Es ist unser Ziel, das Angebot an frühkindlicher Bildung und Betreuung am aktuellen und zukünftigen Bedarf der Kieler Familien auszurichten. Wir orientieren uns dabei zuallererst an den Bedürfnissen der Kinder und Eltern.

Mit der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung zeigen wir, was es an Infrastuktur braucht, um den Rechtsanspruch zu erfüllen und für die Kieler Kinder eine inklusive Bildungs- und Betreuungslandschaft zu schaffen.

 
Franziska Berger, Leiterin des Jugendamtes

 


Über 10.000 Plätze werden bei 86 Trägern in 162 Kitas inklusive Horten angeboten.

Die Kieler Betreuungslandschaft ist in den letzten Jahren in allen drei Alterskohorten ausgebaut worden.

(geplante) Entwicklung der Betreuungsplätze
 
 

Wir werden digital!

Wir stellen die ersten Anträge als Online-Anträge zur Verfügung. Um diese nutzen zu können benötigen Sie ein Konto im Service-Portal Schleswig-Holstein

Sobald Sie hier ein Unternehmskonto mit Elster-Zertifikat angelegt haben (kein reines Basis-Konto) können Sie Anträge online ausfüllen und direkt einreichen. Ein Ausdrucken und Unterschreiben dieser Anträge ist dann nicht mehr notwendig.

Nach und nach werden wir unser digitales Angebot ausweiten, sodass Sie Ihre Anträge immer einfacher stellen können.

Serviceportal SH Hilfe-Seite des Service-Portals Anleitung zum Elster-Zertifikat und SH-Portal  
 

Kindertageseinrichtungen

Kita-Bedarfsplanung

Es besteht gemäß § 5 Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ein gesetzlicher Anspruch auf eine bedarfsgerechte Förderung in der Kindertagesbetreuung. Entsprechend sind die örtlichen Träger dazu verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot an Kitas und Tagespflegestellen zu planen und anzubieten.

Bei der Landeshauptstadt Kiel erfolgte in den letzten Jahren ein stetiger Ausbau des Betreuungsplatzangebotes. Der jeweilig aktuelle Stand wird in der jährlichen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung festgehalten.

Gesetze und Verordnungen zum Kindertages­förderungsgesetz (KiTaG) Informationen des Landes zur Kita-Reform
 
 

Qualitätssicherung

Einrichtungsleitungen und Trägervertreter*innen können sich an die Kolleginnen der Qualitätssicherung wenden, wenn sie Fragen zur pädagogischen Qualität haben. Es können die pädagogischen Konzepte gemeinsam erörtert und die Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtungen besichtigt werden.

In diesen Gesprächen werden auch Themen wie alltagsintegrierte Sprachbildung, Qualitätsentwicklung, Einhaltung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, Platzreduzierungen, und Prüfung der Personalqualifikation besprochen.

 
Kind in Kita
 
zum digitalen Antrag

Beschwerden

Wir helfen Ihnen gern, wenn es in Ihrer Kita, bei der Tagespflegeperson oder beim schulischen Ganztagsträger nicht gut läuft. Hierfür haben wir ein Beschwerdepostfach eingerichtet: Unter können Sie gern Ihr Anliegen schildern. Sie können selbstverständlich auch gern anrufen. Wir benötigen dann eine Schweigepflichtsentbindung, damit wir beim Träger nachfragen können.

 

Schulkindbetreuung

 

Die Landeshauptstadt Kiel verzeichnet am 31. Dezember 2025 insgesamt 7.812 Plätze in der verlässlichen Schul­kind­betreuung. Bezogen auf die Anzahl der Schüler*innen bedeutet dies eine Versorgungs­quote von 85,6 Prozent.

Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 9.098 Schüler*innen in der Primar­stufe die Kieler Grund­schulen, Grundschul­teile, Privat­schulen und Förder­zentren. Hier werden auch auswärtige Kinder mitgezählt, die eine Kieler Schule besuchen.

Mit dem Gesetz zur ganztätigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) wurde 2021 der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung eingeführt. Zum 1. August 2026 tritt damit ein aufwachsender Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Primarstufenschüler*innen in Kraft. 

Zentrale Ziele sind eine individuelle Förderung und bessere Teilhabechancen aller Kinder sowie die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Die wesentlichen Rahmenbedingen und die Finanzierung für die Kommunen werden in einer Förderrichtlinie definiert, die Ende Dezember 2025 veröffentlicht wurde. 

 

 
 

Kindertagespflege

Über 300 Kinder werden in Kiel durch Tagespflegepersonen betreut. In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson bis zu 5 Kinder in eigenen oder angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern.

Die Betreuung in einer Kleingruppe ist ideal für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren und bietet den Eltern eine hohe Flexibilität bei der Organisation ihres Alltags und der Kinderbetreuung.