Waffenverbotszonen
Das Mitführen von Waffen und Messern im öffentlichen Raum birgt ein erhebliches Risiko und gefährdet die Sicherheit von Menschen. Messer werden immer häufiger als Tatwaffen benutzt.
Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit wird die Landeshauptstadt Kiel eine Verordnung über Waffenverbotszonen in bestimmten Bereichen der Stadt erlassen.
Innerhalb der Zonen ist das Führen von Waffen und Messern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen grundsätzlich verboten. Von diesem Verbot ausgenommen sind unter anderem Polizist*innen, Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdiensten sowie weitere berechtigte Personengruppen. Auch bestimmte alltägliche und beruflich notwendige Nutzungen sind weiterhin erlaubt – etwa für Handwerker*innen und Gewerbetreibende – sofern die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind. Häufige Fragen beantwortet auch das Land Schleswig-Holstein auf seiner Webseite.
Die Bereiche zeichnen sich nach Auswertung der polizeilichen Kriminalstatistik sowie nach Einschätzung der Polizeidirektion Kiel durch eine im Vergleich zum übrigen Stadtgebiet höhere Anzahl relevanter Straftaten aus. Ferner können sich dort Menschenansammlungen bilden. Die Waffenverbotszonen gelten daher ganztägig und ganzjährig.
Die Verordnung zum Herunterladen
Verstöße gegen das Waffenverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Verbotenerweise geführte Waffen und Messer können eingezogen werden.
Die Zonen werden entsprechend beschildert.
Am 28. März 2026 tritt die Stadtverordnung in Kraft.
Die Einrichtung der Waffenverbotszonen beruht auf einer engen Abstimmung zwischen Stadt und Polizeidirektion. Beide werden auch künftig eng zusammenarbeiten.
Zone 1
- Sophienblatt zwischen der Ringstraße und dem Stresemannplatz
- Geh- und Radweg auf der südlichen Seite des Stresemannplatzes
- Kaistraße zwischen dem Stresemannplatz und dem Platz der Kieler Matrosen; einschließlich der öffentlichen und frei zugänglichen Flächen vor der Hörnbrücke und der Anlegestelle der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel (SFK)
- Bahnhofsplatz
- Hörnbrücke
- die Straße Am Germaniahafen mit dem angrenzenden Ernst Busch-Platz
Zone 2
Zone 2 umschließt den Bereich, der
- im Norden von Beginn der Johannesstraße (Jugendherberge) bis zur Elisabethstraße,
- im Osten entlang der Elisabethstraße einschließlich des gesamten Vinetaplatz,
- im Süden durch die Straße Karlstal und
- im Westen durch die Schulstraße und dem Pastor-Gosch-Weg bis zum Anfang der Gaardener Brücke
begrenzt wird.
Zone 3
- Flämische Straße zwischen Wall und Eggerstedtstraße
- Geh- und Radweg vor den Gebäuden Wall 48 bis Wall 58