Die Sicherheitslage in der Welt hat sich verändert. Die Bundeswehr passt darum ihr Konzept an. Dafür benötigt sie an vielen Stellen in Deutschland Ausbauflächen – auch in Kiel.

Seit Oktober 2025 treffen sich Vertreter*innen der Landes­hauptstadt Kiel und der Bundes­wehr regelmäßig zu einem Standortdialog.

Die Verhandlungen zur künftigen Nutzung der ehemaligen Fläche des Marine­fliege­geschwaders 5 in Holtenau Ost und zu Erweiterungen des Marine­stützpunkts Kiel-Wik haben mit dem Abschluss eines Letter of Intent (LoI) einen ersten Meilenstein erreicht.

Doch bis aus der Absichtserklärung ein rechtlich bindender Vertrag wird, sind noch viele Fragen zu klären.

 
 
 

Wie läuft ein Standortdialog ab?

 

Für einen Standortdialog gibt es kein Regelverfahren. In Kiel wurde beispielgebend für andere Standorte in Deutschland beschlossen, im Rahmen einer Absichtserklärung vertrauensvoll Lösungsansätze zu erarbeiten, die dem Anspruch von mehr Flächenbedarf für den Aufwuchs der Marine und den städtebaulichen Zielsetzungen Kiels entsprechen.

An diesem Prozess beteiligt waren: 

  • die Landeshauptstadt Kiel (LHK)
  • das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
  • die Marine
  • das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw)
  • die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) 

Die Ergebnisse dieses ersten Schritts liegen mit dem unterzeichneten und beschlossenen Letter of Intent vor.  Darin sind einige Fragen und Anforderungen formuliert, die es jetzt zu bearbeiten gilt. Hierfür wurden mehrere thematische Unterarbeitsgruppen gebildet, die sich regelmäßig treffen. Beispiele für die Themen: 

  • Was kosten die Flächen, die die Stadt verkauft? Wie teuer sind die sogenannten Kompensationsflächen für die Stadt?
  • Wann entsteht wo ein Zaun / Wie lange können die Flächen noch genutzt werden?
  • Was passiert mit den bisherigen (Zwischen-)Nutzungen? Gibt es alternative Unterbringungsmöglichkeiten? 

Bis zum nächsten Etappenziel, dem Abschluss von Grundstückskaufverträgen, müssen diese und viele weitere Fragen geklärt werden und die Ratsversammlung über einen Verkauf beziehungsweise Ankauf der Flächen final entscheiden. Auf dem Weg dorthin werden die Kieler*innen beteiligt.

Die Ausgangslage

Mit Holtenau Ost sollte auf dem ehemaligen Gelände des Marinefliegergeschwaders 5 eines der größten Stadtentwicklungsprojekte Schleswig-Holsteins entstehen. Die Landeshauptstadt Kiel verfolgt seit mehreren Jahren das Ziel, die ehemalige Militärfläche zu einem neuen Stadtquartier mit Wohnraum, Arbeitsplätzen, Freizeitangeboten, Grünflächen und einem öffentlichen Zugang zur Förde zu entwickeln.

Mit der Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) beschloss die Ratsversammlung im Oktober 2024 den Masterplan für die weitere Entwicklung des Gebietes. Dieser sah unter anderem rund 2.250 Wohneinheiten, eine öffentliche Uferpromenade, neue Mobilitätsangebote sowie soziale und kulturelle Infrastruktur vor.

Die Planänderung

Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich seit 2022 grundlegend gewandelt. Die Bundeswehr – und insbesondere die Marine – benötigt deutlich mehr Kapazitäten für Infrastruktur, Logistik und Stationierung, vor allem im Ostseeraum. Die NATO misst dieser Region wachsende strategische Bedeutung bei.

Im Oktober 2025 verhängte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ein sogenanntes Moratorium für 187 ehemalige Bundeswehrliegenschaften bundesweit: Diese Flächen wurden vorläufig aus der zivilen Nutzungsplanung herausgehalten, um kurzfristig auf militärische Infrastrukturbedarfe reagieren zu können. Holtenau Ost war eine dieser Flächen.

Konkret plant die Marine, auf dem Gelände einen neuen land-, luft- und seebeweglichen Marineinfanterieverband – das Seebataillon aus Eckernförde – mit rund 1.500 Soldatinnen und Soldaten zu stationieren. Auch der Plüschowhafen soll wieder für die Marine genutzt werden.

 

Absichtserklärungen
von Stadt, Bund und Land

Was ist ein Letter of Intent?

Ein LoI ist eine Absichtserklärung – kein rechtsverbindlicher Vertrag. Er hält fest, worüber sich beide Seiten grundsätzlich einig sind, und beschreibt den Rahmen für die weiteren Verhandlungen. Rechtliche Wirkung entfaltet er erst, wenn darauf aufbauend konkrete Verträge abgeschlossen werden.

 

Unterschrieben am 15. April 2026 und von der Ratsversammlung beschlossen am 11. Juni 2026: 

 

Was soll sich rund um das Sanierungsgebiet Holtenau Ost verändern?

 

Neben dem Sanierungsgebiet Holtenau-Ost (ehemaliges MFG5-Areal) sind auch das geplante Gewerbegebiet Boelckestraße-Süd und der Plüschowhafen sowie die angrenzenden Nutzungen von den Planungen betroffen. 

Die Karte zeigt, welche Gebiete die Bundeswehr künftig von der Landeshauptstadt Kiel erhalten soll . Eingezeichnet sind dort auch die geplanten Trassenführungen für Fuß- und Radverkehr zwischen Pries-Friedrichsort und Holtenau.

Die geplante Trassenführung für den motorisierten Individualverkehr zur B503 sowie eine geplante ÖPNV-Trasse inklusive Fuß- und Radverkehr sind ebenfalls auf der Karte eingezeichnet.

Das südliche Drittel von Holtenau Ost verbleibt im Eigentum der Landeshauptstadt Kiel. Dort sollen rund 700 Wohnungen sowie Grünflächen und ein Zugang zum Wasser entstehen.

Der Bund erkennt dem Grunde nach an, dass der Stadt ein struktureller und geldwerter Nachteilsausgleich zusteht. Zusammen mit vom Bund bereitzustellenden Alternativflächen im Kieler Stadtgebiet sollen insgesamt Perspektiven für rund 2.275 Wohnungen entstehen – das entspricht in der Summe mehr als die ursprünglich für Holtenau Ost geplanten 2.250 Einheiten.

Die Wegeverbindung zwischen Holtenau und Pries/Friedrichsort für Fußgänger*innen und Radverkehr bleibt erhalten – wenn auch auf einem anderen Verlauf als ursprünglich geplant. Damit wird auch eine Trasse für eine mögliche künftige Stadtbahn gesichert.

Die meisten Zwischennutzungen auf dem Gelände können bis Ende 2026 fortgeführt werden. Bestehende Miet- und Pachtverträge gehen mit einem späteren Eigentumswechsel auf den Bund über; die Bedingungen werden zwischen Bund und den Betroffenen individuell verhandelt. Die Stadt begleitet diese Gespräche.

Auf ausdrücklichen Wunsch der Öffentlichkeit haben sich Stadt, BImA und Bundeswehr darauf geeinigt, den Kaufvertrag aus dem Jahr 2020 (samt Nachträgen von 2022 und 2023) zu veröffentlichen. Die Dokumente sind auf der Webseite zum Sanierungsgebiet Holtenau Ost einsehbar. Einzelne Passagen sind aus rechtlichen Gründen geschwärzt.

Häufige Fragen zu Holtenau Ost
Online-Beteiligung für den Kieler Norden
 
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Karte: © Landeshauptstadt Kiel/CC BY 4.0


Was soll sich in der Wik verändern?

 

Der bestehende Marinestandort Wik wird erweitert. Künftig soll das Gelände bis zum Nord-Ostsee-Kanal ausgebaut werden. Hierfür sollen Flächen von der Landeshauptstadt Kiel und Dritten an den Bund veräußert werden.

Die angestrebte Erweiterung schafft eine zusammenhängende Nutzung der bisherigen Marineflächen und eine Aufstockung der benötigten Pierliegeplätze.

Häufige Fragen zur Wik
Online-Beteiligung für Kiel-Wik
 
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Karte: © Landeshauptstadt Kiel/CC BY 4.0


Kompensationsflächen: Wo können die bisher geplanten 2250 Wohnungen stattdessen gebaut werden?

 

Etwa ein Drittel der Fläche des bisherigen Sanierungsgebietes Holtenau Ost verbleibt bei der Stadt. Auf dieser Fläche können etwa 700 Wohnungen in einem gemischt genutzten Quartier entstehen. 

Eine zusätzliche Erschließung von der Bundesstraße 503 dorthin bleibt Teil der noch anzupassenden Planung. Die Wegeverbindung von Holtenau nach Friedrichsort für Fuß- und Radverkehr sowie den ÖPNV ist gesichert. Auch die Entwicklung einer neuen Promenade an der Wasserkante sowie der Erhalt beziehungsweise die Herstellung von Grün- und Erholungsflächen bleiben in diesem Bereich vorgesehen. Voraussetzung dafür ist die bundesseitig zugesagte Verlegung des Außenbezirks Kiel des WSA Ostsee (des sogenannten Tonnenhofs) von Holtenau weg.

 

Darüber hinaus überträgt der Bund der Stadt Kompensationsflächen an anderen Stellen im Stadtgebiet. Die in Holtenau Ost nicht mehr umsetzbaren Wohnbauplanungen (1.550 Wohnungen) können vollständig auf diesen Flächen untergebracht werden. Details sind den Steckbriefen zu entnehmen.

 
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  • Heutige Nutzung: Brachfläche und Tonnenhof
  • Flächengröße: ca. 26.000 m² 
  • Ziel:  Wohnungsneubau, ca. 700 Wohneinheiten (gemeinsam mit Restfläche Sanierungsgebiet)
  • Verfügbarkeit: abhängig vom Umzug WSA Ostsee, Außenbezirk Kiel (Tonnenhof)
  • Bekannte Restriktionen: -

  • Heutige Nutzung: Flughafen
  • Flächengröße: ca. 120.000 m² 
  • Ziel: Wohnungsneubau, ca. 350 | 50 Wohneinheiten LHK, 300 Wohneinheiten BImA
  • Verfügbarkeit: kurzfristig
  • Bekannte Restriktionen: Altlasten

  • Heutige Nutzung: Truppenküche
  • Flächengröße: ca. 8.000 m² 
  • Ziel: Wohnungsneubau, ca. 105 Wohneinheiten
  • Verfügbarkeit: ca. 2032, abhängig von Neubau
  • Bekannte Restriktionen: Lärm durch Gewerbe und Verkehr

  • Heutige Nutzung: Bundeswehrdienstleistungszentrum
  • Flächengröße: ca. 1.500 m² 
  • Ziel:  Bestandswohnungen, ca. 15 Wohneinheiten
  • Verfügbarkeit: ca. 2031
  • Bekannte Restriktionen: Denkmalschutz

  • Heutige Nutzung: Wohnhaus
  • Flächengröße: ca. 1.900 m² 
  • Ziel: Bestandswohnungen, ca. 10 Wohneinheiten
  • Verfügbarkeit: kurzfristig
  • Bekannte Restriktionen: Denkmalschutz

  • Heutige Nutzung: Bundeswehrverwaltungszentrum (BWZ), teilweise abgängig
  • Flächengröße: ca. 30.000 m² 
  • Ziel: Wohnungsneubau, ca. 325 Wohneinheiten | 175 Wohneinheiten LHK, 150 Wohneinheiten BImA
  • Verfügbarkeit: abhängig vom Neubau des BWZ
  • Bekannte Restriktionen: -

  • Heutige Nutzung: Kaserne, Gebäude teilweise abgängig
  • Flächengröße: ca. 36.000 m² 
  • Ziel: Wohnungsneubau, ca. 270 Wohneinheiten
  • Verfügbarkeit: ca. 2032, abhängig vom Neubau
  • Bekannte Restriktionen: Altlasten, Denkmalschutz

  • Heutige Nutzung: Milchforschungsinstitut MRI, Gebäude teilweise abgängig
  • Flächengröße: ca. 12.000 m² 
  • Ziel: Sanierung und Wohnungsneubau, ca. 150 Wohneinheiten
  • Verfügbarkeit: ca. 2029, abhängig vom Neubau
  • Bekannte Restriktionen: Altlasten, Denkmalschutz

  • Heutige Nutzung: Acker
  • Flächengröße: ca. 160.000 m² 
  • Ziel: Erschließung für Wohngebiet mit Verdichtung um zusätzliche ca. 350 Wohneinheiten 
  • Verfügbarkeit: kurzfristig
  • Bekannte Restriktionen: Baugrund, Entwässerung

Kompensationsflächen für Gewerbeentwicklung & Naherholung

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Die Karte zeigt, welche Gebiete die Bundeswehr an die Landeshauptstadt Kiel als Kompensation für bisher geplante Gewerbeflächen abgeben soll. 

 
Hintergrundkarten Stadtgebiet: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0

 

Kompensationsflächen: Wo entstehen die bisher geplanten Gewerbeflächen?

Angesichts des Wegfalls der auf dem ehemaligen MFG5-Gelände geplanten Gewerbeflächen hat die Landeshauptstadt Kiel bereits 2025 den Kontakt zum Land Schleswig-Holstein gesucht, um Möglichkeiten zur Entwicklung geeigneter Ersatzflächen abzustimmen. 

Das Land erkennt die verteidigungspolitische Notwendigkeit des Bundes an und hat der Stadt Unterstützung zugesichert, alternative gewerbliche Flächenentwicklungen voranzutreiben.

Insgesamt wurden vier Alternativen zu Holtenau Ost identifiziert.

  • Heutige Nutzung: Gewerbefläche
  • Flächengröße: ca. 7 Hektar
  • Ziel: Umsetzung Konzept StrandOrt
  • Verfügbarkeit: kurzfristig
  • Bekannte Restriktionen: Altlasten

  • Heutige Nutzung: Ackerfläche
  • Flächengröße: ca. 18 Hektar
  • Ziel: Interkommunales Gewerbegebiet
  • Verfügbarkeit: N.N.
  • Bekannte Restriktionen: Erfordernis zur Fortschreibung der Regionalplanung

  • Heutige Nutzung: Ackerfläche
  • Flächengröße: ca. 14 Hektar
  • Ziel: Gewerbegebiet
  • Verfügbarkeit: N.N.
  • Bekannte Restriktionen: N.N.

  • Heutige Nutzung: Ackerfläche
  • Flächengröße: 20 Hektar
  • Ziel: Gewerbegebiet
  • Verfügbarkeit: Teilweise im Eigentum der Stadt, teilweise im Ankauf
  • Bekannte Restriktionen: N.N.

Kompensationsflächen für Naherholung

Unmittelbar von den Planungen des Bundes betroffen ist die vom Rat beschlossene Rahmenplanung „Kiel-Wik Marinequartier“, die als grünes Rückgrat des Stadtteils den Schleusenpark vorsah – vom Anschar-Park bis hin zum Aussichtspunkt „Wiker Balkon“ oberhalb der Schleusen. 

Als Ausgleich für den Verlust von Teilen des Schleusenparks einschließlich „Wiker Balkon“ erhält die Stadt vom Bund eine aktuell als Parkplatz genutzte Fläche an der Rostocker Straße. Dort ist eine Umwidmung zur Grünfläche vorgesehen.

  • Heutige Nutzung: Parkplatz
  • Flächengröße: ca. 3.000 m²
  • Ziel: Grüne Nutzung (Park, Kinderspielplatz o.ä.)
  • Verfügbarkeit: N.N.
  • Bekannte Restriktionen: Leitungen
 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadt hat die Bürger*innen in mehreren Schritten informiert:

Informationsveranstaltung in der Halle 400:
Direkt nach Unterzeichnung des LoI stellten Oberbürgermeister Kämpfer und Vertreter der Bundeswehr die Ergebnisse am 15. April 2026 in der Halle 400 einer breiten Öffentlichkeit vor. Die Veranstaltung war per Livestream verfolgbar.

Ortsbeiratssitzungen:
Außerdem befassten sich die unmittelbar betroffenen Ortsbeiräte von Holtenau, Pries/Friedrichsort sowie der Wik an mehreren Terminen im Mai und Juni 2026 mit dem Thema. Bürger*innen bekamen so die Möglichkeit, Fragen zu stellen und ihre Anliegen einzubringen.

Die Entscheidung

Am 11. Juni 2026 hat die Kieler Ratsversammlung über den Letter of Intent abgestimmt. Die Ratsversammlung ist das höchste politische Gremium der Landeshauptstadt Kiel.

Mit einer Mehrheit stimmte die Ratsversammlung dem Verwaltungsantrag Abschluss LoI (Drucksache 0533/2026) zu. Damit hat die Politik der Verwaltung den formellen Auftrag erteilt, die Verhandlungen mit dem Bund auf Grundlage des Letter of Intent weiterzuführen und in den kommenden Monaten rechtssichere Grundlagen zu erarbeiten.

Was bedeutet dieser Beschluss konkret?

Der Letter of Intent ist keine rechtlich bindende Vereinbarung, sondern eine formelle Absichtserklärung, die gemeinsame Leitlinien festhält. Erst die darauf aufbauenden konkreten Verträge schaffen rechtsverbindliche Grundlagen. Der Beschluss der Ratsversammlung gibt der Verwaltung nun den politischen Auftrag, diese nächste Phase aktiv zu gestalten.

Die nächste Phase

Am 11. Juni 2026 hat die Kieler Ratsversammlung über den Letter of Intent abgestimmt. Die Ratsversammlung ist das höchste politische Gremium der Landeshauptstadt Kiel.

Mit einer Mehrheit stimmte die Ratsversammlung dem Verwaltungsantrag Abschluss LoI (Drucksache 0533/2026) zu. Damit hat die Politik der Verwaltung den formellen Auftrag erteilt, die Verhandlungen mit dem Bund auf Grundlage des Letter of Intent weiterzuführen und in den kommenden Monaten rechtssichere Grundlagen zu erarbeiten.

Mit dem Beschluss der Ratsversammlung beginnt die nächste Phase: die konkrete Ausgestaltung der im LoI vereinbarten Leitlinien. 

Dafür wurden bereits Unterarbeitsgruppen eingerichtet, in denen Vertreter*innen  von Stadt und Bund gemeinsam an Lösungen arbeiten. 

Das wird in den nächsten Monaten erarbeitet:

  1. Rechtssichere Vertragsgrundlagen: Auf Basis des LoI werden verbindliche Vereinbarungen zu Flächenzuschnitten, Eigentumsübergängen und finanziellem Ausgleich ausgehandelt. 
  2. Planungsrechtliche Sicherung: Themen wie Verkehrsanbindung, Immissionsschutz und Hochwasserschutz werden frühzeitig in die weiteren Planungen einbezogen. 
  3. Wohnraum an anderer Stelle: Die Stadt arbeitet an der Entwicklung der Ausgleichsflächen im Stadtgebiet, damit der Wohnraum, der in Holtenau Ost in dem ursprünglichen geplanten Umfang nicht entsteht, anderweitig realisiert werden kann.

Was bedeutet dieser Beschluss konkret?

Der Letter of Intent ist keine rechtlich bindende Vereinbarung, sondern eine formelle Absichtserklärung, die gemeinsame Leitlinien festhält. Erst die darauf aufbauenden konkreten Verträge schaffen rechtsverbindliche Grundlagen. Der Beschluss der Ratsversammlung gibt der Verwaltung nun den politischen Auftrag, diese nächste Phase aktiv zu gestalten.

 

Häufige Fragen FAQ | Stand Juli 2026


Hintergrund

Durch die veränderte sicherheitspolitische Lage in Deutschland investiert der Bund deutlich mehr in Verteidigung. Die Bundeswehr prüft bundesweit, welche früheren Standorte wieder genutzt werden können.

Die Marine gewinnt als wichtige Partnerin Kiels an Bedeutung. Für das in Neuaufstellung befindliche Seebataillon der Marine, das in Eckernförde nicht ausreichend Platz findet, braucht der Bund einen Standort mit Luft-, Land- und Seebeweglichkeit – das ehemalige MFG-5-Areal bietet durch seine Lage an der Ostsee, die vorhandene Infrastruktur und die Nähe zum Marinestandort Kiel dafür ideale Voraussetzungen - befindet sich aber seit 2020 im Eigentum der Stadt.

Im Kaufvertrag zwischen Bund und Stadt für Holtenau-Ost ist kein Rückkaufrecht vorgesehen. Das Landbeschaffungsgesetz (LBG) eröffnet dem Bund aber die Möglichkeit, Grundstücke für Zwecke der Verteidigung zu beschaffen – falls nötig, auch ohne Zustimmung der betroffenen Kommune. Der Verteidigungsbegriff ist dabei weit gefasst und umfasst alle Einrichtungen, die die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr oder ihrer Partner sicherstellen.

Neben einem freihändigen Erwerb kann der Bund dabei auch auf das Instrument der Enteignung gegen (eine rein monetäre) Entschädigung zurückgreifen, sofern ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Erfüllung von Verteidigungsaufgaben besteht.

Hinzu kommt: Die Stadt besitzt nicht alle Flächen in Holtenau Ost – der Außenbezirk des WSA („Tonnenhof") und Teile des Plüschowhafens gehören weiterhin dem Bund. Ohne deren Übertragung kann die Stadt den geplanten Wohnungsbau in Holtenau-Ost nicht umsetzen.

Vor diesem Hintergrund ist eine einvernehmliche Lösung im Rahmen von Verhandlungen der sinnvollste Weg, um eine bestmögliche und zugleich zügig umsetzbare Lösung für alle Beteiligten zu erreichen. Der Bund hat der Landeshauptstadt deshalb eine Verhandlung über den Rückverkauf angeboten.

Erste Gespräche fanden im Sommer 2025 statt, nachdem die Marine öffentlich ihr Interesse bekundet hatte. Konkrete Verhandlungen liefen ab Oktober 2025 fortlaufend unter dem Namen „Standortdialog Bundeswehr" – mit Beteiligung von Stadt, Bundesverteidigungsministerium, Marine, BAIUDBw und BImA. 

Ein erster Meilenstein wurde mit der Unterzeichnung des Letter of Intent am 15. April 2026 erreicht.

Dies hängt von mehreren Faktoren in Bezug auf die Komplexität des Projektes ab. Nach dem Abzug der Bundeswehr (2012/13) blieb das Areal zunächst beim Bund. Erst 2020 konnte die Landeshauptstadt Kiel die Fläche nach langen Verhandlungen übernehmen. Ohne Eigentum war eine tatsächliche Entwicklung kaum möglich.

Außerdem ist die Stadt bislang nicht Eigentümerin aller Flächen im Bereich Holtenau Ost. Das Grundstück des WSA-Außenbezirks („Tonnenhof“) gehört dem Bund, genauso wie eine größere Fläche im Bereich des Plüschowhafens. Der wesentliche Teil der geplanten Wohnbebauung in Holtenau Ost kann sowohl unter planungsrechtlichen Gesichtspunkten als auch mit Blick auf den notwendigen Lärmschutz erst nach einem erfolgten Umzug des WSA-Außenbezirks an einen alternativen Standort in der Kieler Förde und der anschließenden Eigentumsübertragung an die Stadt erfolgen.

Hinzu kommen der hohe Aufwand für Maßnahmen wie etwa den Rückbau von Gebäuden und versiegelten Flächen, die Bearbeitung der Bebauungspläne, Planung und Bau von Erschließungsanlagen, Berücksichtigung von Natur- und Artenschutz, Kampfmittelüberprüfung, Altlastenbeseitigung, Ufersicherung und Hochwasserschutz, die miteinander zu koordinieren sind, und Abstimmungen mit anderen Behörden erfordern.

Des Weiteren müssen wichtige Zwischennutzungen, die auf dem Gelände stattfanden oder bis heute stattfinden, wie die Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete im Schusterkrug, berücksichtigt werden.

Stadt und Bund haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe („AG Standortdialog LHK-Bund") eingerichtet, um die geplanten Veränderungen für Holtenau Ost und die Wik zügig weiter zu konkretisieren.

Dafür wurden fünf thematische Unterarbeitsgruppen gebildet, die sich etwa alle vier Wochen zu Arbeitsmeetings treffen. Ziel ist der Abschluss von Grundstückskaufverträgen für den Verkauf städtischer Flächen und den Ankauf der Bundesflächen.


Verfahren & öffentliche Beteiligung

Zu Beginn des Standortdialogs mussten die Gespräche vertraulich zwischen Bund und Stadt geführt werden. Nach der Unterzeichnung des Letter of Intent konnte auch die Öffentlichkeit in die Diskussion mit einbezogen werden. 

Dem Abschluss des Letter of Intent hat die Ratsversammlung, das höchste politische Gremium der Stadt, am 11. Juni 2026 zugestimmt. Im Vorfeld wurde über die Inhalte des LoI informiert , berieten die Ortsbeiräte Holtenau, Pries/Friedrichsort und Wik sowie fünf Fachausschüsse öffentlich über das Thema.

Parallel mit der Zustimmung zum Abschluss des LoI wurden mehrere Begleitanträge beschlossen, welche jetzt von der Verwaltung umgesetzt/ berücksichtigt werden.

Liste der Beschlüsse

Auch nach dem Beschluss bleibt die Öffentlichkeit eingebunden: über eigene Beteiligungsformate entsprechend der Begleitanträge, die politischen Gremien, die städtische Internetseite, Social-Media-Kanäle sowie direkte Austauschformate für betroffene Gruppen. 

Bei Stadt und Bund stehen zudem feste Kontaktstellen zur Verfügung. Hinweise und Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit fließen, soweit möglich, in die laufenden Detailverhandlungen ein.

Der am 15. April 2026 vorgestellte Letter of Intent ist eine Absichtserklärung und bildete den Startpunkt für die öffentliche Befassung. 

Davor verhandelten Bund und Stadt nicht-öffentlich über die möglichen Flächenbedarfe der Bundeswehr, um sicherheitsrelevante und städtebauliche Aspekte in einem geschützten Rahmen abzugleichen – die Stadt brachte dabei bereits bestehende Konzepte und Beschlüsse aus früheren Beteiligungsprozessen ein. 

Da die Verhandlungen bis dahin nicht abgeschlossen waren, hätte vorher kein von beiden Seiten gleichermaßen getragener Vorschlag vorgestellt werden können.

Stadt und Bund haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe („AG Standort-Dialog LHK-Bund") eingerichtet, um zügig zu einer einvernehmlichen Lösung für Holtenau Ost und die Wik zu kommen. 

Dafür wurden fünf thematische Unterarbeitsgruppen gebildet, die sich etwa alle vier Wochen zu Arbeitsmeetings treffen. Ziel ist der Abschluss von Grundstückskaufverträgen für den Verkauf städtischer Flächen und den Ankauf der Bundesflächen.

Für (Zwischen-)Nutzer*innen ändert sich in 2026 gar nichts. Die Verlängerung ablaufender Verträge erfolgt ab der zweiten Jahreshälfte 2026 in Abstimmung mit dem Bund.

Sollten beim Verkauf städtischer Flächen noch Miet-, Pacht- und andere Verträge bestehen, würden diese mit dem Eigentumswechsel auf den Bund übergehen; die Bedingungen für Fortführung oder Auflösung werden individuell zwischen Bund und Betroffenen verhandelt. Die Stadt begleitet diese Gespräche.

 

Was ändert sich in Holtenau Ost?

Aktuell sind rund 1.000 Meter Uferlinie auf dem ehemaligen MFG-5-Gelände öffentlich zugänglich. Die ursprünglich geplante zusätzliche Promenade zwischen dem künftigen Tonnenhof und dem British Yacht Club (rund 550 Meter) lässt sich so nicht mehr umsetzen. 

Gleichzeitig würden mit der aktuell vorgesehenen Wohnbaufläche auf dem heutigen Tonnenhof-Grundstück rund 350 Meter Uferlinie beziehungsweise Promenade an der Strandstraße erhalten bleiben oder neu entstehen.

Die Stickenhörnmole soll weiterhin insgesamt begehbar und hinsichtlich der Nutzungen nach Osten nutzbar bleiben. 

Es würde ein Uferstreifen (westlich) mit einer Länge von 650 Metern an den Bund gehen, der dortige öffentliche Nutzungen dann ausschließt. Den genauen Verlauf zeigt die Karte zur geplanten Flächennutzung in Holtenau Ost.

Betroffen sind aktuell der Sportboothafen „Schwentineflotte" mit 50 genehmigten Liegeplätzen, die Steganlage des ehemaligen British Yacht Clubs mit rund 25 Liegeplätzen sowie die Steganlage der Segelgemeinschaft der Marineflieger Kiel Holtenau e. V. mit rund 45 Liegeplätzen. 

Zu möglichen Gastliegeplätzen für den Tourismus liegen keine Angaben vor. Für die betroffenen Nutzungen werden derzeit Ersatzstandorte gesucht; wie viele Liegeplätze langfristig tatsächlich entfallen, lässt sich daher noch nicht abschließend sagen.

Ja. Der Erhalt und die Ausweitung öffentlicher Wasserzugänge war ein zentrales Ziel der Stadt in den Verhandlungen. 

Als Kompensation kommen sowohl Ersatzflächen mit Wasserzugang als auch finanzielle beziehungsweise sachliche Ausgleichsleistungen infrage. Bereits erreicht: Eine Teilfläche in Holtenau Ost samt Uferbereich verbleibt bei der Stadt. 

Für betroffene Sportboote werden zudem Ersatzstandorte geprüft – konkrete Lösungen stehen noch nicht fest.

Geplante Naherholungsflächen und die Uferpromenade entstehen oder bleiben nur im Bereich der bei der Stadt verbleibenden Fläche des Sanierungsgebiets Holtenau Ost erhalten. 

Welche Bereiche künftig militärisches Nutzungsgebiet werden, zeigt die Karte zur geplanten Flächennutzung für Holtenau Ost.

Für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen bleibt eine Verbindung bestehen.  Ihr Verlauf wird sich aber zukünftig ändern und entlang der militärischen Liegenschaftsgrenze führen. 

Eine ÖPNV-Trasse (auch nutzbar für die Stadtbahn) ergänzt das Mobilitätsangebot.

Der nördlich des Nord-Ostsee-Kanals und unterhalb des Flugplatzes gelegene „Holtenauer Knoten" soll nach wie vor um zwei Verbindungen erweitert werden – nach Altenholz-Stift und nach Holtenau Ost. 

Das östliche Ende der Trasse seitens Holtenau Ost endet auf dem Rollfeld des Flughafens, wo auch die Grenze zwischen städtischem Grundstück und heutiger BImA-Fläche liegt. 

Der weitere Straßenverlauf ist abhängig von der Planung für die Wohnbauflächen auf der Kompensationsfläche „Flughafen Süd“ und steht noch nicht genau fest.

Die Straße wird zukünftig benötigt, um die bei der Stadt verbleibenden Fläche für den Wohnungsbau zu erschließen. Zusätzlich ist eine Anbindung des künftigen Marinestandorts möglich, ohne dass der gewachsene Stadtteil Holtenau verkehrlich zusätzlich belastet wird.

Im LoI sind hierzu Verabredungen getroffen worden (zum Beispiel zum Schallschutz), die bei der Detailplanung der Marine ebenso Berücksichtigung finden, wie bei der Weiterplanung der Stadt auf der verbleibenden Fläche. 

Die Unterarbeitsgruppen zu Emissions-, Natur- und Denkmalschutz sowie Planung am Übergang zwischen militärischen Sicherheitsbereichen und Stadtgebiet bearbeiten dieses Thema mit dem Ziel, das Nebeneinander von Wohnen und militärischer Nutzung in Holtenau Ost künftig zu ermöglichen.


Was ändert sich am Marinestützpunkt Wik?

Der Marinestützpunkt Kiel hat mit dem natürlichen Tiefwasserhafen der Förde und dem Zugang zum Nord-Ostsee-Kanal herausgehobene strategische Bedeutung für die Marine. 

Der Bedarf an Unterkunfts-, Ausbildungs- und Lagereinrichtungen sowie an Pierliegeplätzen steigt – größere Schiffe und zusätzliche Einheiten benötigen mehr Wasserflächen und Liegeplätze, das Kasernengelände muss für Personal und Material erweitert werden.

Im Standortdialog hat die Stadt von der Bundesseite eine ausführliche Darstellung des militärischen Flächenbedarfs eingefordert und erhalten; auf dieser Grundlage wurden die Verhandlungen über den künftigen Flächenzuschnitt geführt. 

Die Details der Bedarfsdarstellung können aus Gründen der militärischen Sicherheit nicht veröffentlicht werden. Nach Auffassung der Verhandlungspartner ist der am 15. April 2026 vorgestellte Flächenumgriff jedoch so ausgestaltet, dass die Sicherheitsbereiche der Bundeswehr auf das erforderliche Maß beschränkt bleiben.

In der Wik sind derzeit die Nordmole auf rund 140 Metern sowie der Wohnmobilstellplatz mit etwa 100 Metern Uferlänge öffentlich zugänglich. Diese Bereiche würden mit der geplanten Integration in den Marinestützpunkt künftig nicht mehr öffentlich zugänglich sein.

Naherholungsflächen bleiben in der Wik nur dort erhalten, wo die Flächen nicht in den künftigen Marinestützpunkt integriert werden. Welche Bereiche künftig militärisches Nutzungsgebiet werden, zeigt die Karte zur geplanten Flächennutzung in der Wik.

Nach Darstellung der Bundeswehr ist die geplante Nutzung der Bereiche rund um die Mecklenburger Straße sowie Teile der Uferstraße nicht mit einer weiteren öffentlichen Durchwegung vereinbar – eine öffentliche Nutzung dieser Straßen wäre damit künftig nicht mehr möglich. 

Die konkrete Ausgestaltung des Stützpunkts liegt in der Verantwortung der Bundeswehr; die Stadt begleitet den Prozess im Rahmen ihrer Zuständigkeiten.

 

Wohnungsbau, Ausgleich & Finanzen

In Holtenau-Ost war die Errichtung von 2.250 Wohnungen geplant. Der Bund unterstützt die Stadt dabei, ihre Ziele in der Wohnraumentwicklung trotz der Veräußerung von großen Teilen des MFG-5-Areals weiterzuverfolgen. Folgende Flächen wurden dafür in Aussicht gestellt:

  • Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Ostsee, Außenbezirk Kiel (Tonnenhof), Strandstraße
  • Eduard-Adler-Kaserne (Belvedere-Kaserne), Eduard-Adler-Straße 10
  • Max-Rubner-Institut, Hermann-Weigmann-Straße 1
  • Truppenküche Kiel-Wik, Schleiweg 15
  • Flugplatz Süd, Eekbrook
  • Bundeswehrverwaltungszentrum Kiel, Feldstraße 234
  • Bundeswehrdienstleistungszentrum Kiel, Weimarer Straße 5
  • Wohnhaus BImA, Arkonastraße 4
  • Parkplatz Bundeswehrdienstleistungszentrum Kiel, Rostocker Straße
  • Meimersdorf (Ackerland im Kieler Süden)

Insgesamt könnten so 2.275 Wohnungen entstehen. Siehe auch Anlage 2 zum LoI.

Ja – der in Holtenau Ost ursprünglich geplante Wohnraum soll auf der bei der Stadt verbleibenden Fläche in Holtenau-Ost und den Ausgleichsflächen an anderen Stellen im Stadtgebiet realisiert werden. 

Die Zahl von 2.275 Wohnungen basiert auf einer überschlägigen städtebaulichen Potenzialanalyse: Zunächst wurde geprüft, ob die Flächen grundsätzlich für Wohnungsbau geeignet sind, anschließend wurde die mögliche Wohnungszahl anhand üblicher Kennwerte wie bebaubarem Flächenanteil, zulässiger Geschossigkeit und Flächenausnutzung abgeschätzt – bekannte Einschränkungen wie Denkmalschutz wurden berücksichtigt. 

Die Berechnungsmethode entspricht dem Ansatz, der auch für die Wohnungsbilanzierung in Holtenau Ost verwendet wurde. Dadurch soll eine Vergleichbarkeit zwischen den entfallenden Wohnbaupotenzialen und den vorgesehenen Kompensationsflächen gewährleistet werden.

Für die Entwicklung der Kompensationsflächen gelten die Vorgaben des Kieler Baulandmodells: Bei größeren Wohnungsbauentwicklungen müssen mindestens 30 Prozent des neu entstehenden Geschosswohnungsbaus als geförderter Wohnraum umgesetzt werden – dieselbe Quote, die bislang auch für Holtenau Ost vorgesehen war.

Die Sanierungsmaßnahme Holtenau Ost wird über die Städtebauförderung finanziert: Bund und Land tragen zusammen zwei Drittel der förderfähigen Kosten, die Stadt ein Drittel. Die Mittel sind zweckgebunden und werden auf einem separaten Sonderkonto für das Sanierungsgebiet verwaltet.

Die Stadt hat mit dem Land Schleswig-Holstein eine Vereinbarung getroffen, dass bereits gezahlte Fördermittel auch nach einem Teilverkauf des Grundstücks für die verkleinerte Fördermaßnahme zur Verfügung stehen oder in ähnlichem Umfang neu bewilligt werden; zusätzliche Fördermittel werden weiterhin angestrebt.

Der Bund erkennt dem Grunde nach an, dass der Stadt ein struktureller und geldwerter Nachteilsausgleich zusteht. Dieser soll sowohl die ideellen und materiellen Verluste durch den Verzicht auf die Entwicklung des Zukunftsquartiers Holtenau Ost abdecken als auch bereits entstandene Aufwendungen (etwa für Planung, Bau und Personal) sowie künftig entgehende Fördermittel. 

Die konkrete Höhe steht noch nicht fest – dafür braucht es unter anderem Wertermittlungen der vorgesehenen Tauschflächen sowie Klarheit über mögliche Bundesbeteiligungen an Infrastrukturmaßnahmen im Stadtgebiet. Details werden in den Unterarbeitsgruppen beraten und beziffert.

Der Letter of Intent dient als politische Grundlage für die nun anstehenden Detailverhandlungen – er ist rechtlich nicht bindend und legt weder den endgültigen Flächenumfang noch die Höhe möglicher Ausgleichsleistungen fest. 

Eine tatsächliche Übertragung von Flächen an den Bund kommt erst infrage, wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind. In diesem Zusammenhang wird dann das Gesamtpaket (Flächenumgriff und Nachteilsausgleich) bewertet.


Chronik & Begleitanträge

Im Sinne einer „Gläsernen Akte“ kann die Öffentlichkeit sich hier über bedeutende Schritte des Verfahrens informieren, soweit die Unterlagen zugänglich gemacht werden können. Zur Verfügung gestellt werden maßgebliche, den Prozess beeinflussende Konzepte und Gutachten sowie die Dokumentationen der Öffentlichkeitsveranstaltungen. 

Alle politischen Beschlüsse und Geschäftlichen Mitteilungen sind öffentlich, werden im Infosystem Kommunalpolitik der Landeshauptstadt Kiel zur Verfügung gestellt und können darüber hinaus auch hier aufgerufen werden.

 

Im Rahmen des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein (IZG-SH) kann Einsicht auch in weitere, hier nicht aufgeführte Unterlagen genommen werden, sofern ein berechtigtes Interesse der Person besteht.

Sofern Ihrerseits ein Interesse an einzelnen Dokumenten gegeben ist, wenden Sie sich bitte - mit Angabe des gewünschten Dokumentes – an . Die Verwaltung prüft Ihr Anliegen dahingehend, ob die Voraussetzungen zur Übermittlung und/oder Einsichtnahme besteht. Beachten Sie bitte, dass für eine Bereitstellung Gebühren anfallen können.

 

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