Öffentliche Rechtsberatung

Wie kläre ich rechtliche Konflikte im Arbeits- oder Mietrecht? Wer hilft mir bei Problemen im Verkehrs- oder Strafrecht?

Die Rechtsberatung der Landeshauptstadt Kiel umfasst Rechtsrat und rechtliche Beratung in vielen Rechtsgebieten, durch niedergelassene Rechtsanwält*innen.

 Häufige Fragen

Es erfolgt eine kurze Erstberatung von ca. 15 Minuten durch eine*n Rechtsanwältin*in. Sie erhalten eine Einschätzung der Rechtslage und einen ersten Rat, wie am besten zu verfahren ist. Eine anwaltliche Vertretung oder Erledigung von Schriftverkehr kann dagegen nicht geleistet werden. 

Kieler Bürger*innen, in Kiel Erwerbstätige oder Bürger*innen der Randgemeinden. Voraussetzungen sind ein geringes Einkommen oder Sozialleistungsbezug (Einkommensgrenzen ohne Sozialleistungsbezug sind je nach Anzahl der Personen im Haushalt unterschiedlich hoch). 

  • Ausweisdokument 
  • Aktuelle Einkommensbelege oder Sozialleistungsbescheid 
  • Unterlagen zum rechtlichen Problem 

  • Empfänger*innen von Sozialleistungen (zum Beispiel Jobcenter/SGB II, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe) erhalten Beratungen zum Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht oder bei Pfändungen kostenfrei. 
  • Alle anderen Ratsuchenden mit geringem Einkommen zahlen eine Verwaltungsgebühr zwischen 5 Euro und 26 Euro, gestaffelt nach der Höhe des Familiennettoeinkommens. 
 

Wir sind für Sie da

Landeshauptstadt Kiel
Stadtamt, Öffentliche Rechtsberatung 
Rathaus, Zimmer 101-103  
Fleethörn 9, 24103 Kiel

0431 901-2929
0431 901-2933

Beratungszeiten

  • Montag 9 bis 11 Uhr
  • Dienstag 9 bis 11 Uhr
  • Mittwoch keine Beratungszeit
  • Donnerstag 9 bis 11 Uhr
  • Freitag 9 bis 11 Uhr
 
 

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