel), Stadtrat Christian Zierau, Raiko Wengel (Leiter Kommunaler Ordnungsdienst) und Hanjo Merkle (ASB Landesverband). Foto: LH Kiel / Sarah Hoffmann

Die Überlebenschance von Menschen, die einen Herzstillstand erleiden, hängt ab von der Schnelligkeit, mit der wirksame Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen. Die Berufsfeuerwehr Kiel arbeitet eng mit dem KOD zusammen, um das kritische therapiefreie Intervall noch weiter zu verkürzen.


Die Mitarbeiter*innen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) sind Ihre Ansprechpartner*innen der Stadtverwaltung und sorgen für Sicherheit im öffentlichen Raum. Sie übernehmen hoheitliche Vollzugsaufgaben, die Durchführung von Präsenzstreifen im Stadtgebiet und die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

Schwerpunkte der KOD-Arbeit sind die Innenstadt, das Areal am Hauptbahnhof sowie der Stadtteil Gaarden. Ebenfalls werden die städtischen Parkanlagen, die Kieler Strände und die Kiellinie regelmäßig
von Streifen aufgesucht. Für die Aufgabenwahrnehmung stehen dem Team des KOD Einsatzfahrzeuge sowie Dienstfahrräder zur Verfügung.

Menschen in Ordnungsamt-Uniform stehen als Gruppe, vorne sitzen vier Personen, davon ein Stadtrat in Zivil
Mai 2022: Kiel feiert das dreijährige Bestehen des Kommunalen Ordnungsdienstes - kurz: KOD. Die rund 30 Kolleg*innen sorgen für Sicherheit im öffentlichen Raum und sind Ansprechpartner*innen für die Kieler*innen und Besucher*innen der Landeshauptstadt.

Der KOD ...

  • sorgt für die Einhaltung der städtischen Satzungen und Verordnungen.
  • stellt fest, ob unerlaubt Abfall entsorgt wird und Grünanlagen und andere Flächen (Spielplätze, Parks, Straßen) verunreinigt werden (wozu auch die achtlos weggeworfene Zigarettenkippe gehört).
  • macht darauf aufmerksam, wenn auf öffentlichen Wegen und Plätzen geräumt oder gestreut werden muss.
  • überwacht, ob Hunde angeleint sind.
  • ahndet auch Verkehrsordnungswidrigkeiten, die nicht mit Kraftfahrzeugen begangen werden (Stichwort: Radfahrer*innen in der Fußgängerzone). 
  • ahndet in Ergänzung zu den Mitarbeiter*innen der Verkehrsüberwachung auch gravierende Verstöße im ruhenden Verkehr.
  • begleitet städtische Kontrollen im Bereich Jugendschutz, Gewerbe- und Gaststättenrecht.
  • übernimmt die Überwachung des Reisegewerbes sowie Taxenkontrollen.
  • überprüft Sondernutzungserlaubnisse im öffentlichen Raum.
  • schreitet im Rahmen der Gefahrenabwehr gegen aggressives Betteln, Urinieren in der Öffentlichkeit oder Störungen der öffentlichen Ordnung ein
  • und führt Erste-Hilfe-Maßnahmen bei hilflosen Personen durch. 

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel 
Ordnungsamt 
Rathaus Hopfenstraße 
Hopfenstraße 30, 24103 Kiel

0431 901-2079

Drei Ordnungskräfte
Wir bilden aus

Telefonische Erreichbarkeit und Einsatzzeiten

  • Werktags

    • Mai bis 3. September: 8.30 bis 0 Uhr
    • 4. September bis April: 8.30 bis 22 Uhr
  • Sonn- und Feiertags

    • Mai bis 3. September: 8.30 bis 22 Uhr
    • 4. September bis April: 8.30 bis 19 Uhr
  • Weihnachten und Neujahr

    • Heiligabend: 8.30 bis 15 Uhr
    • 1. Weihnachtstag: 12.30 bis 19 Uhr
    • 2. Weihnachtstag: 12.30 bis 19 Uhr
    • Silvester: 8.30 bis 15 Uhr
    • Neujahr: 12.30 bis 19 Uhr