Wahl des 8. Beirates für Seniorinnen und Senioren
Vom 1. - 21. August 2024 haben Kieler*innen ab dem 60. Lebensjahr die Möglichkeit, sich für die Mitgliedschaft im 8. Beirat für Seniorinnen und Senioren der Landeshauptstadt Kiel zu bewerben. Gesucht werden interessierte Kieler*innen mit Lust und Zeit, das Leben der älteren Menschen in Kiel aktiv mitzugestalten.
Verfahren und Voraussetzungen
Vom 1. - 21. August 2024 können Interessierte ihre Kandidatur erklären.
Voraussetzung ist,
- dass Sie im Wahljahr das 60. Lebensjahr vollendet haben,
- Sie ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts seit mindestens drei Monaten in der Landeshauptstadt Kiel haben und
- Ihre Bereitschaft zur Kandidatur bis zum Bewerbungsende gegenüber dem Amt für Soziale Dienste, der Geschäftsführung des Beirates für Seniorinnen und Senioren, erklären.
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist übrigens keine Voraussetzung für eine Kandidatur. Ebenso können Bewohner*innen aus Einrichtungen des Betreuten Wohnens oder aus Pflegeeinrichtungen kandidieren.
Nach Bewerbungsschluss werden die Kandidat*innen zu den Sitzungen der Ortsbeiräte eingeladen und erhalten die Möglichkeit, sich dort vorzustellen. Wer verhindert ist, kann eine schriftliche Vorstellung in der Sitzung verlesen lassen. Die Ortsbeiräte beschließen, wer dem Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit vorgeschlagen wird. Dabei wird eine Person benannt, weitere geeignete Bewerber*innen gelangen auf eine Nachrückliste. Sie müssen nicht in dem Ortsbeiratsbezirk wohnen, für den Sie kandidieren. Lediglich der Wohnsitz im Kieler Stadtgebiet ist Voraussetzung.
Die Ratsversammlung wählt schließlich aus den Vorschlägen der Ortsbeiräte die Mitglieder des Beirates für Seniorinnen und Senioren.
Der Beirat
Der Beirat vertritt die Belange der älteren Kieler*innen gegenüber der Ratsversammlung und der Verwaltung in allen Lebensbereichen. Der Beirat kann Anträge an die städtischen Ausschüsse und die Ratsversammlung stellen.
Er hat einen Sitz in der Kieler Pflegekonferenz und ist mit Delegierten im Landesseniorenrat und dem „Altenparlament“ des Landes Schleswig-Holstein vertreten.
Um dem großen Aufgabenfeld gerecht zu werden, haben die Mitglieder mehrere Fachgruppen gebildet. Diese kümmern sich beispielsweise um ältere Menschen im öffentlichen Verkehrsraum, Schutz und Sicherheit oder um Wohnen und Pflege im Alter.
Jeden ersten Donnerstag im Monat um 10 Uhr trifft sich der Beirat für Seniorinnen und Senioren zur Sitzung. Mehr über den Beirat für Seniorinnen und Senioren der Landeshauptstadt Kiel erfahren Sie hier: www.seniorenbeirat-kiel.de oder im Infosystem Kommunalpolitik.
Ansprechperson
Mehr über den Beirat für Seniorinnen und Senioren und über die anstehende Wahl erfahren Interessierte bei der Geschäftsführung im Amt für Soziale Dienste unter
Dort werden auch die Formulare zur Kandidatur ausgegeben oder nach Absprache zugeschickt.
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Soziale Dienste
Geschäftsführung Beirat für Seniorinnen und Senioren
Stephan-Heinzel-
Straße 2, 24116 Kiel
Maren Kaim