Amt für GesundheitVerhütungsmittelfonds
Wer ist berechtigt und wie kann ich einen Antrag stellen?
Die Landeshauptstadt Kiel übernimmt für Frauen und Männer, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, die Kosten bis zu maximal 500 Euro für ärztlich verordnete Verhütungsmittel oder die Sterilisation beziehungsweise Vasektomie.
Diese Regelung gilt nur für in Kiel gemeldete Bürger*innen ab dem 22. Lebensjahr: Frauen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten verschreibungspflichtige Verhütungsmittel als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Bin ich berechtigt?
- Ich wohne in Kiel.
- Ich bin mindestens 22 Jahre alt.
- Ich erhalte eine der folgenden Sozialleistungen:
- Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitssuchende) nach dem SGB II
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetz Zwölftes Buch (4. Kapitel SGB XII)
- Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)
- Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Was muss ich tun?
Wenn ich den Antrag im Amt für Gesundheit stellen möchte, bitte folgenden Antrag ausfüllen bzw. mitbringen:
Ihren aktuellen Bescheid über:
- Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitssuchende) nach dem SGB II
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetz Zwölftes Buch (4. Kapitel SGB XII)
- Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)
- Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Personalausweis oder Pass
Wenn die Pille oder der Vaginalring in Frage kommen bitte zusätzlich mitbringen:
- ein Rezept von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt
Wenn die Spirale, eine 3-Monatsspritze oder ein Hormonimplantat in Frage kommen, bitte zusätzlich mitbringen:
- einen Kostenvoranschlag von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt
Wenn eine Sterilisation / Vasektomie in Frage kommt, bringen Sie bitte zusätzlich mit:
- einen Kostenvoranschlag von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt mit einer Bestätigung über ein ärztliches Beratungsgespräch
Kondome werden auf Antrag ohne Rezept übernommen.
Keine Sprechstunde am 14. August
Am Donnerstag 14. August muss die Sprechstunde leider ausfallen!
Die Sprechstunde am Donnerstag, 7. November muss leider ausfallen!
Häufige Fragen FAQ
Längere Öffnungszeit
Am Donnerstag, 10. Juli, sind wir länger für Euch da!
Anstelle der regulären offenen Sprechstunde könnt Ihr Euch diese Woche Donnerstag von 14 bis 17 Uhr zu Fragen der sexuellen Gesundheit beraten und gegebenenfalls auf HIV und STI testen lassen! Eine Anmeldung ist nicht nötig!
Kommt einfach in der Beratungsstelle sexuelle Gesundheit im Amt für Gesundheit, Fleethörn 18 – 24, 1. Etage vorbei und los geht’s! Wir freuen uns auf Euch!
Am Samstag, 12. Juli ist CSD in Kiel
Unter dem Motto „Glitzer statt Queer-Phobie“ feiern wir Vielfalt am 12. Juli im Rahmen des CSD in Kiel.
Wir starten um 12 Uhr mit einer Demonstration am Platz der Matrosen (HBF) und sind ab 14 Uhr mit einem Info- und Beratungsstand zum Thema sexuelle Gesundheit an der Hörn am Platz der Kinderrechte vertreten. Wir freuen uns über möglichst viele Interessierte.
Keine Sprechstunde am 17. April
Am Donnerstag, 17. April muss unsere Sprechstunde leider ausfallen!
Nein - für Sie übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten.
Ja - bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
Maximal vier Wochen (ausgedruckt)
Ja - 60 Kondome/pro Jahr/Person. Bitte stellen Sie einen Antrag.
Nein - der Antrag muss vor Einreichen des Rezeptes in der Apotheke/Einlegen der Spirale in der Praxis etc. gestellt werden.
Nein - wenn die Kostenübernahme für ein Verhütungsmittel bewilligt wurde, schließt das ein weiteres für das laufende Jahr aus.
Wenn eine Spirale/Implantat/Spritze bewilligt wurde, ist für die nächsten 2 Jahre kein weiterer Antrag möglich. Ausnahmen sind nur bei Abgabe einer ärztlichen Begründung für den Wechsel auf ein anderes Verhütungsmittel möglich.
Ja - nach der Erstverschreibung können weitere Rezepte über einen Folgeantrag eingereicht werden.
Nein. Sie können auch gerne in unseren Sprechzeiten dienstags und mittwochs 10-12 Uhr persönlich im Amt für Gesundheit vorbeikommen und Ihre Unterlagen vorzeigen beziehungsweise einreichen.
Ja - ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung muss die Rechnung für die Spirale/Implantat/Spritze innerhalb von 3 Monaten hier eingereicht werden. Sollte dies nicht möglich sein, melden Sie sich bitte bei uns.
Bitte wenden Sie sich an uns, wir helfen gerne!
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit
Fleethörn 18-24, 24103 Kiel
verhuetungsmittelfonds@kiel.de
0431 901-3290
Sprechzeiten dienstags und mittwochs jeweils 10 bis 12 Uhr im 2. OG, Raum 202
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Gesundheit
Fleethörn 18-24, 24103 Kiel
verhuetungsmittelfonds@kiel.de
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Sprechzeiten dienstags und mittwochs jeweils 10 bis 12 Uhr im 2. OG, Raum 202