Kiel-Pass
Der Kiel-Pass ist ein Vergünstigungsausweis, mit dem finanzschwächere Kieler*innen am Kieler Kulturleben
zu vergünstigten Preisen teilnehmen können.
Wer bekommt den Kiel-Pass?
Kieler Bürger*innen können den Kiel-Pass erhalten, wenn sie folgende Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II (nach SGB II)
- Sozialgeld (nach SGB II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt (nach SGB XII)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach SGB XII)
- Wohngeld
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Barbetrag zur persönlichen Verfügung bei einem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung
(nach § 35 Absatz 2 SGB XII) - Kinderzuschlag (nach § 6a Bundeskindergeldgesetz)
Wie und wo bekommen Sie den Kiel-Pass?
- Sie erhalten von der städtischen Stelle, bei der Sie die genannten Leistungen erhalten, eine Bescheinigung oder Ihnen liegt Ihr aktueller Bewilligungsbescheid vor.
- Mit dieser Bescheinigung oder Ihrem aktuellen Bewilligungsbescheid gehen Sie in das
Kiel-Pass-Büro im Neuen Rathaus
Andreas-Gayk-Straße 31 A, 24103 Kiel
Eingang Ecke Fabrikstraße
Öffnungszeiten
Im Kiel-Pass-Büro wird ein Foto von Ihnen aufgenommen und Sie erhalten dort Ihren persönlichen Kiel-Pass. Auf dem Kiel-Pass erscheinen Ihr Bild und Ihr Name. - Der Kiel-Pass ist gültig bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraumes, längstens jedoch ein Jahr ab Ausstellung der Bescheinigung.
Welche Vergünstigungen bekommen Sie mit dem Kiel-Pass?
Mit dem Kiel-Pass erhalten Sie eine Vielzahl von Vergünstigungen in Kiel und Umgebung.