Ehrenamtliche Vormundschaft
Begleiten Sie junge Menschen auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden. Stehen Sie für sie ein, wo ihre Eltern es nicht mehr können.
Als Vormund*in sind Sie ihre gesetzliche Vertretung, nehmen ihre Rechte wahr und entscheiden über wichtige Belange in ihrem Leben. Bei der ehrenamtlichen Vormundschaft handelt es sich darum um ein ganz besonderes Ehrenamt.
Ist das was für mich?
- Sind Sie auf der Suche nach einem Ehrenamt, in dem sie wirklich etwas bewirken, sich einsetzen und für einen jungen Menschen stark machen können?
- Möchten Sie sich der Begleitung von Kindern und Jugendlichen widmen, Zeit mit ihnen verbringen und zu einer festen Vertrauensperson in ihrem Leben werden?
- Sind Sie bereit sich auf die individuellen Lebenskonzepte der Kinder und Jugendlichen einzulassen und sie auch in Auseinandersetzungen oder längeren Konfliktperioden hindurch zu begleiten?
- Können Sie sich auch vorstellen, vorurteilsfrei und vertrauensvoll mit deren Bezugspersonen und beteiligten Institutionen zusammenzuarbeiten?
Wenn Sie diese Fragen mit „Ja“ beantworten, könnte das Übernehmen einer Vormundschaft für einen jungen Menschen das richtige Ehrenamt für Sie sein!
Wir sind Anlaufstelle
für alle Interessierten sowie für die Kinder und Jugendlichen. Gerne möchten wir Sie für dieses Ehrenamt begeistern und verstehen uns als Wegbegleitung: Wir beraten und unterstützen Sie von Anfang an, machen uns stark für Sie und Ihre Belange, kooperieren und vernetzen uns hierfür mit anderen Institutionen im sozialen Bereich und der Flüchtlingshilfe.
Auf dieser Seite haben wir einiges an Informationen für Sie zusammengetragen und freuen uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen – bei Interesse, weiteren Fragen oder auch Anregungen.
Ihre Koordinierungsstelle Ehrenamtliche Vormundschaft im Jugendamt der Landeshauptstadt Kiel
Wir sind Anlaufstelle für alle Interessierten sowie für Kinder und Jugendliche. Gerne möchten wir Sie für dieses Ehrenamt begeistern und verstehen uns als Wegbegleitung: Wir beraten und unterstützen Sie von Anfang an, machen uns stark für Sie und Ihre Belange, kooperieren und vernetzen uns hierfür mit anderen Institutionen im sozialen Bereich und der Flüchtlingshilfe.
Auf dieser Seite haben wir einiges an Informationen für Sie zusammengetragen. Und wir freuen uns sehr, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen - bei Interesse, weiteren Fragen oder auch Anregungen.
Ihre Koordinierungsstelle ehrenamtliche Vormundschaft im Jugendamt der Landeshauptstadt Kiel
Wir sind Anlaufstelle für alle Interessierten sowie für die Kinder und Jugendlichen. Gerne möchten wir Sie für dieses Ehrenamt begeistern und verstehen uns als Wegbegleitung: Wir beraten und unterstützen Sie von Anfang an, machen uns stark für Sie und Ihre Belange, kooperieren und vernetzen uns hierfür mit anderen Institutionen im sozialen Bereich und der Flüchtlingshilfe.
Auf dieser Seite haben wir einiges an Informationen für Sie zusammengetragen. Und wir freuen uns sehr, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen - bei Interesse, weiteren Fragen oder auch Anregungen.
Ihre Koordinierungsstelle ehrenamtliche Vormundschaft im Jugendamt der Landeshauptstadt Kiel
Wir sind für Sie da
Landeshauptstadt Kiel
Jugendamt - Gesetzliche Vertretung für Kinder und Jugendliche
Koordinierungsstelle Ehrenamtliche Vormundschaft
Werftstraße 218 , Zimmer A 203, 24143 Kiel
Stefanie Schulz 0431 901-5635
Julia Spehling 0431 901-5640
ehrenamt.vormundschaft@kiel.de
Für die Übermittlung sensibler und personenbezogener Daten nutzen Sie bitte unser datenschutzkonformes Postfach.
Auch interessant
Termine
Info-Veranstaltung am 6. Mai im Neuen Rathaus
Wir laden alle Interessierten recht herzlich zu unserer Info-Veranstaltung ein! Sie findet am Dienstag, 6. Mai , um 18 Uhr im Neuen Rathaus, Stresemannplatz 5 in Kiel statt. Der Raum D 604 befindet sich in der 6. Etage und ist mit dem Fahrstuhl erreichbar.
Wir freuen uns über vorherige Anmeldung.
Regelmäßige Infoveranstaltungen
In regelmäßigen Abständen bieten wir unverbindliche Infoveranstaltungen an, deren Termine wir hier veröffentlichen.
Unabhängig davon können Sie gern jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen!
Ehrenamtsmesse am 2. November im Kieler Rathaus
Unter dem Motto "Demokratie braucht Engagement" findet in diesem Jahr die vom nettekieler Ehrenamtsbüro organisierte 10. Ehrenamtsmesse von 11 - 17 Uhr im Kieler Rathaus statt. Zahlreiche Vereine und Initiativen aus der Region stellen sich vor und möchten Ihr Interesse wecken - kommen Sie vorbei! Auch wir werden mit einem Stand dort vertreten sein und freuen uns auf Ihren Besuch. Weitere Informationen finden Sie hier.
Umfangreiche Schulung
Zur Vorbereitung auf dieses Ehrenamt organisieren wir in größeren Abständen eine mehrteilige Schulung.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im persönlichen Gespräch mit uns.
Regelmäßiger Austausch
Damit Sie sich austauschen und miteinander vernetzen können, initiieren wir regelmäßige Gruppentreffen, zu denen wir Sie herzlich einladen.
Der nächste Termin wird im Juni 2026 stattfinden.
Häufige Fragen für Erwachsene / Interessierte
Grundsätzlich kann jede*r verantwortungsvolle Erwachsene eine ehrenamtliche Vormundschaft übernehmen, unabhängig von beruflichen Erfahrungen oder Vorkenntnissen.
Das Familiengericht hat die Aufgabe, einer Person die Vormundschaft anzuvertrauen, die hierfür geeignet und bereit ist. Sofern es im Umfeld des Kindes oder Jugendlichen keinen Menschen gibt, der für diese Aufgabe in Frage kommt, kann es auch eine fremde Person sein, die sich ehrenamtlich in diesem Bereich engagieren möchte. Für Ehepaare ist es möglich, auch gemeinsam eine Vormundschaft zu führen.
Haben Sie Interesse? Wir als Koordinierungsstelle stehen Ihnen zur Seite: wir informieren, qualifizieren und begleiten Sie.
Als Großmutter, Onkel, Cousine, Bruder oder sonstige Person aus dem nahen Umfeld des Kindes haben Sie den besonderen Vorteil, dass Sie einander bereits kennen. Vielleicht wohnen Sie sogar zusammen und haben schon eine Beziehung zueinander aufgebaut. Der Gesetzgeber sieht darin eine große Ressource und möchte diese fördern.
Gern besprechen wir mit Ihnen die Voraussetzungen, die bei der Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft von Ihnen erwartet werden. Wenden Sie sich daher gern an unsere Koordinierungsstelle – wir klären Ihre Fragen und begleiten Sie durch diesen Prozess. Als interessierte Pflegefamilie ist der Pflegekinderdienst Ihr Ansprechpartner.
Grundsätzlich gelten für Verwandte oder nahestehende Personen die gleichen Aufgaben, Rechte und Pflichten.
Junge Menschen, deren Eltern aus verschiedenen Gründen ihr Sorgerecht nicht ausüben können, brauchen eine gesetzliche Vertretung, die sich für sie einsetzt, sie als Bezugsperson rechtlich vertritt, sie in allen Lebenslagen persönlich begleitet, berät und größtmöglichst beteiligt.
Mit der Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft sind Entscheidungen zum Wohle eines Kindes, eine Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe und die Sorge für folgende Lebensbereiche verbunden:
- die Gewährleistung einer kindgerechten Unterbringung (meist im Rahmen der Jugendhilfe)
- die Entscheidungen zur KiTa sowie eine geeignete schulische und berufliche Bildung
- die Sicherstellung der medizinischen Versorgung – dies beinhaltet auch die Einwilligung zu Impfungen, Operationen oder medizinische Hilfsmittel zu beantragen
- das Recht, Hilfen zu beantragen – im Bereich Jugendhilfe und für weitere soziale Leistungen
- die Regelung finanzieller Angelegenheiten, auch das Vermögen des Kindes betreffend
- die Korrespondenz mit Ämtern und Behörden
- die enge Zusammenarbeit mit an der Erziehung des Kindes beteiligten Personen
- die Entscheidungen zur religiösen Erziehung
Als Vormund*in tragen Sie dafür Sorge, dass das Kindeswohl und die Kindesinteressen gewahrt werden. Ihre Tätigkeit ist vergleichbar mit den Aufgaben, die normalerweise Eltern für ihr Kind wahrnehmen.
Das Familiengericht übernimmt die Aufsicht und erwartet mindestens einmal jährlich einen Bericht von Ihnen. So wird gewährleistet, dass Sie ihre Aufgaben vertrauensvoll und gut wahrnehmen.
Die Koordinierungsstelle steht Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung.
Die Kinder und Jugendlichen können ganz unterschiedlichen Alters sein, leben meist in Kieler Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen und stehen bereits unter (vorläufiger) Amtsvormundschaft – haben also eine Person aus dem Jugendamt als rechtliche Vertretung zur Seite gestellt.
Eine*n Vormund*in bekommen Kinder und Jugendliche beispielsweise dann, wenn ihre Eltern verstorben sind, ihr Aufenthaltsort unbekannt ist, diese in Haft sind oder ihnen das Sorgerecht aus unterschiedlichen Gründen entzogen wurde. Die jungen Menschen haben somit in ihrem Leben häufig schon viel erlebt – nicht selten auch Not, Gewalt, Vernachlässigung oder emotionale Instabilität.
Gerade deswegen brauchen sie eine verlässliche Ansprechperson, die sich Zeit nimmt und bereit ist, eine tragfähige persönliche Beziehung zu Ihnen aufzubauen.
Wir wünschen uns für sie eine Person, die
- langfristig und verlässlich für sie da ist
- zuhört, sich kümmert und wirklich präsent ist
- ihre Interessen vertritt und sich für sie einsetzt
- für sie entscheidet und sie in Entscheidungen mit einbindet
- bei Sorgen und Problemen für sie da ist, auch mal Streit aushält
- nicht nur Grenzen aufzeigt, sondern sie auch erklärt
Hierfür sind ehrenamtliche Vormund*innen besonders geeignet, weil sie meist nur ein oder zwei junge Menschen begleiten und bei ihnen der persönliche Kontakt im Vordergrund steht. Der vorrangige Einsatz von ehrenamtlichen Vormund*innen ist auch gesetzlich verankert.
Wenn Sie sich für junge geflüchtete Menschen einsetzen und engagieren möchten und sich mit dem Gedanken einer ehrenamtlichen Begleitung oder Vormundschaft auseinandersetzen, wenden Sie sich bitte direkt an: lifeline e.V. Dies ist ein Vormundschaftsverein in Schleswig-Holstein, der sich für die Rechte und Interessen von unbegleiteten minderjährigen sowie jungen volljährigen Geflüchteten engagiert. Weitere Informationen finden Sie hier.
Als Vormund*in benötigen Sie Offenheit im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen. Sie sollten außerdem nicht vor der Zusammenarbeit mit Behörden, Gerichten oder anderen Dritten zurückschrecken.
Weitere wichtige Kriterien im Führen einer Vormundschaft sind aus unserer Sicht:
- Verantwortungsbereitschaft für ein kontinuierliches, meist langjähriges Ehrenamt; Treffen von Entscheidungen für wichtige Lebensfragen des Kindes
- wertschätzende und vorurteilsfreie Grundhaltung gegenüber dem Kind, seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten
- die Bedürfnisse, Rechte und Interessen des Kindes in den Mittelpunkt des eigenen Handelns stellen
- Transparenz und größtmögliche Beteiligung des Kindes bei anstehenden Entscheidungen
- Eigene physische und psychische Stabilität; Präsenz und Durchhaltevermögen auch in schwierigen Situationen
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit uns und weiteren Institutionen sowie den Eltern/ Bezugspersonen, einschließlich der Fähigkeit zur Inanspruchnahme fremder Hilfe
Ausdrücklich nicht erforderlich sind:
- spezifische Ausbildung, Vorkenntnisse
- Aufnahme des jungen Menschen bei Ihnen Zuhause
- finanzielle Aufwendungen
Der Zeitaufwand ist individuell verschieden und hängt von der aktuellen Lebensphase, den behördlichen Erfordernissen und nicht zuletzt davon ab, welche Bedürfnisse der junge Mensch hat und wieviel Unterstützung er braucht.
Damit sich eine Vertrauensbeziehung entwickeln kann, empfiehlt es sich alle 1-2 Wochen miteinander in Kontakt zu sein. Sie sollten sicherstellen, dass wichtige Ereignisse nicht an Ihnen vorübergehen und Sie die Entwicklung des Ihnen anvertrauten jungen Menschen im Blick behalten, um seine Bedürfnisse und einen etwaigen Handlungsbedarf zu erkennen. Gesetzlich vorgeschrieben ist mindestens ein persönlicher Kontakt pro Monat.
Ihre gemeinsamen Treffen können in Absprache nachmittags/ abends oder am Wochenende stattfinden. Hin und wieder kann es allerdings Termine mit der Jugendhilfeeinrichtung, der Schule, dem Jugendamt oder anderen Behörden geben, die tagsüber stattfinden.
Die Dauer einer Vormundschaft hängt vom Alter des jungen Menschen ab: je jünger er bei Beginn der Vormundschaft ist, umso länger werden Sie als rechtliche Vertretung bestellt sein. Denn formal endet die Vormundschaft erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit.
Im Idealfall entsteht jedoch eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Ihnen, welche auch über das 18. Lebensjahr hinaus Bestand hat – sofern Sie beide das möchten.
Formal gesehen können Sie ab Volljährigkeit eine Vormundschaft übernehmen. Empfehlenswert ist jedoch ein gewisses Maß an eigener Lebenserfahrung und eine recht stabile Lebenssituation, auch im Hinblick auf Ihren Wohnort.
Wir können keine allgemeingültige Angabe zu einem sog. Mindestalter machen, da die individuellen Lebenssituationen in den Zwanzigern und Dreißigern (Abschluss von Ausbildung/ Studium, Einstieg ins Berufsleben, Option für Auslandsaufenthalt, Umzüge, eigene Familiengründung usw.) sehr unterschiedlich sein können. Machen Sie sich bewusst, dass Sie mit diesem Ehrenamt für meist mehrere Jahre die Verantwortung für einen jungen Menschen übernehmen – im besten Fall auch über die Volljährigkeit hinaus für das ehemalige Mündel noch zur Verfügung stehen. Und um ihm die größtmögliche Chance auf Beziehungskontinuität zu gewähren, ist uns wichtig, dass Sie sich selbst in einer Lebenssituation befinden, die das möglich macht.
Dies trifft auch auf ein fortgeschrittenes Lebensalter zu. Wichtiger als eine Altersgrenze festzulegen ist hier neben Ihren Lebensumständen daher insbesondere die Frage nach ihrer persönlichen Konstitution und Gesundheit. Trauen Sie sich dieses Ehrenamt zu – auch über mehrere Jahre hinweg und mit all seinen Höhen und Tiefen, die es mit sich bringen kann?
Sollten Sie unschlüssig sein oder den Austausch hierzu wünschen, suchen Sie gern das persönliche Gespräch zu uns.
Grundsätzlich gehört eine entsprechend positive ärztliche Stellungnahme zu den erforderlichen Unterlagen für eine ehrenamtliche Vormundschaft.
Da es sich um ein Ehrenamt handelt, führen Sie die Vormundschaft unentgeltlich. Jährlich können Sie beim Familiengericht eine Aufwandsentschädigung von derzeit 450,- pauschal beantragen oder Ihre Ausgaben individuell abrechnen.
Während Ihres Engagement sind Sie über das Land Schleswig-Holstein haftpflicht- und unfallversichert.
Rechtlich sind Sie unabhängig und niemand ist Ihnen gegenüber weisungsberechtigt. Allerdings müssen Sie dem Familiengericht, das Sie bestellt hat, jährlich über die Lebenssituation des Kindes berichten.
Sowohl vor als auch während der ehrenamtlichen Vormundschaft steht Ihnen die Koordinierungsstelle zur Information, Qualifizierung und Beratung gern zur Verfügung!
Sie werden von uns als Koordinierungsstelle eng begleitet und individuell beraten. Der Weg zu einer ehrenamtlichen Vormundschaft ist stets ein individueller Prozess, bei dem Sie das Tempo bestimmen. Oftmals verläuft es etwa so:
- Bei Interesse nehmen Sie Kontakt zu uns auf und erhalten zeitnah ein Gesprächsangebot. Es findet ein erstes Infogespräch statt, in dem Sie offene Fragen klären können und den Zugang zu weiteren Infomaterialien bekommen und/oder Sie besuchen eine unserer Informationsveranstaltungen.
- Sie füllen unseren Kontaktbogen aus und lassen ihn uns zukommen. Bitte nutzen Sie dafür unser datenschutzkonformes Postfach.
- Um Sie besser kennenlernen zu können, laden wir Sie zu einem ausführlichen Gespräch ein. Es wird um Ihre Motivation, Wünsche, Erwartungen und Erfahrungen gehen und Sie haben die Gelegenheit weitere Fragen zu klären oder Bedenken und etwaige Schwierigkeiten zu besprechen.
- Sie beantragen ein erweitertes Führungszeugnis und reichen uns eine ärztliche Bescheinigung ein.
- Sie nehmen an einer Basisschulung teil, in der Ihnen die Grundlagen vermittelt werden.
- Sie werden in unseren "Pool" für interessierte Ehrenamtliche ausgenommen. Wir bemühen uns um eine möglichst gute Passung zwischen Ihnen und einem potenziellen Mündel. Kommt es zu einem Matching, geben wir Ihnen und auch dem Kind anonymisierte Informationen voneinander.
- Wir arrangieren ein gemeinsames und durch uns begleitetes Kennenlerntreffen. Im Anschluss bekommen Sie beide Bedenkzeit. Nur wenn beide zustimmen, senden wir danach dem Familiengericht unseren Vorschlag.
- Sie werden vom Familiengericht zu einem gemeinsamen Termin eingeladen und als ehrenamtliche*r Vormund*in für dieses Kind bestellt. Sie erhalten im Zuge dessen eine Bestellungsurkunde, die Sie handlungsfähig macht.
Die Koordinierungsstelle steht Ihnen in dieser Zeit und darüber hinaus stets zur Seite. Wir bieten Ihnen vertiefende Schulungen, Austauschtreffen, Newsletter uvm.
Wir stehen Ihnen vor und während Ihrer Vormundschaftstätigkeit jederzeit mit individueller Beratung zur Seite. Sie erreichen uns per Telefon und Email, gern vereinbaren wir bei Bedarf auch persönliche Gespräche. Wir bieten Ihnen:
- Klärungsgespräch, ob dieses Ehrenamt zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt
- kostenlose Grundqualifikation zur Vorbereitung auf diese Aufgabe
- enge Begleitung bei der Vermittlung und während des Kontaktaufbaus zu dem Kind
- Fortbildungen zu rechtlichen und pädagogischen Themen
- Regelmäßige Gruppen-/ Austauschtreffen mit anderen ehrenamtlichen Vormund*innen
Mehr Infos
Das Bundesminsterium der Justiz hat eine umfangreiche Broschüre herausgegeben, in der Sie einen kompakten Überblick mit anschaulichen Beispielen finden: Das Vormundschaftsrecht.
Hinter dem Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft steht ein multiprofessionelles Netzwerk, welches sich den Themen der Vormundschaft in besonderem Maße widmet. Sie finden hier eine Fülle an weiterführenden Informationen:
- zu Vormundschaft erklärt,
- interessante Veranstaltungen und Austauschmöglichkeiten,
- zahlreiche Literaturtipps und Publikationen,
- vielfältige Interviews und Podcasts,
- den Methodenkoffer Beteiligung und vieles mehr..
Alle Menschen sollten die Kinderrechte kennen, verstehen und natürlich umsetzen – sind sie doch die Mindestanforderungen dafür, dass Kinder sicher und gesund aufwachsen. Zur Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention hat u.a. Unicef auf seinen Seiten anschauliche Informationen und Arbeitsmaterialen zusammengetragen.
Häufige Fragen für Kinder & Jugendliche
Hey, schön dass Du da bist!
Hier geht’s um eVomu - klingt ein bisschen nach einem Pokémon, oder?
Eigentlich steht es für ehrenamtliche Vormundschaft. Das bedeutet: Eine Person übernimmt freiwillig die Vormundschaft, also die Verantwortung für ein Kind - anstelle der Person vom Jugendamt.. Und das Besondere: Du entscheidest!
- Du willst mehr darüber wissen? ..über Vor- und Nachteile? ..oder darüber, wie es abläuft?
- Du willst rausfinden, ob eVomu zu Dir passt?
- Du hast allgemeine Fragen zur Vormundschaft? ..oder Dir macht etwas Sorgen?
Dann bist Du hier richtig! Wir haben viele Antworten, Infos, Links und Stellen, die Dir weiterhelfen können.
Wenn Du weitere Fragen hast, Du Hilfe bei der Entscheidung brauchst oder es sonst etwas gibt, was Du besprechen möchtest… Ruf uns an, schick eine E-Mail oder komm vorbei.
Wir sind: Stefanie & Julia, arbeiten zu Zweit in der Koordinierungsstelle und kümmern uns um alles rund um die ehrenamtliche Vormundschaft.
Wir freuen uns darauf, Dich kennenzulernen!
Fragst Du Dich, was das eigentlich bedeutet einen Vormund zu haben? Warum Du überhaupt einen brauchst… Was Deine Vormundin entscheidet… was Du mitbestimmen kannst?
Auf alle diese und noch weitere Fragen findest du beim Bundesforum Vormundschaft Antworten.
Es gibt auch einen tollen Flyer, der extra für Kinder und Jugendliche vom BMFSFJ herausgegeben wurde: Dein Vormund vertritt dich! (…gibt’s übrigens auch in Arabisch, Englisch und Farsi).
Gern kannst Du dich auch an uns wenden. Wenn Du weitere Fragen hast oder es etwas gibt, was Du besprechen möchtest... Ruf uns an oder schreib uns eine E-Mail.
Vielleicht hast Du bereits eine*n Vormund*in vom Jugendamt und wurdest gefragt oder denkst darüber nach, ob Du dir auch Jemand Ehrenamtlichen für diese Aufgabe vorstellen könntest. Hier haben wir mal ein paar Argumente zusammengetragen, die dafür sprechen könnten:
- Sie haben mehr Zeit, allein dadurch, dass sie meist nur für 1 Kind verantwortlich sind. Dadurch ist auch mehr Engagement und Persönliches möglich.
- Ihr seht Euch vermutlich häufiger, unternehmt mal was zusammen und dadurch kann eine engere Beziehung zwischen Euch entstehen.
- Wenn die Person mehr an Deinem Leben teilnimmt, lernt ihr Euch immer besser kennen und vielleicht ist es dann auch einfacher gemeinsam Dinge zu besprechen oder Perspektiven zu entwickeln.
- Sie sind für Dich besser zu erreichen. Je nachdem, was ihr abgesprochen habt, auch am Abend oder Wochenende. Vielleicht fühlst Du dich dadurch noch besser unterstützt.
- Sie sind total unabhängig und neutral – können sich für Dich richtig ins Zeug legen und auch mal unbequem gegenüber Behörden werden.
- Wenn Ihr das beide möchtet, bleibt Ihr vielleicht auch nach Deiner Volljährigkeit noch in Kontakt und Du hast Jemanden, an den Du dich wenden kannst, wenn das mit dem Erwachsenwerden nicht gleich so einfach ist.
- "Ehrenamtlich" heißt, sie machen das freiwillig, also in ihrer Freizeit. Sodass Du davon ausgehen kannst, dass es ihnen Spaß macht Kinder und Jugendliche zu begleiten und sie eine Beziehung zu Dir aufbauen möchten.
- Alle Ehrenamtlichen werden durch uns professionell unterstützt und begleitet. Sie erhalten vorher eine Schulung zur Vorbereitung auf die Aufgabe und können sich auch im Verlauf immer an uns wenden, wenn etwas schwierig wird – genauso wie Du!
Gibt es auch Nachteile?
- Sie haben weniger Erfahrung: Vermutlich haben Ehrenamtliche weniger Ahnung von den Behörden- und Antragsdingen. Oder brauchen bei komplizierten Verfahren ein bisschen länger als Jemand, der damit jeden Tag zu tun hat. Doch das heißt nicht, dass sie*er das nicht mindestens genauso gut und in Deinem Sinne hinbekommt. Du kannst Dir sicher sein, dass alle das Beste für Dich wollen und sich dafür einsetzen.
- Ihr kennt euch noch nicht und Du müsstest dich wieder neu auf Jemanden einlassen. Wir begleiten Euch beim ersten Kennenlernen und Du kannst immer noch sagen, Du willst das nicht. Erst wenn Ihr euch beide dafür entscheidet, kommt es zu einem Wechsel.
- Manchmal braucht es ein bisschen Zeit und Geduld, bis wir einen geeigneten Menschen für Dich gefunden haben.
Das ist immer ein bisschen verschieden, wir orientieren uns dabei an Dir und deinen Umständen.
- Als Erstes brauchen wir die Info von Dir, dass Du wechseln möchtest. Dafür kannst Du uns einfach anrufen oder eine E-Mail schicken. Oder Du kannst es deiner Amtsvormundin/deinem Amtsvormund oder deiner Bezugsbetreuung in der Wohngruppe sagen und sie bitten, es an uns weiterzugeben.
- Wir fragen Dich danach, was Dir wichtig ist und ob Du Wünsche zu der Person hast, die dein*e Vormund*in werden könnte. Vielleicht ist Dir ein Mann oder eine Frau lieber... oder Du hast Vorstellungen zum Alter... oder Dir ist wichtig, dass ihr ähnliche Hobbies und Interessen habt... oder auch nichts von alledem :)
- Wir schauen dann, ob wir unter unseren Ehrenamtlichen jemanden haben, der zu Dir und deinen Vorstellungen passen könnte. (Manchmal kann das auch etwas dauern, aber wir behalten dein Anliegen im Kopf)
- Wenn wir jemanden gefunden haben, der oder die passen könnte, beschreiben wir Dir die Person und Du bekommst einen Steckbrief um Dir ein Bild machen zu können. Dann fragen wir Dich, was Du dazu denkst und ob Du die Person kennenlernen möchtest. Wenn Du Ja sagst...
- ...vereinbaren wir ein gemeinsames Treffen. Das könnte zum Beispiel bei Dir in der Wohngruppe stattfinden. Keine Sorge, bei dem ersten Kennenlernen seid ihr Zwei nicht alleine - es ist auf jeden Fall Jemand dabei, den Du kennst - zum Beispiel deine Bezugsbetreuung. Auch kannst Du mitbestimmen wie das konkret ablaufen soll: ob Ihr was miteinander spielen wollt, spazieren geht oder gemütlich bei Kakao und Keksen schnackt :)
- Hinterher kannst Du nochmal darüber nachdenken und wir fragen Dich nach 1 bis 2 Tagen, was Du dazu denkst, oder ob Du vielleicht auch noch ein weiteres Treffen wünschst.
- Wenn Du dir eine Vormundschaft mit der Person vorstellen kannst und uns grünes Licht gibst, schreiben wir das dem Gericht.
- Das Gericht lädt Dich, deine*n Amtsvormund*in vom Jugendamt und die neue Person als ehrenamtliche*r Vormund*in ein und es gibt ein gemeinsames Gespräch: Ihr werdet nochmal gefragt, ob ihr das alle wollt und dann gibt es einen sogenannten Beschluss.
- Die Vormunde machen noch eine Übergabe, so dass dein*e neue*r Vormund*in weiß, was gerade anliegt und alle wichtigen Unterlagen erhält, die er*sie benötigt.
- Ab sofort ist nur noch dein*e neue*r Vormund*in für dich zuständig. Ihr besprecht, wann und wie oft ihr euch seht, wie Ihr euch erreichen könnt, was anliegt und Dir wichtig ist.
- Wenn es Fragen oder Probleme gibt, könnt Ihr euch jederzeit an uns wenden!
- Einmal im Jahr wird bei Dir nachgefragt, wie es so läuft und ob Du mit der Vormundschaft zufrieden bist.
Was sagt mein*e Amtsvormund*in dazu?
Du kannst Dir sicher sein, dass Amtsvormunde es nicht persönlich nehmen, wenn Du lieber eine*n ehrenamtliche*n Vormund*in haben möchtest. Denn das Gesetz sieht sogar vor, dass jedes Jahr geguckt werden soll, ob anstelle deiner Amtsvormundin/deines Amtsvormunds eine ehrenamtliche Person in Frage kommt → Guck Dir hierzu gern auch die Gründe an, die wir zusammengeschrieben haben.
Im Gesetz steht auch, dass hierbei Dein Wille das Wichtigste ist: Du entscheidest, ob alles so bleibt wie es ist oder ob Du einen Wechsel möchtest. Und Du kannst dir sicher sein, dein*e Amtsvormund*in wird Dich in deiner Entscheidung unterstützen!
In einer Vormundschaft geht es vor allem um Dich. Das heißt auch: Du hast Rechte, die eingehalten werden müssen. So zum Beispiel das Recht auf regelmäßige Treffen oder das Recht bei wichtigen Entscheidungen mitbestimmen zu dürfen. Das steht sogar im Gesetz und Dein*e Vormund*in muss sich dafür einsetzen. Mehr dazu kannst Du hier lesen.
Solltest Du den Eindruck haben, dass sie*er sich nicht daran hält oder Ihr beide Konflikte haben, die Ihr zu zweit nicht lösen könnt – nimm Kontakt zu uns auf!
Kinderrechte sind ganz besondere Rechte.
Kinder brauchen besonders viel Schutz und haben auch ganz besondere Rechte. Die Kinderrechte gelten für alle Kinder, also auch für Dich. Wenn Du mehr darüber wissen möchtest, kannst Du hier mehr dazu lesen:
Auf den Seiten vom Kinderministerium wird Dir einfach erklärt, welche Rechte Du als Kind hast. Und es ist doch gut zu wissen, was Dir zusteht, oder? Dann hast Du auch gute Argumente, um sie gegenüber Erwachsenen einzufordern.
Guck sonst auch mal beim Deutschen Kinderhilfswerk vorbei: Zum kostenlosen Download gibt’s dort auch einen persönlich gepacktenKinderrechtekoffer – in den Du die Broschüren, Flyer und Infos packen kannst, die Dich zum Thema Kinderrechte interessieren.
Careleaver e.V. informiert Dich darüber, welche Rechte Du in der Kinder- und Jugendhilfe hast (also wenn Du in einer Wohngruppe oder einer Pflegefamilie wohnst) und auch über das 18. Lebensjahr hinaus.
Wenn Du schon etwas älter bist, schau doch mal auf den Seiten von Careleaver e.V. vorbei. Da geht es um junge Menschen aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Pflegefamilien, die sich gegenseitig auf dem Weg in die Selbständigkeit unterstützen. Du findest da viele Tipps, Unterstützung und Projekte. Cool sind auch die Videos.
Übrigens hat der Careleaver e. V. einen Notfallfond aufgebaut, um Jugendliche ab 16 Jahren und Careleaver in Notsituationen finanziell zu unterstützen. Du kannst unbürokratisch einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Weitere Infos dazu findest Du hier.
Auch Klückskinder richtet sich an Kinder aus der Jugendhilfe oder Pflegefamilien – sie wollen Mut machen, Perspektiven eröffnen und Unterstützung bieten. Zum Beispiel haben sie einen Mutmacher-Kalender, der Euch motivieren soll Euren Träumen nachzugehen und positiv in die Zukunft zu blicken.
Auf der Seite findest Du neben vielen weiteren Informationen und Erfolgsgeschichten auch das Mutmacher-Stipendium, das Dich während der Ausbildungszeit unterstützen kann.
Zunächst einmal: Wir sind für Dich da! Wenn es etwas gibt, was Du besprechen möchtest, nicht weißt an wen Du Dich sonst wenden kannst oder einfach nur ein komisches Gefühl hast... Ruf uns an, schick eine E-Mail oder komm vorbei.
Auch hat unser Jugendamt eine umfangreiche Seite zum Thema Hilfe und Schutz für Kinder und Jugendliche zusammengestellt. Hier findest Du Videos, Infos, FAQs sowie zahlreiche Telefonnummern und Anlaufstellen für Menschen in Krisensituationen.
Solltest Du mal richtig Stress mit dem Jugendamt, in der Wohngruppe, den Pflegeeltern oder ähnliches haben und klärende Gespräche Euch nicht weiter führen, hast Du die Möglichkeit Dich an die Ombudstelle in Kiel zu wenden. Ombudstelle ist ein komisches Wort, meint aber sowas wie Konfliktlösungs- und Beschwerdestelle – sie hören Dir zu und helfen Dir.
Wusstest Du, dass es ein Kinder- und Jugendtelefon gibt? Nennt sich auch „Nummer gegen Kummer“ (es gibt auch eine Online-Beratung per E-Mail oder Chat). Hier kannst Du dich hinwenden, wenn Du Sorgen oder Fragen hast und dich vertraulich und kostenlos beraten lassen willst – von Jemandem, der Dich nicht kennt.
Und falls Du grad die Nase voll hast von Erwachsenen, gibt’s dort auch ein Angebot „Jugendliche beraten Jugendliche“.
Miese Anmache, sexueller Missbrauch, Cybermobbing, ungewollte Zusendung von pornografischen Inhalten oder andere sexuelle Übergriffe… Leider erleben einige Kinder und Jugendliche das selbst, in ihrem Umfeld oder im Netz. Wenn es auch Dir so geht und Du Fragen hast, kannst Du dich bei N.I.N.A. e.V. dazu informieren. Sie bieten Dir kostenlose Hilfe-Telefone und eine Online-Beratung an.
Bleib nicht allein mit Deinen Gefühlen und Fragen – nimm Kontakt auf! Auch wenn Du nicht sicher bist, ob Du mit deinem Anliegen dort richtig bist... Sie nehmen Dich ernst und suchen gemeinsam mit Dir nach Auswegen. Das gilt auch, wenn Dich jemand unter Druck setzt oder Du von organisierter oder ritueller Gewalt betroffen bist. Es stehen Dolmetscherinnen für verschiedene Sprachen zur Verfügung.