Die Sicherheitslage in der Welt hat sich verändert. Die Bundeswehr passt darum ihr Konzept an. Dafür benötigt sie an vielen Stellen in Deutschland Ausbauflächen – auch in Kiel.

Seit Oktober 2025 treffen sich Vertreter*innen der Landes­hauptstadt Kiel und der Bundes­wehr regelmäßig zu einem Standortdialog. Die Verhandlungen zur künftigen Nutzung der ehemaligen Fläche des Marine­flieger­geschwaders 5 in Holtenau Ost und zu Erweiterungen des Marine­stützpunkts Kiel-Wik haben mit dem Abschluss eines Letter of Intent (LoI) einen Meilenstein erreicht.

Der LoI orientiert sich an Leitlinien, die sowohl das gesamt­staatliches Interesse und die Bündnis­fähigkeit wie auch die städtischen Entwicklungs­ziele einbeziehen. Alle Beteiligten streben eine kooperative Umsetzung mit klaren Zuständigkeiten an.

Sie informieren die Öffentlichkeit von Mittwoch, 15. April 2026 an in mehreren Veranstaltungen.

 

Termine

  • Mittwoch, 20. Mai, Ortsbeirat Meimersdorf/Moorsee
    19.30 Uhr | Johanna-Mestorf-Schule, Lütt Steenbusch 41-45, 24145 Kiel
  • Mittwoch, 6. Mai, Ortsbeirat Wik
    19.30 Uhr | St. Lukaskirche der Emmaus-Kirchengemeinde Kiel, Holtenauer Straße 327, 24106 Kiel
  • Mittwoch, 6. Mai, Ortsbeirat Pries/Friedrichsort
    19.30 Uhr | Vereinsheim der SV Friedrichsort, Harald-Lindenau-Weg 99 (Zufahrt über Julius-Fürst-Weg), 24159 Kiel
  • Dienstag, 5. Mai, Ortsbeirat Holtenau 
    19.30 Uhr | Dankeskirche, Grimmstraße 39, 24159 Kiel
  • Mittwoch, 15. April
    18.30 Uhr | Halle 400, Gaarden
Warum hat die Marine Interesse an Holtenau Ost? FAQ
 

Infoveranstaltung am 15. April 2026 | 18.30 Uhr | Aufzeichnung des Livestreams

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Die Zukunft von Holtenau Ost

Die Landeshauptstadt Kiel plant auf den ehemaligen militärischen Flächen in Holtenau Ost einen neuen Stadtteil mit 2.250 Wohneinheiten, rund 17 Hektar Gewerbeflächen zu entwickeln, einschließlich einer Durchwegung für den Fuß- und Radverkehr sowie neuen Grün- und Erholungsflächen, zum Beispiel einer neuen Promenade am Fördeufer. Dafür hat sie das Gelände 2020 vom Bund erworben.

Die Bundeswehr plant aufgrund der veränderten Sicherheitslage und des daher beabsichtigten Aufwuchses der Marine dort eine Reaktivierung der militärischen Nutzung. Ziel ist die Stationierung eines neuen land-, luft- und seebeweglichen Marineinfanterieverbandes.

Um die unterschiedlichen Interessenslagen bestmöglich in Einklang zu bringen, hat die Landeshauptstadt Kiel einen „Standortdialog“ mit der Bundeswehr begonnen.

 

Absichtserklärungen von Stadt, Bund und Land

Seit Oktober 2025 finden regelmäßige Gespräche zwischen der Stadt und dem Bund statt. 

Der aktuelle Stand der Gespräche ist in einer Absichtserklärung festgehalten worden, einem sogenannten „Letter of Intent“ (LoI) zur Realisierung der notwendigen militärischen Infrastruktur und den städtebaulichen Vorhaben zwischen Bund und Landeshauptstadt Kiel. 

Einen weiteren LoI gibt es zwischen Landeshauptstadt und Landesregierung.


Geplante Flächennutzung Holtenau Ost

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Die Karte zeigt, welche Gebiete die Bundeswehr künftig von der Landeshauptstadt Kiel erhalten soll . Eingezeichnet sind dort auch die geplanten Trassenführungen für Fuß- und Radverkehr zwischen Pries-Friedrichsort und Holtenau.

Die geplante Trassenführung für den motorisierten Individualverkehr zur B503 sowie eine geplante ÖPNV-Trasse inklusive Fuß- und Radverkehr sind ebenfalls auf der Karte eingezeichnet.

Karte: © Landeshauptstadt Kiel/CC BY 4.0

Geplante Flächennutzung Wik

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Der bestehende Marinestandort Wik wird erweitert. Künftig soll das Gelände bis zum Nord-Ostsee-Kanal ausgebaut werden. Hierfür sollen Flächen von der Landeshauptstadt Kiel und Dritten an den Bund veräußert werden.

Die angestrebte Erweiterung schafft eine zusammenhängende Nutzung der bisherigen Marineflächen und eine Aufstockung der benötigten Pierliegeplätze.

Karte: © Landeshauptstadt Kiel/CC BY 4.0


Kompensationsflächen für den Wohnungsbau

Etwa ein Drittel der Fläche des bisherigen Sanierungsgebietes Holtenau Ost verbleibt bei der Stadt. Auf dieser Fläche können etwa 700 Wohnungen in einem gemischt genutzten Quartier entstehen. 

Eine zusätzliche Erschließung von der Bundesstraße 503 dorthin bleibt Teil der noch anzupassenden Planung. Die Wegeverbindung von Holtenau nach Friedrichsort für Fuß- und Radverkehr sowie den ÖPNV ist gesichert. Auch die Entwicklung einer neuen Promenade an der Wasserkante sowie der Erhalt beziehungsweise die Herstellung von Grün- und Erholungsflächen bleiben in diesem Bereich vorgesehen. Voraussetzung dafür ist die bundesseitig zugesagte Verlegung des Außenbezirks Kiel des WSA Ostsee (des sogenannten Tonnenhofs) von Holtenau weg.

Darüber hinaus überträgt der Bund der Stadt Kompensationsflächen an anderen Stellen im Stadtgebiet. Die in Holtenau Ost nicht mehr umsetzbaren Wohnbauplanungen (1.550 Wohnungen) können vollständig auf diesen Flächen untergebracht werden. Details sind den Steckbriefen zu entnehmen.

 
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  • Heutige Nutzung: Brachfläche und Tonnenhof
  • Flächengröße: ca. 26.000 m² 
  • Ziel:  Wohnungsneubau, ca. 700 Wohneinheiten (gemeinsam mit Restfläche Sanierungsgebiet)
  • Verfügbarkeit: abhängig vom Umzug WSA Ostsee, Außenbezirk Kiel (Tonnenhof)
  • Bekannte Restriktionen: -

  • Heutige Nutzung: Flughafen
  • Flächengröße: ca. 120.000 m² 
  • Ziel: Wohnungsneubau, ca. 350 | 50 Wohneinheiten LHK, 300 Wohneinheiten BImA
  • Verfügbarkeit: kurzfristig
  • Bekannte Restriktionen: Altlasten

  • Heutige Nutzung: Truppenküche
  • Flächengröße: ca. 8.000 m² 
  • Ziel: Wohnungsneubau, ca. 105 Wohneinheiten
  • Verfügbarkeit: ca. 2032, abhängig von Neubau
  • Bekannte Restriktionen: Lärm durch Gewerbe und Verkehr

  • Heutige Nutzung: Bundeswehrdienstleistungszentrum
  • Flächengröße: ca. 1.500 m² 
  • Ziel:  Bestandswohnungen, ca. 15 Wohneinheiten
  • Verfügbarkeit: ca. 2031
  • Bekannte Restriktionen: Denkmalschutz

  • Heutige Nutzung: Wohnhaus
  • Flächengröße: ca. 1.900 m² 
  • Ziel: Bestandswohnungen, ca. 10 Wohneinheiten
  • Verfügbarkeit: kurzfristig
  • Bekannte Restriktionen: Denkmalschutz

  • Heutige Nutzung: Bundeswehrverwaltungszentrum (BWZ), teilweise abgängig
  • Flächengröße: ca. 30.000 m² 
  • Ziel: Wohnungsneubau, ca. 325 Wohneinheiten | 175 Wohneinheiten LHK, 150 Wohneinheiten BImA
  • Verfügbarkeit: abhängig vom Neubau des BWZ
  • Bekannte Restriktionen: -

  • Heutige Nutzung: Kaserne, Gebäude teilweise abgängig
  • Flächengröße: ca. 36.000 m² 
  • Ziel: Wohnungsneubau, ca. 270 Wohneinheiten
  • Verfügbarkeit: ca. 2032, abhängig vom Neubau
  • Bekannte Restriktionen: Altlasten, Denkmalschutz

  • Heutige Nutzung: Milchforschungsinstitut MRI, Gebäude teilweise abgängig
  • Flächengröße: ca. 12.000 m² 
  • Ziel: Sanierung und Wohnungsneubau, ca. 150 Wohneinheiten
  • Verfügbarkeit: ca. 2029, abhängig vom Neubau
  • Bekannte Restriktionen: Altlasten, Denkmalschutz

  • Heutige Nutzung: Acker
  • Flächengröße: ca. 160.000 m² 
  • Ziel: Erschließung für Wohngebiet mit Verdichtung um zusätzliche ca. 350 Wohneinheiten 
  • Verfügbarkeit: kurzfristig
  • Bekannte Restriktionen: Baugrund, Entwässerung

Kompensationsflächen für Gewerbeentwicklung & Naherholung

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Die Karte zeigt, welche Gebiete die Bundeswehr an die Landeshauptstadt Kiel als Kompensation für bisher geplante Gewerbeflächen abgeben soll. 

 
Hintergrundkarten Stadtgebiet: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0

Kompensationsflächen für Gewerbeentwicklung

Angesichts des Wegfalls der auf dem ehemaligen MFG5-Gelände geplanten Gewerbeflächen hat die Landeshauptstadt Kiel bereits 2025 den Kontakt zum Land Schleswig-Holstein gesucht, um Möglichkeiten zur Entwicklung geeigneter Ersatzflächen abzustimmen. 

Das Land erkennt die verteidigungspolitische Notwendigkeit des Bundes an und hat der Stadt Unterstützung zugesichert, alternative gewerbliche Flächenentwicklungen voranzutreiben.

Insgesamt wurden vier Alternativen zu Holtenau Ost identifiziert.

  • Heutige Nutzung: Gewerbefläche
  • Flächengröße: ca. 7 Hektar
  • Ziel: Umsetzung Konzept StrandOrt
  • Verfügbarkeit: kurzfristig
  • Bekannte Restriktionen: Altlasten

  • Heutige Nutzung: Ackerfläche
  • Flächengröße: ca. 18 Hektar
  • Ziel: Interkommunales Gewerbegebiet
  • Verfügbarkeit: N.N.
  • Bekannte Restriktionen: Erfordernis zur Fortschreibung der Regionalplanung

  • Heutige Nutzung: Ackerfläche
  • Flächengröße: ca. 14 Hektar
  • Ziel: Gewerbegebiet
  • Verfügbarkeit: N.N.
  • Bekannte Restriktionen: N.N.

  • Heutige Nutzung: Ackerfläche
  • Flächengröße: 20 Hektar
  • Ziel: Gewerbegebiet
  • Verfügbarkeit: Teilweise im Eigentum der Stadt, teilweise im Ankauf
  • Bekannte Restriktionen: N.N.

Kompensationsflächen für Naherholung

Unmittelbar von den Planungen des Bundes betroffen ist die vom Rat beschlossene Rahmenplanung „Kiel-Wik Marinequartier“, die als grünes Rückgrat des Stadtteils den Schleusenpark vorsah – vom Anschar-Park bis hin zum Aussichtspunkt „Wiker Balkon“ oberhalb der Schleusen. 

Als Ausgleich für den Verlust des Schleusenparks einschließlich „Wiker Balkon“ erhält die Stadt vom Bund eine aktuell als Parkplatz genutzte Fläche an der Rostocker Straße. Dort ist eine Umwidmung zur Grünfläche vorgesehen.

  • Heutige Nutzung: Parkplatz
  • Flächengröße: ca. 3.000 m²
  • Ziel: Grüne Nutzung (Park, Kinderspielplatz o.ä.)
  • Verfügbarkeit: N.N.
  • Bekannte Restriktionen: Leitungen
 

Häufige Fragen FAQ | Stand April 2026

Durch die veränderte sicherheitspolitische Lage in Deutschland hat sich ein neuer Bedarf ergeben. Der Bund investiert deutlich mehr in Verteidigung, und die Marine, die eine wichtige Partnerin der Landeshauptstadt Kiel ist, gewinnt an Bedeutung. 

Die Bundeswehr prüft bundesweit, welche früheren Standorte wieder genutzt werden können. Das ehemalige MFG-5-Areal ist militärisch durch die direkte Lage an der Ostsee, die bestehende Infrastruktur sowie die Nähe zum Marinestandort Kiel ideal, befindet sich allerdings seit 2020 im Eigentum der Stadt. Der Bund hat der Landeshauptstadt Kiel deshalb eine Verhandlung über den Rückverkauf angeboten.

Erste Gespräche haben im Sommer 2025 stattgefunden, nachdem die Marine öffentlich ihr Interesse bekundet hat. Konkrete Verhandlungen begannen unter dem Namen "Standortdialog Holtenau Ost" fortlaufend ab Oktober 2025.

Sich nicht auf einen Verhandlungsprozess mit dem Bund einzulassen würde nicht bedeuten, dass die geplante Entwicklung eines neuen Stadtquartiers wie geplant fortgeführt werden könnte.

Im Kaufvertrag zwischen dem Bund und der Landeshauptstadt Kiel ist zwar kein Rückkaufrecht oder eine vergleichbare Option vorgesehen.

Allerdings eröffnet das Landbeschaffungsgesetz (LBG) dem Bund die Möglichkeit, Grundstücke für Zwecke der Verteidigung zu beschaffen, auch ohne Zustimmung der betroffenen Kommune. Der Verteidigungsbegriff ist dabei weit gefasst und umfasst alle Einrichtungen, die die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr oder ihrer Partner sicherstellen. Neben einem freihändigen Erwerb kann der Bund dabei auch auf das Instrument der Enteignung gegen (eine rein monetäre) Entschädigung zurückgreifen, sofern ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Erfüllung von Verteidigungsaufgaben besteht.

Für den Standort Holtenau Ost ist aus städtischer Sicht relevant, dass Teile des neu aufgestellten Seebataillons der Marine angesiedelt werden sollen, die in Eckernförde nicht untergebracht werden können. Der Bund benötigt einen Standort mit Luft-, Land- und Seebeweglichkeit. Voraussetzungen, die in Holtenau Ost im Gegensatz zu anderen Standorten an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste gegeben sind.

Von Bedeutung ist zudem, dass die Stadt nicht im Eigentum der gesamten Flächen von Holtenau Ost ist. Der Außenbezirk des WSA Lübeck (sog. „Tonnenhof“) im Süden von Holtenau Ost und eine größere Fläche im Bereich des Plüschowhafens befinden sich im Eigentum des Bundes. Ohne die freiwillige Übertragung insbesondere des WSA-Außenbezirks ist die geplante Entwicklung von Holtenau Ost gerade was den Wohnungsbau angeht nur sehr eingeschränkt möglich.

Vor diesem Hintergrund ist eine einvernehmliche Lösung im Rahmen von Verhandlungen der sinnvollste Weg, um eine bestmögliche und zugleich zügig umsetzbare Lösung für alle Beteiligten zu erreichen.

Dies hängt von mehreren Faktoren in Bezug auf die Komplexität des Projektes ab. Nach dem Abzug der Bundeswehr (2012/13) blieb das Areal zunächst beim Bund. Erst 2020 konnte die Landeshauptstadt Kiel die Fläche nach langen Verhandlungen übernehmen. Ohne Eigentum war eine tatsächliche Entwicklung kaum möglich.

Außerdem ist die Stadt bislang nicht Eigentümerin aller Flächen im Bereich Holtenau Ost. Das Grundstück des WSA-Außenbezirks Lübeck („Tonnenhof“) gehört dem Bund, genauso wie eine größere Fläche im Bereich des Plüschowhafens. Der wesentliche Teil der geplanten Wohnbebauung in Holtenau Ost kann sowohl unter planungsrechtlichen Gesichtspunkten als auch mit Blick auf den notwendigen Lärmschutz erst erfolgen nach einem erfolgtem Umzug des WSA-Außenbezirks an einen alternativen Standort in der Kieler Förde und der anschließenden Eigentumsübertragung an die Stadt.

Hinzu kommen der hohe Aufwand für Maßnahmen wie etwa den Rückbau von Gebäuden und versiegelten Flächen, die Bearbeitung der Bebauungspläne, Planung und Bau von Erschließungsanlagen, Berücksichtigung von Natur- und Artenschutz, Kampfmittelüberprüfung, Altlastenbeseitigung, Ufersicherung und Hochwasserschutz, die miteinander zu koordinieren sind, und Abstimmungen mit anderen Behörden erfordern.

Hinzu kommen wichtige Zwischennutzungen, die auf dem Gelände stattfanden oder bis heute stattfinden, wie die Baustelleneinrichtung für die Entmagnetisierungsanlage der Marine oder die Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete im Schusterkrug.

Der Marinestützpunkt Kiel, mit direktem Zugang zum natürlichen Tiefwasserhafen der Kieler Förde und zum Nord-Ostsee-Kanal, ist von herausgehobener strategischer Bedeutung für Deutschland. 

Der Bedarf an Unterkunfts-, Ausbildungs- und Lagereinrichtungen steigt ebenso wie die Notwendigkeit von Pierliegeplätzen. Die Aufnahme von größeren Schiffen und Booten sowie die Bereitstellung von Liegeplätzen für Einheiten, die in Kiel versorgt werden müssen, erfordern zusätzliche Wasserflächen und Liegeplätze. Das Kasernengelände muss über den logistischen Bedarf hinaus erweitert werden, um Flächen für die Aufnahme von Personal und Material bereitzustellen.

Am Standort Eckernförde können diese Bedarfe nicht befriedigt werden.

Der Bund unterstützt die Landeshauptstadt Kiel bei der Erreichung ihrer Ziele in der Wohnraumentwicklung. Durch die Schaffung von Ausgleichsflächen kann die Stadt diese Ziele trotz der Veräußerung des MFG-5-Areals weiterhin verfolgen und die Stadtbevölkerung mit dringend benötigtem Wohnraum versorgen

Folgende Ausgleichsflächen wurden dafür in Aussicht gestellt:

  • Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Ostsee, Außenbezirk Kiel (Tonnenhof), Strandstraße
  • Eduard-Adler-Kaserne (auch Belvedere-Kaserne), Eudard-Adler-Straße 10
  • Max-Rubner-Institut, Hermann-Weigmann-Straße 1
  • Truppenküche Kiel-Wik, Schleiweg 15
  • Flugplatz Süd, Eekbrook
  • Bundeswehrverwaltungszentrum Kiel, Feldstraße 234
  • Bundeswehrdiestleistungszentrum Kiel, Weimarer Straße 5
  • Wohnhaus BImA, Arkonastraße 4
  • Parkplatz Bundeswehrdienstleistungszentrum Kiel, Rostocker Straße
  • Meimersdorf (Ackerland im Kieler Süden)

Die meisten Zwischennutzungen können bis Ende 2026 fortgeführt werden. Eine Verlängerung ablaufender Verträge erfolgt durch die Landeshauptstadt Kiel nach Abschluss des LoI nur in Abstimmung mit dem Bund.

Darüber hinaus bestehende Miet-, Pacht- sowie andere bindende Verträge auf der Fläche in Holtenau Ost gehen mit dem Eigentumswechsel auf den Bund über. Die Bedingungen der Fortführung / Auflösung werden zwischen Bund und Betroffenen individuell verhandelt. Die Landeshauptstadt begleitet diese Gespräche.

Ja. Der bisher in Holtenau Ost geplante Wohnraum wird durch die Ausgleichsflächen an anderen Stellen im Stadtgebiet realisiert werden können.

Neben der Bereitstellung von Ersatzflächen erwartet die Landeshauptstadt Kiel ebenso einen finanziellen Ausgleich durch den Bund. Dieser soll die ideellen und materiellen Verluste durch den Verzicht auf die Entwicklung des Zukunftsquartiers Holtenau Ost abdecken, ebenso wie bereits entstandende Aufwendungen (zum Beispiel für Planung, Bau und Personal) sowie künftig entgehende Fördermittel. 

Details dazu werden noch in Unterarbeitsgruppen beraten und beziffert.

Die Sanierungsmaßnahme Holtenau Ost wird mit Mitteln der Städtebauförderung finanziert. Dabei tragen Bund und Land zusammen zwei Drittel der förderfähigen Kosten, die Stadt ein Drittel.

Die Fördermittel sind zweckgebunden: Sie werden auf einem separaten Sonderkonto für das Sanierungsgebiet vereinnahmt und auch ausschließlich daraus für die Sanierungsmaßnahmen verwendet. Andere Einnahmen der Stadt fließen dagegen in den allgemeinen Haushalt.

Die Stadt hat mit dem Land Schleswig-Holstein eine Vereinbarung getroffen, dass die bisher gezahlten Fördermittel auch nach einem Verkauf von Teilen des Grundstücks weiterhin für die verkleinerte Fördermaßnahme zur Verfügung stehen oder in ähnlichem Umfang neu bewilligt werden. Zusätzlich wird angestrebt weitere Fördermittel zu erhalten.

Eine Verbindung bleibt für Fußgänger*innen sowie Radfahrer*innen bestehen, allerdings wird sich deren Verlauf perspektivisch ändern und vermutlich entlang der militärischen Liegenschaftsgrenze verlaufen (siehe Karte zur geplanten Flächennutzung in Holtenau Ost). Autos werden über die B503 geleitet. Weiterhin ist ein Ausbau des dortigen ÖPNV möglich.

Der nördlich des Nord-Ostsee-Kanals gelegene "Holtenauer Knoten" soll weiterhin um zwei Verbindungen (Altenholz-Stift und Holtenau Ost) erweitert werden und so unter anderem eine zweite Erschließung der bei der Stadt verbleibenden Fläche von Holtenau Ost (und des zukünftigen Marinestandorts) ermöglichen, ohne dass der gewachsene Stadtteil Holtenau verkehrlich mehr belastet wird.

Ob eine gemischte Nutzung möglich ist, hängt davon ab, welche konkreten Nutzungsvorstellungen die Marine für das Gelände hat. Bisher gibt es dazu keine detailgenauen Angaben.

Grundsätzlich können militärische Anforderungen – etwa in Bezug auf Sicherheit, Schallemissionen oder Planungsrecht – die Entwicklung ziviler Nutzungen beeinflussen. Eine Koexistenz ist nicht ausgeschlossen, muss aber im konkreten Einzelfall geprüft und abgewogen werden. 

Die Unterarbeitsgruppen zu Emissions-, Natur- und Denkmalschutz sowie Planung am Übergang zwischen militärischen Sicherheitsbereichen und Stadtgebiet werden das Thema vertiefen mit dem Ziel, das Nebeneinander von Wohnen und militärischer Nutzung in Holtenau Ost künftig zu ermöglichen.

Geplante Naherholungsflächen und Uferpromenade werden lediglich im Bereich der bei der Stadt verbleibenden Fläche des Sanierungsgebiets Holtenau Ost entstehen oder erhalten bleiben können.

Die Wegeverbindung zwischen Holtenau und Pries/Friedrichsort für den Fuß- und Radverkehr bleibt erhalten, wird jedoch anders verlaufen als geplant.

Die endgültige Entscheidung über das Verhandlungsergebnis mit dem Bund trifft die Ratsversammlung voraussichtlich am 11. Juni 2026.

Im Vorfeld befassen sich verschiedene Gremien (Ortsbeiräte und Fachausschüsse) öffentlich mit dem Thema und beraten darüber. Eine Übersicht über die Abfolge dieser Beratungen liegt bereits vor, sodass der Entscheidungsprozess transparent nachvollziehbar ist.

Betroffene werden rechtzeitig informiert. Den Nutzer*innen mit Verträgen über 2026 hinaus werden zudem individuelle Gespräche angeboten, um die jeweilige Situation beziehungsweise den weiteren Umgang mit bestehenden Miet- und Pachtverträgen zu klären.

Zusammen mit den Bewohner*innen werden alternative, individuelle Lösungen zur Neuunterbringung gesucht. 

Derzeit befinden sich auf dem Gelände noch etwa 650 Geflüchtete. Ein Teil von ihnen soll perspektivisch im regulären Mietmarkt untergebracht werden können. Hier spielen beispielsweise die Neubauprojekte der KiWoG eine entscheidende Rolle. 

Außerdem bestehen freie Kapazitäten in weiteren Gemeinschaftsunterkünften sowie im Ersatzwohnraum. In der Strandstraße stehen voraussichtlich ab Anfang des Jahres 2027 ca. 140 weitere Unterbringungsplätze zur Verfügung. Darüber hinaus befinden sich zusätzliche Unterkünfte in Planung oder Prüfung. Die Verhandlungen dazu sind noch nicht abgeschlossen.

Zunächst werden Betroffene mit langfristigen Mietverträgen zu Einzelgesprächen eingeladen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Anschließend befassen sich die Ortsbeiräte Holtenau, Pries/Friedrichsort sowie Wik mit dem Verhandlungsergebnis.

In den darauffolgenden Wochen beraten die folgenden Ausschüsse darüber:

  • Wirtschaft und Digitales 
  • Soziales, Wohnen und Gesundheit
  • Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
  • Bau
  • Finanzen, Inneres und Gleichstellung 

Ziel ist eine finale Einigung in der Ratsversammlung am 11. Juni 2026 und die anschließende Detaillierung der Verhandlungsergebnisse in den Unterarbeitsgruppen.

Beiden Partnern ist in ihren Verhandlungen sowie bei sämtlichen Beteiligungen Dritter daran gelegen, eine schnelle Einigung und bestmögliche Lösung zur Umsetzung der jeweiligen Vorhaben zu finden. 

Zur zügigen und einvernehmlichen Erarbeitung von Lösungswegen, sowohl für das Gebiet Holtenau Ost als auch das Gebiet im Stadtteil Kiel Wik, haben die Beteiligten daher eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet (AG „Standort-Dialog LHK-Bund“).


Kontakt

Landeshauptstadt Kiel 
0431 901-2747 
 

 
Ansprechpartner Bund 
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel