An einem Förderzentrum ist nach Abschluss der 9. Klasse der Förderschulabschluss möglich.
Der Erste Allgemeinbildende Abschluss (ehemals Hauptschulabschluss) ist nach Abschluss der 9. Klasse einer Gemeinschaftsschule oder eines Gymnasiums möglich.
Nach der 10. Klasse kann an einer Gemeinschaftsschule oder einem Gymnasium der Mittlere Schulabschluss erlangt werden.
Im Sekundarbereich II ist an einer Gemeinschaftsschule (mit gymnasialer Oberstufe) oder an einem Gymnasium die Fachhochschulreife und das Abitur möglich.
Abschlüsse an berufsbildenden Schulen
Der Erste Allgemeinbildende Abschluss ist sowohl beim Besuch eines Berufsgrundbildungsjahres und eines Ausbildungsvorbereitenden Jahres als auch in einer Berufsschule mit Teilzeitunterricht möglich.
In einer Berufsschule mit Teilzeitunterricht kann auch der Mittlere Schulabschluss oder die Fachhochschulreife (bei gleichzeitigem Besuch einer Fachoberschule) erlangt werden.
In einer Berufsfachschule für Schüler*innen mit Erstem allgemein bildenden Abschluss kann ein Mittlerer Schulabschluss erlangt werden.
Schüler*innen mit Mittlerem Schulabschluss können an einer entsprechenden Berufsfachschule die Fachhochschulreife erlangen.
Die Fachhochschulreife kann auch an einer Fachschule (bei von der Schule zusätzlich angebotener Prüfung) sowie an einer Fachoberschule, einer Berufsoberschule oder an einem Beruflichen Gymnasium erlangt werden.
An einer Berufsoberschule kann auch die fachgebundene Hochschulreife oder (bei von der Schule zusätzlich angebotener Prüfung) das Abitur erreicht werden.
An einem Beruflichen Gymnasium ist nach dreijährigem Schulbesuch das Abitur möglich.