Bürgerhaus Mettenhof
Stichworte A bis Z


A

Alkohol
Da sich das Bürgerhaus auf einem Schulgrundstück befindet, ist Alkohol grundsätzlich nicht gestattet.

Aber ein paar wenige Ausnahmen haben wir. Nach § 4 der Benutzungs- und Entgeltordnung ist Alkohol erlaubt  

  • in den gemieteten Räumen sowie
  • nach 18 Uhr, am Samstag oder Sonntag auch im Innenhof, natürlich nur unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes!

Flaschen und Verschlüsse müssen anschließend ordnungsgemäß entsorgt werden.

Kleiner Tipp: Wenn auch Sie vorhaben, bei Ihrer Veranstaltung Alkohol zu sich zu nehmen, sollten Sie eine abstinent bleibende Person mit allen Räumen und Geräten vertraut machen und darum bitten, auf die Hausordnung und die Sicherheit aller zu achten.

Bei Problemen hat die Person dann einen klaren Kopf und kann helfen oder Hilfe holen. Die Verantwortung für alles bleibt natürlich dennoch bei Ihnen...

 
 
Aufzug
Ist vorhanden und kann von allen Besucherinnen und Besuchern genutzt werden.

 
 
Außenanlagen
Zu den Außenanlagen zählen der Vorplatz und der Innenhof. Sie dürfen nicht befahren werden und sind am Ende der Veranstaltung sauber zu hinterlassen. Wenn Sie eine alleinige Nutzung anstreben, sprechen Sie dies bitte im Bürgerhaus-Büro ab.


B

Barrierefreiheit
Es gibt Behindertenparkplätze, einen Aufzug und ein Behinderten-WC. Eine kontrastreiche Farbwahl und große Schilder erleichtern sehbehinderten Menschen das Auffinden der Räume.

Wenn Sie Hilfe benötigen oder Anregungen haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an das Bürgerhaus-Büro. 

Beamer
Sie können einen Beamer mieten.  

Befreiung
Wer anderen etwas Gutes tut, soll nicht noch Miete zahlen! Deshalb sind nach § 7 der Benutzungs- und Entgeltordnung die Benutzerinnen und Benutzer unter folgenden Umständen von der Zahlung eines Entgelts befreit:

  • Die Veranstaltung dient einem gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck
  • Die Veranstaltung wird kostenlos angeboten (kein Eintritt)
  • Die Veranstaltung ist öffentlich (für jedermann zugänglich und auch grundsätzlich allen bekannt, wird also zum Beispiel durch Plakate oder Flyer beworben)

Behinderungen
Barrierefreiheit

 
 
Benutzungs- und Entgeltordnung
Die Benutzungs- und Entgeltordnung der Landeshauptstadt Kiel für die Überlassung von Räumlichkeiten des Bürgerhauses Mettenhof in der Fassung vom 14.12.2016 wurde nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 17.11.2016 erlassen. In ihr ist fast alles geregelt: Haftung, Hausrecht, Hausordnung, Räume, Entgelte (Mieten), Befreiungen und Ermäßigungen, Kautionen, Zahlungspflichten.

Die Kooperationspartner im Bürgerhaus-Büro können daher auch nicht von diesen Vorgaben abweichen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis!


 
Bürgerhaus-Büro
Die Kooperationspartner im Bürgerhaus-Büro freuen sich auf Ihren Besuch. Lassen Sie sich alles zeigen und sich beraten! Kontakt


 
Buchung
Alles über die Buchung finden Sie hier unter Schritt 4.


 
Bus
Die KVG bringt Sie zum Bürgerhaus. Steigen Sie an der Haltestelle "Bergenring" aus und gehen Sie ein Stück die Vaasastraße entlang. Nach 300 Metern finden Sie auf der linken Seite das Bürgerhaus.


Datenschutz
Ohne Daten geht es leider nicht. Es wäre schade, wenn wir Sie nicht anrufen könnten, falls es Probleme gibt! Wir benötigen daher folgende Einverständniserklärung im Nutzungsvertrag:

Ich bin damit einverstanden, dass die in diesem Vertrag erhobenen Daten für die Abwicklung der Vermietung und für statistische Zwecke von den Beauftragten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Sie dürfen an hiermit befasste Ämter der Landeshauptstadt Kiel sowie in anonymisierter Form auch an das Kuratorium des Bürgerhauses weitergeleitet werden.

 

Dekoration
Keine Feier ohne Girlanden, keine Tagung ohne Banner. Aber bitte nur an den dafür vorgesehenen Befestigungspunkten! Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte dürfen nicht beklebt, beschriftet oder beschädigt werden. Denken Sie daran, dass Sie für eventuell Farb- und Kleberückstände, Lackschäden usw. haften!

Übrigens müssen Dekorationen aus Sicherheitsgründen schwer entflammbar sein! 


Entgelte
In § 6, 7 und 8 der Benutzungs- und Entgeltordnung geht es um die Entgelte und Kautionen.

Am einfachsten rechnen Sie Ihre Kosten mit Hilfe dieses Vordruckes aus: Excel-Vordruck Berechnungsbogen.

Denken Sie bitte daran, die Vor- und Nachbereitungszeiten mit zu berücksichtigen! Sie kommen nicht vorzeitig in das Gebäude und könnten daher gegebenenfalls nichts vorbereiten oder hätten im Anschluss keine Zeit mehr zum Saubermachen!


Ermäßigung
Wir fördern das Vereinsleben!

Nach § 7 der Benutzungs- und Entgeltordnung sind die Entgelte unter folgenden Umständen um 30 Prozent ermäßigt:
Veranstalter ist eine Partei, ein Verein, ein Verband oder eine weitere soziale Organisation.
Das Angebot oder die Veranstaltung ist kostenlos und findet in geschlossener Form statt (ist also nicht öffentlich, nicht jedermann zugänglich, alle Namen sind bekannt; zum Beispiel wenn die Mitglieder eines Vereins zu einer Sitzung eingeladen werden - nicht, wenn man noch Freunde mitbringen darf oder wenn es einen Aushang für die Veranstaltung gibt!).


Fahrräder
Bitte nutzen Sie die Abstellanlagen, gegebenenfalls auch die der Schule. Die befinden sich, wenn Sie vor dem Bürgerhaus stehen, auf der rechten Seite hinter den Mauern, nur wenige Meter vom Bürgerhaus entfernt.


Feuermelder
Ein Knopfdruck - und die Brandmeldeanlage löst bei der Feuerwehr sowie im gesamten Gebäudekomplex Alarm aus. Lösen Sie Fehlalarm aus, zahlen Sie zur Zeit circa 660 Euro bis circa 1.000 Euro.


Flipchart
Kann Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Papier und Stifte sind mitzubringen.


Fluchtwege
Die Fluchtwege im Bürgerhaus sind wie überall mit grün-weißen Pfeilen und Piktogrammen gekennzeichnet. Informieren Sie sich vorab durch einen Blick auf den Fluchtwegplan. Denken Sie in Ihrem eigenen Interesse daran, die Fluchtwege weder zu versperren noch Dinge aus brennbarem Material dort abzustellen! 


Garderoben
Im Schulungsraum finden Sie fest installierte Garderoben. Ansonsten bieten wir Ihnen drei mobile Garderoben an.


 
GEMA
Ob Sie Ihre Veranstaltung bei der GEMA oder anderen Urheberrechtsgesellschaften anmelden müssen oder nicht, ist von Ihnen zu klären. Gleiches gilt für bau-, feuer-, lärmschutz-, sicherheits-, gesundheits- und ordnungsrechtliche Vorschriften, die von Ihnen zu beachten sind.


 
Gemeinnützigkeit
Die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit sind in der Abgabenordnung (§ 52 AO) geregelt. Danach dient ein Verein gemeinnützigen Zwecken, wenn seine Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.

Unter diesen Voraussetzungen werden zum Beispiel folgende Förderzwecke als gemeinnützig anerkannt:

  • Wissenschaft und Forschung
  • Bildung und Erziehung
  • Kunst und Kultur
  • Landschafts- und Denkmalschutz
  • Umweltschutz
  • Sport
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Völkerverständigung
  • Heimatgedanken
  • traditionelles Brauchtum (zum Beispiel Karneval)
  • Tierschutz, Kleingärtnerei, Amateurfunken, Modellflug, Hundesport



Gewerbetreibende
Auch Sie sind herzlich willkommen! Ob Schuhmesse, Basar, Flohmarkt oder Jugenddisco, ob Werbe- oder Verkaufsveranstaltung. Sie zahlen das Anderthalbfache - allerdings bezogen auf unsere günstigen Entgelte! Genau geregelt ist dies in § 6 Abs. 4 der Benutzungs- und Entgeltordnung:

Bei einer Nutzung mit Gewinnerzielungsabsicht während oder in Folge der Veranstaltung wird ein Zuschlag von 50 Prozent bezogen auf das maßgebliche Entgelt i.S. des Absatzes 2 und 3 erhoben.  

 

Haftung
Es ist wie immer: Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen - oder seine Haftpflichtversicherung!

Genau geregelt ist dies in § 3 der Benutzungs- und Entgeltordnung:

(1) Die Benutzerin/Der Benutzer haftet für alle vorsätzlich oder fahrlässig entstandenen Schäden an den Räumlichkeiten, der Einrichtung und sonstigen zur Nutzung überlassenen Gegenständen.
(2) Für Personen- oder Sachschäden, die der Benutzerin/dem Benutzer entstehen, haftet die Landeshauptstadt Kiel nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(3) Die Benutzerin/Der Benutzer ist verpflichtet, die Landeshauptstadt Kiel von Entschädigungsansprüchen freizustellen, die aus Anlass der Benutzung der Räumlichkeiten und der überlassenen Gegenstände von Dritten gestellt werden könnten.

Damit auch die Nächsten noch alles komplett und intakt vorfinden und Sie nicht noch weitere Unannehmlichkeiten bekommen, melden Sie bitte einen entdeckten oder entstandenen Schaden sofort!


 
Hausrecht
Während Ihrer Veranstaltung üben Sie das Hausrecht aus. Den Ex Ihres Partners müssen Sie also bei Ihrer Hochzeit nicht dulden.

Aber auch die Landeshauptstadt Kiel und ihre Beauftragten haben ein Hausrecht und sind jederzeit berechtigt, alle Räumlichkeiten des Bürgerhauses zu betreten. Sie sind dann verpflichtet, deren Weisungen zu folgen. Dass jemand in Ihre Veranstaltung platzt, wird aber natürlich nur in begründeten Ausnahmefällen vorkommen, zum Beispiel bei einer drohenden Gefahr, bei Beschwerden oder ähnlichem.


 
Hausordnung
Informieren Sie sich über die Spielregeln in Sachen Alkohol, Rauchen und Dekoration - und halten Sie sich daran! Andernfalls sind die Landeshauptstadt Kiel und die durch sie Beauftragten nach § 4 Abs. 5 der Benutzungs- und Entgeltordnung berechtigt, Sie von einer weiteren Überlassung der Räumlichkeiten zeitweise oder ganz auszuschließen.

 

Innenhof
Den dürfen Sie nach Absprache kostenlos mitnutzen! Ob für die Mittagspause bei der Tagung, ein Sonnenbad zwischendurch oder eine gemütliche Grillrunde am Abend. Da nebenan gleich die Mensa ist, dürfen Sie lediglich nach 18 Uhr sowie sonnabends und sonntags rauchen und Alkohol genießen.

Das Tor gehört zum Fluchtwege-System, darf also nicht zugestellt werden.

Der Innenhof darf grundsätzlich nicht befahren werden. Falls hiervon eine Ausnahme erforderlich sein sollte, muss diese vorab mit dem Bürgerhaus-Büro besprochen und schriftlich vereinbart werden.



Jalousien
Die Außen-Raffstores dürfen Sie gerne benutzen, um den Raum abzudunkeln, gegen Sonneneinstrahlung zu schützen oder um Blendungen zu vermeiden. Erschrecken Sie aber bitte nicht, falls die Jalousien plötzlich selbsttätig wieder hochfahren! Dann hat der Windmesser zu viele Windstärken gemessen und fährt alle Anlagen automatisch hoch! In diesem Fall bleiben Ihnen leider nur die Vorhänge 


Kaution

Wofür?
Damit wir sicher sind, dass Sie die gemieteten Räume, Nebenräume und Außenanlagen ordnungsgemäß wieder zurückgeben, müssen Sie eine Sicherheit leisten.

Wie viel?
Bei einmaligen Veranstaltungen sind dies 150 Euro, bei regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen 50 Euro.

Wann?
Die Kaution zahlen Sie bar im Bürgerhaus-Büro bei der Schlüsselübergabe.

Was passiert mit meinem Geld?
Im Bürgerhaus-Büro kommt das Geld in einen Umschlag, auf dem Ihr Name steht. Wenn Sie die Schlüssel zurückgeben und die Beauftragten sehen, dass alles sauber und ordentlich hinterlassen wurde, bekommen Sie Ihr Geld zurück. Wenn Schäden entdeckt werden, etwas fehlt, nicht richtig sauber gemacht worden ist oder der Schlüssel verbummelt wurde, wird das Geld erst einmal verwendet, um den Schaden oder Mangel zu beheben. Den Restbetrag bekommen Sie zurück. Reicht die Kaution nicht, um den Schaden oder Mangel zu beheben, erhalten Sie noch eine Schadensersatzforderung.

Aber da Sie sicherlich alles so zurückgeben wie Sie es vorgefunden haben, wird Ihnen die Kaution ohne Probleme zurückgezahlt.


Kinder
Wir haben zwei Hochstühle für die Kleinsten. 


Kosten
In der Regel (zum Beispiel bei Feiern) sind Entgelte, Personalkostenzuschlag, Kaution sowie Lärmkaution zu zahlen.


Lärm
Schließen Sie nach 22 Uhr die rote Eingangstür ab.

Sie dürfen Lärm machen, soviel Sie wollen - solange andere hierdurch nicht belästigt werden!

Nehmen Sie Rücksicht auf die  

  • Mieter der anderen Räume,
  • Hausmeister, die nebenan wohnen, und die
  • Nachbarn, die vielleicht kleine Kinder haben oder morgen früh zur Arbeit müssen!

Und zwar nicht nur im Raum, sondern auch im Innenhof, in der Raucherecke und auf dem Weg zum Auto oder nach Hause. Sich ausgiebig verabschieden können Sie vorher! Machen sie den Test und gehen an die Vaasastraße. Hören Sie hier Ihre Musik oder Gespräche, ist es zu laut!

 

Lärmkaution
Sie beträgt 150 Euro und kann zum Beispiel bei Feiern nach § 8 der Benutzungs- und Entgeltordnung erhoben werden. Stellt zum Beispiel die Stadt oder die Polizei fest, dass Geräusche von Ihrer Veranstaltung noch in der Vaasastraße zu hören sind, wird die Lärmkaution einbehalten!

Bei rücksichtsvollem Verhalten dagegen wird Ihnen die Lärmkaution ohne Probleme zuzückgezahlt.


 
Laptops
Sie können Laptops mieten.

 

Leinwand
Sie können eine Leinwand mieten.


Mängel
Wenn Sie einen Mangel entdecken, sollten Sie den sofort melden, am besten natürlich gleich bei der Übergabe der Räume. Stellen Sie den Mangel erst später fest, rufen Sie sofort an: 0431 26040-111.

Nennen Sie das Datum, die Uhrzeit, Ihren Namen, den Raum und den Mangel, den Sie entdeckt haben. Für Mängel, die Sie verursachen, sind Sie natürlich verantwortlich. Mehr dazu unter dem Stichwort Haftung.

Moderationswände
Können Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Pinnnadeln sind mitzubringen.


Müll
Ihren Müll möchten die Nächsten nicht haben. Daher nehmen Sie ihn bitte entweder wieder mit oder entsorgen ihn in den dafür vorgesehenen Müllcontainern.


Musikanlage
Sie können eine Musikanlage mieten. Beachten Sie hier bitte auch die Hinweise zu Lärm.


Nebenkosten
Sie müssen alle genutzten Flächen reinigen und den Müll hinausbringen, aber alle anderen Nebenkosten sind bereits in den Entgelten inbegriffen: Strom, Wasser, Heizung usw. So gibt es keine unliebsamen Überraschungen!


Nebenräume
Zu den Nebenräumen und allgemeinen Verkehrsflächen gehören die Flure, Treppen und Toiletten. Sie sind für alle da, aber alle Nutzerinnen und Nutzer sind einzeln dafür verantwortlich, dass sie sauber und ordentlich wieder hinterlassen werden! "Das kommt nicht von uns!", zählt also nicht. Werfen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse einen Blick auf die Fußböden und in die Sanitärräume und entfernen Sie Verunreinigungen!

Wollen Sie ausnahmsweise eine alleinige Nutzung dieser Flächen, ist dies vorab mit dem Bürgerhaus-Büro zu klären und schriftlich zu vereinbaren.


Parkmöglichkeiten
Die gibt es, sowohl am Bürgerhaus als auch in der weiteren Umgebung.



Personalkostenzuschlag
Leider können wir das Bürgerhaus-Büro nicht rund um die Uhr besetzen. Wir werden versuchen, diesen Zuschlag zu vermeiden, aber bei Feiern ist er immer fällig, und auch sonst lässt er sich nicht immer vermeiden.

Findet zum Beispiel am Freitag eine Tagung statt und wird der Raum am Samstag für eine Hochzeit benötigt, muss zwischendurch jemand kommen, um zu prüfen, ob alles ordnungsgemäß hinterlassen wurde. Und das kostet 25 Euro je angefangene Stunde der Raumabnahme.

Kalkulieren Sie diesen Aufschlag also lieber mit ein und freuen sich, wenn er doch nicht gebraucht wird! Geregelt ist er übrigens in § 6 der Benutzungs- und Entgeltordnung


Räume
Alle Räume finden Sie ausführlich hier beschrieben.
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Rauchen
Das Bürgerhaus liegt mitten auf einem Schulgrundstück. Und wie Sie wissen, ist hier das Rauchen gesetzlich verboten - sowohl drinnen als auch draußen!

Es gibt nur zwei Ausnahmen: Zum einen die Raucherecke auf dem Vorplatz, hinausgehend links. Zum anderen - aber nur nach 18 Uhr sowie sonnabends und sonntags - der Innenhof. Wenn Sie nicht anschließend die Kippen aufsammeln oder Ihre Kaution verlieren wollen, dann achten Sie darauf, dass Ihre Gäste die Kippen ordnungsgemäß entsorgen.

Nachlesen können Sie die Raucherregelung in § 4 der Benutzungs- und Entgeltordnung.

Lesen Sie unbedingt auch Feuermelder!

 

Rauchmelder
In allen Räumen des Bürgerhauses sind Rauchmelder installiert, die sowohl bei Hitze als auch bei Qualm und Rauch auslösen (zum Beispiel bei Benutzen von Wunderkerzen, eines Tischfeuerwerks oder langen Kerzen) und über eine Brandmeldeanlage direkt mit der Feuerwehr verbunden sind. Siehe auch Feuermelder.


 
Raumübergabe
Sowohl Sie als auch wir wollen sicher sein, dass alles in Ordnung ist. Daher schauen wir uns in der Regel die Räume vor und nach der Benutzung an und schreiben auf, was uns dabei an Schäden oder Mängeln aufgefallen ist.
Übergabeprotokoll
Rückgabeprotokoll

 

Regelmäßige Veranstaltungen
Ob Tanzkurs oder Treff der Kulturen - Sie können "Ihren" Raum auch regelmäßig buchen und bekommen dafür "Ihren" Schlüssel. Das Entgelt ist dann - sofern es überhaupt anfällt - immer eine Woche vor dem nächsten Termin fällig.

Die Kaution beträgt in diesem Fall einmalig 50 Euro - alles nachzulesen in § 8 der Benutzungs- und Entgeltordnung.

Welche regelmäßigen Veranstaltungen es bereits im Bürgerhaus gibt, können Sie hier nachlesen.

 

Reinigung
Die Reinigung ist bei den niedrigen Entgelten nicht mit enthalten. Der Grundsatz lautet: Die Räume mindestens so sauber hinterlassen wie man sie vorgefunden hat!

Und das bezieht sich nicht nur auf den von Ihnen gemieteten Raum, sondern auch auf die allgemeinen Flächen und Räume wie Flure, Treppen, Toiletten, Innenhof und Vorplatz. Auch hier gilt:  

  • Kein Müll!
  • Keine Zigarettenkippen!
  • Keine Verunreinigungen!

Wer sich nicht daran hält, riskiert seine Kaution.

Wer keine Lust zur Reinigung hat oder nicht dazu in der Lage ist, sollte lieber zuvor eine Reinigungsfirma damit beauftragen.

 

Reservierung
Wir notieren gerne Ihren Wunschtermin, aber ganz gesichert ist die Nutzung natürlich nur nach Unterzeichnung des Vertrages.

 

Rücktritt
Es ist wie beim Urlaub: Gebucht ist gebucht! Und da die günstigen Entgelte niemanden in den Ruin treiben, wenn sie umsonst ausgegeben wurden, gibt es keine Rücktrittversicherung.

Dennoch: Wenn Sie wissen, dass Sie den Raum doch nicht nutzen können oder wollen, geben Sie im Bürgerhaus-Büro Bescheid. Kann der Raum noch anderweitig vergeben werden, haben Sie Glück gehabt und müssen nicht zahlen - alles nachzulesen in § 8 der Benutzungs- und Entgeltordnung.


Schäden
Hier gilt dasselbe wie bei den Mängeln.

 

Schlüssel
Überlegen Sie genau, wann Sie in das Bürgerhaus möchten! Sonst stehen Sie möglicherweise verdutzt vor der Tür und fragen sich, warum Sie erst zum Kursbeginn hinein können und nicht schon eher, um alles aufzubauen. Die Vor- und Nachbereitungszeiten gehören zu den Nutzungszeiten!

Und überlegen Sie, wohin Sie wollen. Wird keine Küche gebucht, können Sie auch nicht Kaffee kochen, abwaschen oder Getränke kühl stellen.

Für Rollstuhlfahrer, gehbehinderte Menschen und Personen mit Babys oder Kleinkindern schließen Sie mit Ihrem Hauptschlüssel vorab das Behinderten-WC auf. Anschließend kontrollieren Sie, ob alles ordnungsgemäß hinterlassen wurde, insbesondere, ob der Mülleimer geleert wurde und ob die Wickelablage wieder hochgeklappt worden ist. Dann schließen Sie bitte wieder zu.

 

Sicherheit
Für die Sicherheit sind Sie selbst verantwortlich. Wenn Sie die gesetzlichen Bestimmungen beachten und an das denken, was Ihnen Ihre Eltern früher mal gesagt haben, kann nicht viel passieren. Hier ein paar Gedächtnisstützen:

 
  • Kabel richtig verlegen
  • Kinder von gefährlichen Situationen fern halten
  • Keine brennbaren Dinge in Fluchtwegen (Flure!)
  • Kerzen nicht unbeaufsichtigt brennen lassen
  • Kein Alkohol am Steuer


Tagespauschale
Im Dutzend billiger, hieß es früher. Bei uns reicht schon ein halbes Dutzend... Bei mehr als sechs Stunden ist die Tagespauschale günstiger - und die gilt 24 Stunden (23 Stunden Nutzung + 1 Stunde Übergabe).

Ab wann auf- und abgebaut werden kann, stimmen Sie bitte mit dem Management ab.


Übergabe der Räume
Wie das funktioniert, lesen Sie unter Raumübergabe.


Vereine, Verbände usw.
Sie sind herzlich willkommen und können unter Umständen eine Ermäßigung bekommen.


 
Verstöße
Bei Verstößen gegen die Benutzungs- und Entgeltordnung sind die Landeshauptstadt Kiel und die durch sie Beauftragten berechtigt, Sie von einer weiteren Überlassung der Räumlichkeiten des Bürgerhauses zeitweise oder ganz auszuschließen.

So steht es in § 4 Abs. 5 der Benutzungs- und Entgeltordnung und davon haben wir auch schon Gebraucht gemacht.  Da weder Sie noch wir das wollen, halten Sie sich bitte an die Regeln - Sie haben alle einen Sinn!

 

Vertrag
So sieht der Nutzungsvertrag aus, den Sie mit den Beauftragten abschließen.

Sie können ihn vorab schon ausfüllen oder das gemeinsam mit den Beauftragten im Bürgerhaus-Büro erledigen. 


Wegbeschreibung
Anfahrtskizzen und Wegbeschreibungen finden Sie unter Kontakt zum Bürgerhaus Mettenhof.


 
Werbung
Zur Werbung gibt es zwei Punkte.

  • Punkt A: Werbung für Ihre Veranstaltung
    Die Beauftragten sind befugt, öffentliche Veranstaltungen zu bewerben, zum Beispiel auf dieser Internetseite oder durch Aushang eines Plakates oder Auslage eines Flyers. Ein Rechtsanspruch auf diese Werbung besteht nicht. Jeder ist selbst für seine Werbung verantwortlich, die Beauftragten müssen Ihnen aber weitere Möglichkeiten der Werbung im Stadtteil aufzeigen.
     
  • Punkt B: Werbung während Ihrer Veranstaltung
    Sie können vorab mit den Beauftragten im Bürgerhaus-Büro vereinbaren, dass Sie für bestimmte Produkte, Firmen, Vereine, Parteien usw. während der Veranstaltungsdauer werben dürfen.

 

Wickeltisch
Einen klappbaren Wickeltisch finden Sie im Behinderten-WC im Erdgeschoss, gegenüber dem Treppenaufgang.

Zwei wichtige Hinweise:

  • Windeln und Hygienetücher sind sofort draußen ordnungsgemäß zu entsorgen!
  • Die Wickelablage muss anschließend wieder hochgeklappt werden, damit Menschen mit Beeinträchtigungen das WC nutzen können!
 


Zahlungsweise
Die Zahlungsweise ist in § 8 der Benutzungs- und Entgeltordnung geregelt.

Hier die Kurzfassung: Das Entgelt zahlen Sie sofort in bar oder überweisen es zum vorgegebenen Termin. Personalkostenzuschlag, Kaution und Lärmkaution zahlen Sie bei der Schlüsselübergabe.

 

Zigaretten
Rauchen