Kita-Bedarfsplanung
Es ist unser Ziel, das Angebot an frühkindlicher Bildung und Betreuung am aktuellen und zukünftigen Bedarf der Kieler Familien auszurichten. Wir orientieren uns dabei zuallererst an den Bedürfnissen der Kinder und Eltern.
Mit der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung zeigen wir, was es an Infrastuktur braucht, um den Rechtsanspruch zu erfüllen und für die Kieler Kinder eine inklusive Bildungs- und Betreuungslandschaft zu schaffen.
Über 10.000 Plätze werden bei 86 Trägern in 162 Kitas inklusive Horten angeboten.
Die Kieler Betreuungslandschaft ist in den letzten Jahren in allen drei Alterskohorten ausgebaut worden.
Auf dieser Seite: Infos zu
Wir werden digital!
Wir stellen die ersten Anträge als Online-Anträge zur Verfügung. Um diese nutzen zu können benötigen Sie ein Konto im Service-Portal Schleswig-Holstein.
Sobald Sie hier ein Unternehmskonto mit Elster-Zertifikat angelegt haben (kein reines Basis-Konto) können Sie Anträge online ausfüllen und direkt einreichen. Ein Ausdrucken und Unterschreiben dieser Anträge ist dann nicht mehr notwendig.
Nach und nach werden wir unser digitales Angebot ausweiten, sodass Sie Ihre Anträge immer einfacher stellen können.
Kindertageseinrichtungen
Kita-Bedarfsplanung
Es besteht gemäß § 5 Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ein gesetzlicher Anspruch auf eine bedarfsgerechte Förderung in der Kindertagesbetreuung. Entsprechend sind die örtlichen Träger dazu verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot an Kitas und Tagespflegestellen zu planen und anzubieten.
Bei der Landeshauptstadt Kiel erfolgte in den letzten Jahren ein stetiger Ausbau des Betreuungsplatzangebotes. Der jeweilig aktuelle Stand wird in der jährlichen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung festgehalten.
Gesetze und Verordnungen zum Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) Informationen des Landes zur Kita-ReformKitabedarfsplanung - zum Herunterladen
- Kita-Bedarfsplanung 2025/2026
- Kita-Bedarfsplanung 2023/2024
- Kita-Bedarfsplanung 2022/2023
- Förderrichtlinie
- Antrag auf Aufnahme in den Bedarfsplan, Änderung der Gruppenart, Änderung der Öffnungszeit
- Antrag auf Randzeitengruppen
- Nichtbetrieb von Gruppen für einen längeren Zeitraum
Landeshauptstadt Kiel
Jugendamt
Werftstraße 218, 24143 KielSwantje Bitter 0431 901-3121, Susanne Hahn 0431 901-5029, Katja Kreutz 0431 901-3702, Annette Rix 0431 901-3120
Qualitätssicherung
Einrichtungsleitungen und Trägervertreter*innen können sich an die Kolleginnen der Qualitätssicherung wenden, wenn sie Fragen zur pädagogischen Qualität haben. Es können die pädagogischen Konzepte gemeinsam erörtert und die Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtungen besichtigt werden.
In diesen Gesprächen werden auch Themen wie alltagsintegrierte Sprachbildung, Qualitätsentwicklung, Einhaltung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, Platzreduzierungen, und Prüfung der Personalqualifikation besprochen.
Beschwerden
Wir helfen Ihnen gern, wenn es in Ihrer Kita, bei der Tagespflegeperson oder beim schulischen Ganztagsträger nicht gut läuft. Hierfür haben wir ein Beschwerdepostfach eingerichtet: Unter beschwerde.kita@kiel.de können Sie gern Ihr Anliegen schildern. Sie können selbstverständlich auch gern anrufen. Wir benötigen dann eine Schweigepflichtsentbindung, damit wir beim Träger nachfragen können.
Qualitätssicherung - zum Herunterladen
- Antrag auf Verringerung der Gruppengröße gem. § 35 Abs. 5 KiTaG
- Schweigepflichtsentbindung Antrag auf Platzreduzierung
- Nachweis über gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungen
- § 20 KiTaG Qualitätsmanagement
- § 18 KiTaG Kündigung aus wichtigem Grund
- § 18 KiTaG Ablehnung der Aufnahme und Kündigung Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Kindern
- § 17 KiTaG Antrag auf Aufnahme eines Ü3 Kindes in Krippe
- § 17 KiTaG Antrag Aufnahme Schulkind in Kindergartengruppe
- Schweigepflichtsentbindung Beschwerden Elternvertretung
- Schweigepflichtsentbindung Beschwerden
Landeshauptstadt Kiel
Jugendamt
Werftstraße 218, 24143 KielGabriele Koester, 0431 901-5365 und Melanie Groenhagen, 0431 901-5364
Schulkindbetreuung
Die Landeshauptstadt Kiel verzeichnet am 31. Dezember 2025 insgesamt 7.812 Plätze in der verlässlichen Schulkindbetreuung. Bezogen auf die Anzahl der Schüler*innen bedeutet dies eine Versorgungsquote von 85,6 Prozent.
Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 9.098 Schüler*innen in der Primarstufe die Kieler Grundschulen, Grundschulteile, Privatschulen und Förderzentren. Hier werden auch auswärtige Kinder mitgezählt, die eine Kieler Schule besuchen.
Mit dem Gesetz zur ganztätigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) wurde 2021 der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung eingeführt. Zum 1. August 2026 tritt damit ein aufwachsender Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Primarstufenschüler*innen in Kraft.
Zentrale Ziele sind eine individuelle Förderung und bessere Teilhabechancen aller Kinder sowie die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Die wesentlichen Rahmenbedingen und die Finanzierung für die Kommunen werden in einer Förderrichtlinie definiert, die Ende Dezember 2025 veröffentlicht wurde.
Landeshauptstadt Kiel
Jugendamt
Werftstraße 218, 24143 KielKatja Kreutz
0431 901-3720
Katja.Kreutz@kiel.de
Kindertagespflege
Über 300 Kinder werden in Kiel durch Tagespflegepersonen betreut. In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson bis zu 5 Kinder in eigenen oder angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern.
Die Betreuung in einer Kleingruppe ist ideal für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren und bietet den Eltern eine hohe Flexibilität bei der Organisation ihres Alltags und der Kinderbetreuung.