Überwachung der Trinkwasserqualität
Das Trinkwasser unterliegt von der Gewinnung und gegebenenfalls Aufbereitung im Wasserwerk bis zur Bereitstellung am Wasserhahn der Verbraucher*innen der Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Die Aufgaben umfassen sowohl die Besichtigung und Überwachung der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen, Hausbrunnen und mobilen Wasserversorgungsanlagen als auch die Überwachung von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und Einrichtungen, in denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird (zum Beispiel Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeeinrichtungen, Hotels, Sportanlagen, Mietshäuser).
In die Überwachung können auch privat genutzte Gebäude (zum Beispiel bei Verdacht auf vorhandene Bleileitungen) einbezogen werden.
Im Rahmen der Überwachung werden Trinkwasserproben zur Untersuchung entnommen oder Untersuchungen beauftragt. Wir bewerten die Untersuchungsergebnisse und stehen den Betreiber*innen von Wasserversorgungsanlagen und Verbraucher*innen beratend zur Seite.
Aktuelle Informationen über die Qualität des Trinkwassers in Form von Untersuchungsergebnissen bietet die Stadtwerke Kiel AG an. Dort finden Sie auch Angaben über die Auswahl geeigneter Materialien für die Trinkwasser-Installation.
Ausführliche Informationen, die sich aus der Untersuchungspflicht auf Legionellen in öffentlich und gewerblich genutzten Gebäuden ergeben, haben wir Ihnen auf der Seite Legionellen in der Trinkwasser-Installation zur Verfügung gestellt.
Informationen & Anzeigeformular
- Liste der Trinkwasseruntersuchungsstellen in Schleswig-Holstein
- Formular für die Anzeige von Trinkwasseranlagen
- Allgemeinverfügung zur Festlegung eines einheitlichen elektronischen Datenverarbeitungsverfahrens (EDV-Verfahren) für die Erfassung und Übermittlung von Trinkwasseruntersuchungsergebnissen
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Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Gesundheit
Abteilung Hafen- und Umwelthygiene, Krisen- und Vorsorgeplanung
Fleethörn 18-24, 24103 Kiel