Einleitung und weiterführende Links

Frühzeitig und transparent informiert die Landes­hauptstadt Kiel über aktuelle und zukünftige Planungen und Projekte.

Von der Neugestaltung der Alten Gleisharfe über die Pläne zur Mobilitätswende bis zum Zero-Waste-Konzept – hier erhalten Sie in kurzen Steck­briefen eine Übersicht, wie die Vorhaben umgesetzt werden und ob eine Beteiligung geplant ist.

 

Vorhaben können städtische Projekte, Pläne oder Verfahren sein, die in Kiel aktuell umgesetzt werden oder die sich noch in der Planung befinden.

Zusätzlich zur aktuellen Liste auf dieser Seite erscheint die Vorhabenliste einmal im Jahr als gedruckte Version. Sie ist bei der Koordinierungsstelle für Mitwirkung erhältlich.

 


Lärmaktionsplan - Fortschreibung

Ziel:

Verhinderung, Vorbeugung und Verminderung von schädlichem Umgebungslärm

Themenbereiche:

Umwelt und Verkehr

Gebiet:

Kiel gesamt

Beschreibung:

Um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern, ist nach der Umgebungslärmrichtlinie jede Gemeinde verpflichtet, ein Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu erarbeiten und regelmäßig fortzuschreiben.

Beschlusslage:

Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt Kiel - Fortschreibung. Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm: Ratsversammlung am 18. Februar 2021

Beschlüsse:

0064/2021
0657/2014

Sachstand:

Vorbereitende Verkehrs- und Gewerbelärmkartierung ist abgeschlossen.
Öffentliche Auslegung: August 2018
Entsprechend der EG-Umgebungslärmrichtlinie ist der Lärmaktionsplan der zweiten Stufe alle fünf Jahre zu überprüfen und, wenn nötig, zu überarbeiten.
Überarbeitung und Vorstellung des Lärmaktionsplans in den Ortsbeiräten sowie die Möglichkeit, sich dazu zu äußern

Kosten:

Maßnahmen werden im Vorwege der Planaufstellung mit den betroffenen Ämtern (meist Tiefbauamt und Verkehrsbehörde) abgestimmt. Direkte Kosten fallen nicht an.

Zeit:

Der Lärmaktionsplan nennt kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen zur Lärmminderung. Der Grad der Umsetzung wird alle fünf Jahre anhand der Belastungszahlen aus der Verkehrslärmkartierung überprüft und bewertet. Abschluss der Fortschreibung des Lärmaktionsplans: 2019 (geplant)

Beteiligung:

Ja, gesetzliche Beteiligung

Art der Beteiligung:

Auslegung der Kartierungsergebnisse, anschließend Erstellung und Vorstellung des Lärmaktionsplans. Vorstellung in den Ortsbeiräten und Möglichkeit, sich zu den Ergebnissen zu äußern.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans 2020 konnte bis Ende des Jahres 2020 eingesehen und kommentiert werden.

Status der Beteiligung:

abgeschlossen

Kontakt:

Umweltschutzamt

0431 901-3792

www.kiel.de/laerm





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