Mitwirkung in Kiel Gestalten Sie mit

Kiel lebt vom Mitmachen. Gute Entscheidungen entstehen, wenn unterschiedliche Perspektiven aus der Stadtgesellschaft zusammenkommen.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten, sich in Kiel einzubringen. Dazu gehören zum Beispiel Veranstaltungen vor Ort, Online-Beteiligungen oder die Vorhabenliste der Stadt. Außerdem erfahren Sie mehr über die Leitlinie für Mitwirkung sowie über aktuelle und vergangene Beteiligungsverfahren.

Die Koordinierungsstelle für Mitwirkung unterstützt Beteiligungsverfahren in der Stadtverwaltung und ist Anlaufstelle für Bürger*innen, die sich über Beteiligungsmöglichkeiten informieren, sich beteiligen oder selbst eine Beteiligung anregen möchten.

 

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Der Begriff Öffentlichkeitsbeteiligung bezeichnet die Beteiligung verschiedener Personen und Personengruppen an einem Planungsprozess. Das können einzelne Einwohnerinnen und Einwohner sein, Bürgerinitiativen oder Interessensgruppen wie zum Beispiel Umweltorganisationen, Verbände oder Kammern.

Der Begriff Öffentlichkeitsbeteiligung kann als Synonym für Bürgerbeteiligung verwendet werden.

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Bürgerbeteiligung ist ein Synonym für Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Begriff Bürgerbeteiligung hat sich weitgehend durchgesetzt, auch wenn er etwas ungenau ist. Denn es geht nicht um Bürgerinnen und Bürger im Sinne der Gemeindeordnung, sondern vielmehr um alle Einwohnerinnen und Einwohner Kiels, die nicht wahlberechtigt sein müssen. Bürgerbeteiligung umfasst auch Personen, die in Kiel gemeldet sind, aber keine EU-Staatsbürgerschaft haben (also keine Kieler Bürgerinnen und Bürger sind). Auch Kinder und Jugendliche gehören dazu.

Der Begriff Bürgerbeteiligung bezieht sich in erster Linie auf die Einbindung von Einzelpersonen beziehungsweise Initiativen, die ihre Interessen als Privatpersonen einbringen. Der Begriff bezieht sich weniger auf Vertreterinnen und Vertreter einer Organisation, eines Verbandes oder einer Kammer. Ungenau ist der Begriff außerdem, weil er sprachlich nicht die weibliche Form einbezieht, obwohl Bürgerinnen ebenfalls gemeint sind. Der Begriff ist ein gesellschaftlich gewachsenes Wortkonstrukt, für das kaum eine verständliche und praktikable Alternative zu finden ist.

Der Begriff bezieht sich in diesem Zusammenhang auf freiwillige Bürgerbeteiligung. Man kann dabei auch den Begriff informelle Bürgerbeteiligung verwenden. In der Landeshauptstadt Kiel regelt die Leitlinie für Bürgerbeteiligung die freiwillige Bürgerbeteiligung.

Daneben gibt es die gesetzlich geregelte Beteiligung, die in der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein, der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel beziehungsweise das Baugesetzbuch, festgeschrieben ist.

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Alle Verfahren, bei denen in Kiel wohnende Personen einbezogen werden, können als Bürgerbeteiligungsverfahren bezeichnet werden. Dabei gilt zu beachten, dass es verschiedene Stufen von Bürgerbeteiligung gibt, bei denen sich die Bevölkerung in unterschiedlich hohem Maße einbringen kann.

Im Wesentlichen lassen sich fünf Stufen unterscheiden:

I. Informieren
Die erste Stufe von Beteiligung ist Information. Information allein ist noch keine Bürgerbeteiligung, aber die Voraussetzung dafür. Die Öffentlichkeit wird zu einer Veranstaltung eingeladen und objektiv und ausgewogen informiert. Weitere Informationsmittel sind möglich. Das schafft Transparenz in Planungsverfahren und hilft, Bedingungen, Probleme und mögliche Lösungen zu verstehen.

Methodenbeispiele:
•Informationsveranstaltungen
•Aushänge
•Wurfsendungen
•Gespräche


II. Konsultieren
In der zweiten Stufe wird eine Rückmeldung von der Bevölkerung eingeholt. Interessierte und Betroffene werden eingeladen, Argumente und Ideen auszutauschen und Stellungnahmen zu vorgelegten Plänen abzugeben. Diese werden festgehalten, auf Umsetzbarkeit überprüft und fließen gegebenenfalls in die Planungen ein.

Methodenbeispiele:
•World-Café
•Thementische
•Online-Dialog
•Befragung
•Ortsbegehung
•Ideenwerkstatt
•Interview


III. Einbeziehen
Während des Prozesses besteht eine Zusammenarbeit zwischen Öffentlichkeit und Verwaltung bei der Planung und Umsetzung. Beteiligte können zusammen mit den Verantwortlichen Ziele und Maßnahmen festlegen. Der Grad der Mitgestaltung kann dabei unterschiedlich sein.

Methodenbeispiele:
•Planungszelle
•Planungswerkstatt
•Zukunftswerkstatt
•Maßnahmenbezogene Foren


IV. Kooperieren
Interessierte und Betroffene können partnerschaftlich mitentscheiden. Sie haben einen sehr großen Einfluss auf Planungen, Alternativen und Lösungen.

Methodenbeispiele:
•Runder Tisch
•Forum
•Verein
•Beirat


V. Ermächtigen
Die Öffentlichkeit entscheidet eigenständig. Diese Entscheidung wird umgesetzt.
Methodenbeispiele:
•Bürgerhaushalt
•Nutzerbeirat

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Die repräsentative Demokratie wird durch Bürgerbeteiligung nicht aufgehoben. Die Ratsversammlung behält ihre Entscheidungskompetenz. Repräsentative Demokratie bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger bei Wahlen Repräsentanten wählen, die politische Entscheidungen treffen.

In Kiel ist die Ratsversammlung das Gremium der gewählten Repräsentantinnen und Repräsentanten, die die Bevölkerung vertreten. Sie werden in der Kommunalwahl alle fünf Jahre gewählt.

Mehr Informationen über die Ratsversammlung finden Sie hier.

Bei Elementen der direkten Demokratie entscheidet die Bevölkerung direkt. Dies geschieht teilweise bei Bürgerentscheiden nach der Gemeindeordnung oder bei Volksentscheiden.

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Leitlinien für Bürgerbeteiligung (Singular: Leitlinie) geben informellen (freiwilligen) Beteiligungsverfahren Regeln.

Über 30 Städte in Deutschland haben solche Leitlinien bereits entwickelt und können deren Nutzen bestätigen. Viele Städte bereiten solche Regeln für Bürgerbeteiligung vor.

Vorreiter waren die Städte Heidelberg (2012-2014) und Bonn (2011-2012). Die Leitlinien können auf unterschiedliche Weise entstehen.

Neben dieser Verlässlichkeit soll eine Leitlinie mehr Transparenz schaffen. So sollen alle wissen, wie und in welcher Form Beteiligung möglich ist, was mit den Ergebnissen geschieht und wie über die Entscheidung informiert wird.

In Kiel wurde am 18. Januar 2018 die Leitlinie für Bürgerbeteiligung von der Ratsversammlung beschlossen.
Die Leitlinie für Bürgerbeteiligung soll dazu beitragen, dass Beteiligungsformen in einen Rahmen gebracht werden. Außerdem sollen Regeln und Standards zur Durchführung von informellen, also nicht gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren entwickelt werden. Hierdurch erfahren alle Akteure (Öffentlichkeit, Wirtschaft, Politik, Verwaltung), wie freiwillige Bürgerbeteiligung in Kiel umgesetzt wird.


Aktuelles

Immer informiert mit dem BeteiligungsNewsletter

Gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendbüro geben wir regelmäßig den Beteiligungs-Newsletter heraus. Ob Beteiligungswerkstatt, digitales Beteiligungsverfahren oder Ergebnisse von Beteiligungsverfahren, hier erfahren Sie alles über diese Mitwirkungsgsmöglichkeiten in Kiel.

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Aktuelle Beteiligung: Auf einen Schnack mit der Koordinierungsstelle für Mitwirkung

Sie möchten sich über städtische Vorhaben und Beteiligungsmöglichkeiten informieren? Sie haben Ideen und möchten diese einbringen? Kommen Sie vorbei, tauschen Sie sich mit uns bei einer Tasse Kaffee aus und lernen Sie uns und unser Beratungsangebot kennen. Wir freuen uns auf das Gespräch!

Wann: 28. April, 9–13 Uhr

Wo: Kurt-Schumacher-Platz (Mettenhof)

Mehr zur Arktion erfahren

Leitlinie für Mitwirkung

Die Leitlinie für Mitwirkung ist das Regelwerk für Beteiligung in Kiel. Sie zeigt, wie Bürger*innen sich informieren, ihre Meinung einbringen und aktiv an Projekten und Planungen mitwirken können.

Die Leitlinie sorgt dafür, dass Beteiligung transparent, fair und nachvollziehbar ist und stärkt den Austausch zwischen Bürger*innen, Politik und Verwaltung. Sie macht deutlich, dass alle Perspektiven berücksichtigt werden und trägt zu einem konstruktiven Dialog in der Stadtgesellschaft bei.

Besonders berücksichtigt werden Kinder und Jugendliche. Für sie gibt es eigene Anlaufstellen und eine Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung. Zusammen bilden beide Leitlinien die Grundlage für eine lebendige Beteiligungskultur in Kiel.


Die Leitlinie wurde gemeinsam mit der Stadtgesellschaft erarbeitet und von der Ratsversammlung beschlossen. Wie sie im Beteiligungsprozess entstanden ist, erfahren Sie auf der Seite zum Leitlinienprozess und auf der Seite zum Beschluss und zur Evaluation.

 

DIPAS - Kiels Digitales Partizipationssystem

Mit DIPAS können sich Kieler*innen aktiv an der Entwicklung ihrer Stadt online beteiligen.

Über eine interaktive Online‑Karte lassen sich Ideen, Hinweise und Meinungen direkt an den passenden Orten eintragen. Das macht es möglich, sich zu geplanten Projekten  einzubringen und die eigenen Perspektiven sichtbar zu machen. Der digitale Austausch ergänzt klassische Beteiligungsformate und schafft einen transparenten Dialog zwischen Bürger*innen und der Verwaltung. Egal ob von zu Hause, unterwegs oder bei Veranstaltungen vor Ort über Touchscreens und digitale Tische.

Imageslider Headline
Geschichtstage Stadtgeschichte hoch 3
1/3
Straßenbaumkonzept
2/3
Zu Hause beteiligen
3/3

 

Logo: Digitales Partizipationssytem

DIPAS Siegel Bewährt vor Ort

Kiel ist Teil der ausgezeichneten DIPAS-Anwender*innen-Community. Das Siegel „Bewährt vor Ort“ würdigt innovative und praxiserprobte Lösungen in der kommunalen Verwaltung.

 


Der Beteiligungs-Navigator

Der Navigator bietet Ihnen einen Überblick über alle aktuellen Beteiligungsverfahren in Kiel. Sie können gezielt nach Themen suchen und direkt zu den jeweiligen Projekten gelangen. Damit wird es einfacher, passende Beteiligungsangebote zu finden und sich ohne Umwege einzubringen.

Ergänzend erhalten Sie Einblicke in bereits abgeschlossene Verfahren und können nachvollziehen, wie sich Projekte entwickelt haben. Über Karten und Listenansichten lassen sich Beteiligungen räumlich und thematisch erkunden. So wird sichtbar, wo in der Stadt Beteiligung stattfindet und welche Themen aktuell im Fokus stehen.

Der Navigator dient damit als zentrale Orientierungshilfe für alle, die sich informieren oder aktiv mitwirken möchten. Er ist transparent, aktuell und leicht zugänglich.

 

Einfach mitreden – Einfach mitmachen

Sie können Ihre Meinung und Ihre Ideen auch außerhalb von formalen Beteiligungsverfahren einbringen und auf diese Weise etwas für Ihre Stadt tun. Eine Mitgliedschaft in einer Partei, einem Verein oder Verband ist dafür nicht erforderlich.

 

Ortsbeiräte - Dabei sein und mitgestalten

Hier wird Politik für Ihren Stadtteil gemacht. Die Ortsbeiräte freuen sich auf Ihre Ideen und Anregungen. In allen 18 Kieler Ortsteilen tagt in der Regel einmal im Monat der Ortsbeirat, und Sie können einfach hingehen und an den Sitzungen teilnehmen. Manchmal informieren die Beiräte auch über Veranstaltungen im Ortsteil über aktuelle Themen und ihre Arbeit.

kiel.de/ortsbeiraete

Einwohner*innen-Fragestunde - Wort ergreifen, Rat erreichen

Während der Ratsversammlung gibt es eine öffentliche Fragestunde. Jede Person, die in Kiel wohnt, kann hier Fragen zu Angelegenheiten der Stadt stellen und ihr Anliegen vortragen. Die Fragen müssen vorab schriftlich eingereicht werden und sich auf Themen aus dem Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt beziehen.

kiel.de/fragestunde
 

Förderfonds - Vorhaben gemeinsam fördern

Die Landeshauptstadt Kiel stellt Gelder bereit, um Initiativen zu unterstützen. Für Aktionen von Bürger*innen, Vereinen, Verbänden, Schulen, gemeinwohl­orientierten Organisationen und Stadtteil-Initiativen gibt es viele Fördermöglichkeiten; zum Beispiel für inklusive Projekte oder "Gemeinsam Kiel gestalten".

kiel.de/foerderungen

MokWi - Projekte entdecken

Die KielRegion, ein Zusammenschluss der Landeshauptstadt Kiel sowie der Kreise Plön und Rendsburg Eckernförde, hat die Projekt- und Ehrenamtsplattform "MokWi" ins Leben gerufen.  Auf MokWi können Sie auf einer eingebundenen Karte entdecken, wo in der Region bereits Projekte, Ideen und Gruppen aktiv sind. Zum Beispiel zu Themen wie Klimaschutz, Soziales und Demokratie.

kielregion.de/mokwi
 

Häufige Fragen - und die Antworten

Alle Verfahren, bei denen in Kiel wohnende Personen einbezogen werden können,  sind Mitwirkung. Wir sprechen auch von Beteiligungsverfahren oder nur von Beteiligung. Dabei gilt zu beachten, dass es verschiedene Stufen von Mitwirkung gibt, bei denen sich die Bevölkerung in unterschiedlich hohem Maße einbringen kann.

Im Wesentlichen lassen sich folgende Stufen unterscheiden:

Information
Information ist die notwendige Grundlage jeder Mitwirkung. Sie stellt allein keine Mitwirkung dar.

Mitsprache
Einwohner*innen werden um ihre Meinung zu einem Vorhaben gebeten. Sie erhalten Unterstützung, um ihre Ideen einzubringen. Einwohner*innen werden in die Beratungsprozesse der Entscheidungsträger*innen einbezogen.

Mitbestimmung
Einwohner*innen arbeiten gleichberechtigt und kooperativ mit der Verwaltung bei der Entwicklung von Ideen und bei jedem Schritt der Entscheidung zusammen. Ihre Meinungen, Vorschläge und Lösungen werden gleichermaßen berücksichtigt, wenn sie umsetzbar sind.

Selbstbestimmung
Den Einwohner*innen wird für einen angemessenen Teilbereich des Vorhabens oder für das gesamte Vorhaben die alleinige Entscheidung übertragen. 

Ja. Personen mit Wohnsitz in Kiel, Unternehmen mit Firmensitz in Kiel sowie bürgerschaftliche Initiativen, Vereine und Gruppen aus Kiel können formlos eine Beteiligung anregen. Dies ist sowohl zu einem Vorhaben aus der Vorhabenliste möglich als auch zu einem Projekt, das dort (noch) nicht aufgeführt ist.

Der formlose Anregung kann in einer Ortsbeiratssitzung oder bei der Koordinierungsstelle für Mitwirkung erfolgen. Die Anregung wird über die Koordinierungsstelle weiter an das zuständige Fachamt weitergeleitet, das über die Dürchführung entscheidet. Bei strittigen Fällen wird das Beteiligungsgremium einbezogen.

Weitere Informationen zur Anregung einer Beteiligung finden Sie hier.

Bei einigen Beteiligungsverfahren können Sie sich auch online einbringen. Dafür nutzt die Landeshauptstadt Kiel das digitale Beteiligungssystem DIPAS (Digitales Partizipationssystem). Über eine interaktive Karte können Bürger*innen Hinweise, Ideen und Kommentare zu Planungen der Stadt eintragen und bestimmten Orten zuordnen. Die Online-Beteiligung ergänzt Veranstaltungen vor Ort und hilft dabei, Rückmeldungen aus der Stadtgesellschaft frühzeitig in Planungen einzubeziehen.

Eine Vorhabenliste soll über Planungen der Stadtverwaltung (Vorhaben) informieren. In Kiel sind Vorhaben Projekte, Verfahren oder Pläne, die die Landeshauptstadt Kiel plant und oder umsetzt. Eine Vorhabenliste soll allen Interessierten einen guten Überblick über relevante Pläne der Stadt geben, um die Einwohnerschaft bereits frühzeitig und transparent über laufende und geplante Verfahren zu informieren.

Für jedes Vorhaben wird ein Steckbrief erstellt, auf dem unter anderem abgebildet wird, was die Zielsetzung des Vorhabens ist, wer Ansprechperson ist und ob bereits eine Mitwirkung vorgesehen ist.

Hier geht es zur digitalen Vorhabenliste. Die Vorhabenliste gibt es aber auch in gedruckter Form.

Die Leitlinie für Bürgerbeteiligung wurde 2018 gemeinsam von der Einwohnerschaft, der Politik und der Verwaltung erarbeitet.  Sie wurde von der Ratsversammlung beschlossen und 2022 evaluiert und umbenannt in "Leitlinie für Mitwirkung". Auch die Änderungen der Evaluierung wurden vom Rat beschlossen. Die Leitlinie ist verbindlich für Politik, Verwaltung und für Einwohner*innen. Es handelt sich allerdings um eine freiwillige Regelung und nicht um eine rechtlich verbindliche Satzung.

Eine detaillierte Beschreibung gesetzlicher Beteiligungsverfahren finden Sie hier.

In strittigen Fällen berät das Beteiligungsgremium noch einmal über den Antrag auf Beteiligung. Strittig ist ein Fall, wenn das Fachamt einen formlosen Antrag abgelehnt hat, es aber einen Gestaltungsspielraum gibt. Wenn auch das Beteiligungsgremium sich gegen den Antrag ausspricht, findet keine Beteiligung statt. Spricht sich das Gremium  jedoch für den Antrag aus, so wird der Antrag zur Entscheidung an die Ratsversammlung weitergegeben.

Das Beteiligungsgremium ist trialogisch besetzt. Das bedeutet, dass ihm jeweils drei Mitglieder aus der Politik, aus der Verwaltung und aus der Einwohnerschaft angehören.

Die repräsentative Demokratie wird durch Mitwirkung nicht aufgehoben. Die Ratsversammlung behält ihre Entscheidungskompetenz. Repräsentative Demokratie bedeutet, dass die Bürger*innen bei Wahlen Repräsentant*innen wählen, die politische Entscheidungen treffen.

In Kiel ist die Ratsversammlung das Gremium der gewählten Repräsentant*innen, die die Bevölkerung vertreten. Sie werden in der Kommunalwahl alle fünf Jahre gewählt.

Mehr Informationen über die Ratsversammlung finden Sie hier.

Bei Elementen der direkten Demokratie entscheidet die Bevölkerung direkt. Dies geschieht teilweise bei Bürgerentscheiden nach der Gemeindeordnung oder bei Volksentscheiden.


Das Team - Koordinierungsstelle für Mitwirkung

Wir als Koordinierungsstelle für Mitwirkung der Landeshauptstadt Kiel setzen uns dafür ein, dass Beteiligung in unserer Stadt gut informiert, transparent und frühzeitig stattfinden kann. Als zentrale Schnittstelle zwischen Verwaltung, Politik und Kieler*innen begleiten wir Beteiligungsprozesse und stärken den Dialog zwischen Stadtgesellschaft und Stadtverwaltung.

Wir beraten zu Möglichkeiten der Mitwirkung, unterstützen bei der Anregung und Planung von Beteiligungsverfahren und arbeiten dabei eng mit den Fachämtern zusammen. Zudem informieren wir über geeignete Beteiligungsformate und betreuen die Vorhabenliste, in der aktuelle Planungen der Stadt veröffentlicht werden. Auch die Organisation und Geschäftsführung des Beteiligungsgremiums gehören zu unseren Aufgaben. Grundlage unserer Arbeit ist die Leitlinie für Mitwirkung. Sie bildet das verbindliche Regelwerk für freiwillige und frühzeitige Beteiligung in Kiel. So schaffen wir verlässliche Rahmenbedingungen für eine offene und transparente Stadtentwicklung.