Der Kultur- und Wissenschaftssenat der Landeshauptstadt Kiel vergibt im jährlichen Wechsel den Kulturpreis und Förderpreis Kultur sowie den Wissenschaftspreis und den Innovationspreis.

Der Kulturpreis der Landeshauptstadt Kiel wird seit 1952 verliehen. Seit 2001 wird zusätzlich der Wissenschaftspreis verliehen. Hinzu kamen 2014 der Förderpreis Kultur und schließlich 2017 der Innovationspreis.

 


Kulturpreis 2026

Die Landeshauptstadt zeichnet mit dem Kultur- und Wissenschaftspreis Einzelpersonen, Gruppen oder Institutionen aus, deren Wirken in besonderer Beziehung zu Kiel oder zu Schleswig-Holstein steht und die sich hervorragende Verdienste, über das Land hinaus, erworben haben. 

Der Preis wird seit 1952 für hervorragende kulturell schöpferische oder kulturfördernde Leistungen vergeben. Er ist mit 10.000 Euro dotiert.

Prof. Oswald Egger

Lyriker



Träger*innen des Innvovationspreises der Landeshauptstadt Kiel
JahrKulturpreisträger*innen
2026Prof. Oswald Egger
Lyriker
2024Ellen Dorn
Schauspielerin
2022Gudrun Wassermann
Bildende Künstlerin
2020Arne Rautenberg
Lyriker
2018Marko Gebbert
Schauspieler
2016Ulrich Behl
Zeichner, Grafiker, Objektkünstler
2014Cristóbal Halffter
Komponist
2012Jolanta Sutowicz
Festivaldirektorin

Prof. Bernhard Schwichtenberg
Bildender Künstler
2010

Feridun Zaimoglu
Schriftsteller
2008Stefan von Dobrzynski
Jazzmusiker
2006Eckart Cordes
Buchhändler
2004Hans Kock
Bildhauer
2002Prof. Friederike Woebcken
Chorleiterin und Musikpädagogin
2000Elsbeth Arlt
Bildende Künstlerin
1998Annemarie Zornack
Lyrikerin
1996Prof. Dr. Wolfgang Butt
Übersetzer / Skandinavist
1994polnisches theater kiel
Theaterensemble
1992Dr. h. c. Klaus Tennstedt
Dirigent
1991Prof. Dr. Jens Chr. Jensen
Kunsthistoriker, Direktor der Kunsthalle zu Kiel (bis Ende 1990)
1990Diethelm Hoffmann
Präsident der Architekten- und Ingenieurkammer
1989Wolf-Dietrich Schnurre
Schriftsteller
1988Raffael Rheinsberg
Bildender Künstler
1987Carla Henius
Neue Musik
1986Dr. Hartwig Beseler
Landeskonservator a. D.
1985Karl Rickers
Journalist
1984Prof. Johannes Gebhardt
Keramiker
1983Heinz Reincke
Burgschauspieler
1982Prof. Dr. Karl D. Erdmann
Historiker
1981Prof. Harald Duwe
Maler
1980Prof. Hans Gebhard
Chorleiter und Organist Kiel / Hamburg / Lübeck
1979Prof. Dr. Ernst Schlee
Museumsdirektor
1977Peter Nagel
Maler und Grafiker
1976Prof. Dr. Alfred Kamphausen
Museumsdirektor
1975Hilda Heinemann
Kulturpolitikerin
1974Prof. Hans-Jürgen Heise
Lyriker
1973Prof. Dr. Stanislaw Lorentz
Museumsdirektor, Warschau
1972Peter Cornelius
Fotograf
1971Prof. Dr. Troels Fink
Kgl. Dänischer Generalkonsul in Flensburg
1970Prof. Dr. Fritz Baade
Wirtschaftswissenschafler
1969Isang Yun
Koreanischer Komponist
1968Dr. Ing. Rudolf Hell
Wissenschaftler und Erfinder
1967Per Haekkerup
Dänischer Außenminister
1966Peter Ronnefeld
Komponist, bis 1965 Generalmusikdirektor in Kiel
1965Wilhelm Neveling
Architekt BdA
1964Bernhard Minetti
Schauspieler
1963Dr. Wilhelm Lehmann
Dichter und Schriftsteller
1962Prof. Dr. Lilli Martius
Kunsthistorikerin
1961Prof. Detlef Kraus
Pianist

Hal Koch
Förderer der Volkshochschulbewegung in Dänemark
1960Dr. Wolfgang Liepe
Gelehrter und Hebbel-Forscher
19591. Preis: Anne Kültzer-Winter
Wandgestaltung im Opernhaus

2. Preise: Helmut Seemann, Berlin; Wolf Hirtreiter, München; Fritz During, Raisdorf; Klaus Pfeifer, Freiburg/Br
Freiplastik auf dem Seegartenplatz
1958Internationale Wettbewerbe
1956Dr. Egon Holthusen
Schriftsteller und Essayist
1955Andreas Gayk
Oberbürgermeister der Stadt Kiel von 1946-54
1954Prof. Dr. Reinhold Tüxen
Landschaftsgestalter und Pflanzensoziologe
1953Prof. Eduard Erdmann
Pianist und Komponist
1952Prof. Emil Nolde
Maler

Förderpreis Kultur 2026

Mit dem Förderpreis werden seit 2014 junge Menschen ausgezeichnet, die herausragende kulturell schöpferische Leistungen erwarten lassen.

Die Preisträger*innen werden vom Kultur- und Wissenschaftssenat vorgeschlagen. Der Förderpreis Kultur ist mit 4000 Euro dotiert und wird alle zwei Jahre gemeinsam mit dem Kulturpreis in einer Festsitzung der Ratsversammlung während der Kieler Woche vergeben.

Maria Gerbaulet

Künstlerin



Träger*innen des Innvovationspreises der Landeshauptstadt Kiel
JahrFörderpreis Kultur
2026Maria Gerbaulet
Künstlerin
2024Benjamin Günst
Violinist
2022Lena Kaapke
Bildende Künstlerin & Keramik
2020Moritz Boll
Filmregisseur
2018Alison Balls
Hornistin
2016Lukas Meyerolbersleben
Hornist
2014Victoria Lane Green
Tänzerin


Wissenschaftspreis 2025

Die Landeshauptstadt zeichnet mit dem Wissenschaftspreis Einzelpersonen, Gruppen oder Institutionen aus, deren Wirken in besonderer Beziehung zu Kiel oder zu Schleswig-Holstein steht und die sich hervorragende Verdienste, auch über das Land hinaus, erworben und hervorragende wissenschaftliche Leistungen errungen haben.

Vorgeschlagen werden die Preisträger*innen vom Kultur- und Wissenschaftssenat der Landeshauptstadt Kiel. Im jährlichen Wechsel wird der mit 10.000 Euro dotierte Preis in einem Festakt während der Kieler Woche vergeben. 

Prof. Dr. Claudia Baldus

Medizinerin an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel



Träger*innen des Wissenschaftspreises der Landeshauptstadt Kiel
JahrPreisträger*in
2025Prof. Dr. Claudia Baldus
Medizin
2023Prof. Dr. Hinrich Schulenburg
Evolutionsökologie und Genetik
2021Prof. Dr. Daniela Berg
Medizin, Neurologie
2019Prof. Dr. Annette Haug
Archäologie
2017Prof. Dr. Ruth Schmitz-Streit
Mikrobiologin
2015Prof. Dr. Rainer Herges
Chemie
2013Prof. Dr. Martina Gerken
Elektrotechnikerin

Prof. Dr. Robert Alexy
Rechtswissenschaftler
2011Prof. Dr. Uta Pohl-Patalong
Theologie
2009Prof. Dr. Friedhelm Taube
Agrarwissenschaft

PD Dr. Konstantin Khalturin
Zoologie
2007Prof. Dr. Heinrich Detering
Literaturwissenschaft

Prof. Dr. Klaus Wallmann
Meeresgeologie und Chemie
2005Prof. Dr. Stefan Rose-John
Biochemie

Prof. Dr. Stefan Schreiber
Gastroenterologie
2003Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Herbert Giersch
Wirtschaftswissenschaften
2001Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karl Lennert
Pathologie und Anatomie

Innovationspreis 2025

Der Innovationspreis der Landeshauptstadt Kiel wird für herausragende Erfindungen, innovative Ideen, technologische Entwicklungen und wissenschaftlich basierte Startup-Geschäftsmodelle vergeben. Ausgewählt werden Einzelpersonen, Gruppen oder Institutionen, deren Wirken in besonderer Beziehung zu Kiel oder zu Schleswig-Holstein steht. 

Der mit 10.000 Euro dotierte Preis wird alle zwei Jahre zusammen mit dem Wissenschaftspreis der Landeshauptstadt Kiel in einem Festakt während der Kieler Woche vergeben. 

Prof. Dr. Rainer Adelung

Materialwissenschatler an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Arbeitsgruppe Funktionale Nanomaterialien



Träger*innen des Innvovationspreises der Landeshauptstadt Kiel
JahrInnovationspreisträger*innen
2025Prof. Dr. Rainer Adelung
Materialwissenschaft
2023Prof. Anton Eisenhauer & RNDr. Stefan Kloth
Medizintechnik
2021Prof. Dr. Sabah Badri-Höher
Digitale Informationsverarbeitung
2019Prof. Dr. Mohammed Es-Souni
Materialwissenschaft
2017Prof. Dr. Ronald Eisele
Physik

Science Communication Lab
Wissenschaftskommunikation

 

Der Kultur- und Wissenschaftssenat

Der Kultur- und Wissenschaftssenat (Senat) dient dem Austausch zwischen den Mitwirkenden des wissenschaftlichen und kulturellen Lebens der Stadt Kiel. Im Dialog mit Kulturausschuss und Wirtschaftsausschuss berät der Senat die Landeshauptstadt Kiel in grundlegenden Fragen, die den Kulturbetrieb und die Kreativwirtschaft, die Wissenschaft sowie den Wissenstransfer und das Zusammenspiel dieser Bereiche betreffen. Eine wichtige Aufgabe des Senats besteht darin, Möglichkeiten für gemeinsame Aktivitäten zu prüfen, Konzepte für entsprechende Gemeinschaftsprojekte in der Stadt zu entwerfen und – unterstützt durch die Stadtverwaltung – durchzuführen. Darüber hinaus schlägt der Senat die Preisträger*innen für folgende von der Landeshauptstadt Kiel vergebene Preise vor.

  • Vorsitz: Prof. Dr. Catherine Cleophas
    Vizepräsidentin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

  • stellvertretende Vorsitzende: Hanne Pries
    Künstlerin

  • Stefanie Böttcher
    Dirketorin der Kunsthalle zu Kiel

  • Heather Jurgensen
    1. Ballettmeisterin und stellvertretende Ballettdirektorin des Theater Kiel

  • Prof. Dr. Björn Christensen
    Präsident der Fachhochschule Kiel

  • Nicola Jones
    Leiterin der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH

  • Prof. Dr. Katja Matthes
    Direktorin des GEOMAR Helmholtz-Zentrums für Ozeanforschung Kiel

  • Arne Rautenberg
    Lyriker

  • Prof. Dr. Martin Reckenfelderbäumer
    Präsident der Dualen Hochschule Schleswig-Holstein

  • Dr. Arne Zerbst
    Präsident der Muthesius Kunsthochschule

  • beratendes Mitglied: Dr. Christina Schubert
    Dezernentin für Bildung, Jugend und Kultur der Landeshauptstadt Kiel

  • beratendes Mitglied: Dr. Samet Yilmaz
    Oberbürgermeister und Dezernent u.a. für Wirtschaft und Wissenschaft der Landeshauptstadt Kiel

Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBL. S.-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.07.2025 (GVOBl. S.-H. S. 121) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 16.04.2026 folgende Satzung erlassen:

§1 Aufgabe

Der Kultur- und Wissenschaftssenat (Senat) dient dem Austausch zwischen den Mitwirkenden des wissenschaftlichen und kulturellen Lebens der Stadt Kiel. Im Dialog mit Kulturausschuss und Wirtschaftsausschuss berät der Senat die Landeshauptstadt Kiel in grundlegenden Fragen, die den Kulturbetrieb und die Kreativwirtschaft, die Wissenschaft sowie den Wissenstransfer und das Zusammenspiel dieser Bereiche betreffen. Eine wichtige Aufgabe des Senats besteht darin, Möglichkeiten für gemeinsame Aktivitäten zu prüfen, Konzepte für entsprechende Gemeinschaftsprojekte in der Stadt zu entwerfen und – unterstützt durch die Stadtverwaltung – durchzuführen. Darüber hinaus schlägt der Senat die Preisträger*innen für folgende von der Landeshauptstadt Kiel vergebene Preise vor:

  1. den Kulturpreis,
  2. den Förderpreis Kultur,
  3. den Wissenschaftspreis,
  4. und den Innovationspreis.

§2 Zusammensetzung

(1) Der Senat besteht aus zwölf ordentlichen Mitgliedern, davon sind zwei Mitglieder mit beratender Stimme vertreten. Ordentliche Mitglieder sind:

  1. der*die Präsident*in der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel,
  2. der*die Präsident*in der Hochschule für Angewandte Wissenschaften,
  3. der*die Präsident*in der Muthesius Kunsthochschule,
  4. der*die Präsident*in der Dualen Hochschule Schleswig-Holstein,
  5. der*die Direktor*in einer wissenschaftlichen außeruniversitären Einrichtung. Die Einrichtungen beschließen untereinander, welche Leitungsperson den ordentlichen Senatssitz wahrnimmt sowie eine zweite Leitungsperson für den Vertretungsfall. Senatsmitglied und Vertretung werden für die jeweils aktuelle Kommunalwahlperiode festgelegt. Zu den mitgliedsberechtigten Einrichtungen zählen:
    DLR Institut für Maritime Energiesysteme
    GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
    Kiel Institut für Weltwirtschaft
    Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und der Mathematik (IPN)
    Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel
    ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft
  6. fünf aktive und einflussreiche Personen aus relevanten Kulturbereichen wie Musik, Theater, Bildende Kunst, Literatur, Architektur, Film, Digitale Medien,
  7. sowie mit beratender Stimme der*die Kulturdezernent*in und der*die für Wissenschaft zuständige Dezernent*in der Landeshauptstadt Kiel bzw. jeweils eine von ihr*ihm benannte Vertretung.

(2) Die Mitglieder Abs. 1 Ziff. 1 bis 4 werden von den Hochschulen qua Amt entsandt. Die Mitglieder Abs. 1 Ziff. 5 wählt die Ratsversammlung auf Vorschlag der*des für Wissenschaft zuständigen Dezernent*in. Die Mitglieder Abs. 1 Ziff. 6 wählt die Ratsversammlung auf Vorschlag der*des Kulturdezernent*in.

(3) Die nach Abs. 1 Ziff. 5 und 6 zu wählenden Mitglieder des Senats werden zu Beginn jeder Kommunalwahlperiode für deren Dauer von der Ratsversammlung gewählt. Bei der Besetzung ist die Abbildung der Vielfalt der Geschlechter anzustreben. Die Mitgliedschaft setzt die Wählbarkeit zur Ratsversammlung voraus, jedoch kann vom Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Kiel ausnahmsweise abgesehen werden. Mitglieder der Ratsversammlung dürfen dem Senat nicht angehören. Die Mitglieder des Senats bleiben nach Ablauf der Wahlzeit bis zum Zusammentritt des neu gewählten Senats im Amt.

(4) Scheidet ein gewähltes Mitglied aus, wird ein Ersatzmitglied für den Rest der Wahlzeit nach Abs. 2 und 3 gewählt. Die Mitgliedschaft endet im Übrigen durch Amtsniederlegung oder Ausscheiden aus dem Amt.

(5) Ist das Amt eines Mitglieds nach Abs. 2 Ziff. 1 bis 4 nicht besetzt, kann die betreffende Hochschule eine*n Vizepräsident*in als Interimsvertretung entsenden.

(6) Der Kultur- und Wissenschaftssenat wird auf schriftlichen Antrag von mindestens sechs stimmberechtigten Mitgliedern oder durch Beschluss der Ratsversammlung, der mit den Stimmen von zwei Dritteln ihrer stimmberechtigten Mitglieder zu fassen ist, aufgelöst.

§3 Geschäftsordnung und Arbeitsweise

(1) Der*die Präsident*in der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel führt den Vorsitz. Ist die Position des*der Präsident*in nicht besetzt, nimmt ein*e Vizepräsident*in der Kieler Universität den Vorsitz wahr. Der Senat wählt aus dem Kreise seiner stimmberechtigten Mitglieder den*die stellvertretende*n Vorsitzende*n.

(2) Der*die Vorsitzende beauftragt die Geschäftsführung mit der Einberufung des Senats. Auf Antrag von drei Mitgliedern muss die*der Vorsitzende zu einer außerplanmäßigen Sitzung einladen. Die Anwesenheit der*des Vorsitzenden, bzw. stellvertretenden Vorsitzenden ist für die Durchführung einer Senatssitzung erforderlich.

(3) Der Senat kann im Rahmen seiner Aufgaben Arbeitsgruppen aus seiner Mitte bilden und ihnen Aufträge erteilen.

(4) Der Senat kann Gutachten und sonstige Stellungnahmen abgeben. Minderheitsvoten sind zulässig.

(5) Der Senat kann weitere Personen mit beratender Stimme zu seinen Sitzungen, auch den nicht-öffentlichen, hinzuziehen.

(6) Die Beschlussfähigkeit des Senats ist mit Anwesenheit der einfachen Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitgliedern gegeben. Hierbei zählen die Stimmen von digital zugeschalteten stimmberechtigten Mitgliedern ebenso wie jene, die der Sitzung in Präsenz beiwohnen. Umlaufbeschlüsse sind grundsätzlich zulässig.

(7) Der Senat tagt grundsätzlich in öffentlicher Sitzung und hat bei Bedarf einen nicht-öffentlichen Teil. Das Rederecht ist auch für die Öffentlichkeit gegeben und wird durch den*die Vorsitzende*n erteilt. Die öffentlichen Termine sowie der jeweils öffentliche Teil des Sitzungsprotokolls werden der Öffentlichkeit über den Webauftritt des Senats zugänglich gemacht. Um die Organisation eines geeigneten Sitzungsraumes zu gewährleisten, ist eine gewünschte Sitzungsteilnahme fristgerecht bei der Geschäftsführung des Senats anzumelden. Die jeweilige Anmeldefrist ist der Webseite zu entnehmen.

Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Die Preissitzungen zur Ermittlung der Kultur- und Wissenschaftspreisträger*innen finden ausschließlich unter den stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern des Senats statt. Sollen in einer Sitzung ausschließlich nicht-öffentliche Inhalte diskutiert werden, wird die gesamte Sitzung nicht-öffentlich durchgeführt, inklusive Beschluss des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung.

Im Rahmen von Tagesordnungspunkten zu verhandelnde Themen werden vor Versand der Einladung an die Senatsmitglieder bei denselben abgefragt und mit dem Senatsvorsitz finalisiert. Der*die Oberbürgermeister*in, die Vorsitzenden des Kulturausschusses und des Wirtschaftsausschusses, die kulturpolitischen und wissenschaftspolitischen (alternativ wirtschaftspolitischen) Sprecher*innen der Ratsfraktionen haben das Recht, an allen regulären Sitzungen mit Ausnahme der Preissitzungen teilzunehmen. Die genannten Vertreter*innen werden frühstmöglich über die jeweiligen Geschäftszimmer auf die Sitzungstermine des Senats und die Möglichkeit zur Teilnahme als genannte Funktions- und Mandatsträger*innen hingewiesen. Um eine Zu- oder Absage wird gebeten. Mit Zusage werden alle für die öffentliche und nicht-öffentliche Sitzung relevanten Informationen und Material über die Geschäftszimmer zur Verfügung gestellt. Die Entsendung einer Vertretung ist möglich und vorab namentlich anzumelden.

(8) Der Senat hat grundsätzlich das Recht, seine Sitzungen digital abzuhalten.

(9) Der Senat und die Vorsitzenden des Kulturausschusses und Wirtschaftsausschusses sollen sich wechselseitig über die wichtigsten Angelegenheiten informieren. Der Senat und die Ausschüsse können gemeinsame Sitzungen abhalten.

(10) Der*die Vorsitzende, bzw. der*die stellvertretende Vorsitzende berichtet dem Kulturausschuss, dem Wirtschaftsausschuss oder anderen relevanten Ausschüssen anlassbedingt über die Arbeit des Senats.

(11) Auf die Geschäftsführung sind die Bestimmungen, die für die ständigen Ausschüsse der Landeshauptstadt Kiel gelten, sinngemäß anzuwenden. Die Geschäfte des Senats werden vom Amt für Kultur und Weiterbildung sowie vom Referat für Wirtschaft der Landeshauptstadt Kiel geführt.

§4 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über den Kultur- und Wissenschaftssenat in der letzten Neufassung vom 16.05.2019 außer Kraft.

§5 Übergangsregelung

Die Mitgliedschaft der gewählten Personen, die dem Kultur- und Wissenschaftssenat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung angehören, endet mit Ablauf der laufenden Kommunalwahlperiode. Die Ratsversammlung wählt das nach §2, Abs. 1 Ziff. 5 nachzuwählende Mitglied für den Rest der laufenden Kommunalwahlperiode.

Grundsätze für die Verleihung des Kultur- und des Wissenschaftspreises sowie des Förderpreises Kultur und des Innovationspreises der Landeshauptstadt Kiel vom: 13.05.2026

  1. Die Landeshauptstadt Kiel vergibt jährlich wechselnd einen Kultur- und Wissenschaftspreis. Der Kulturpreis wird für kulturell schöpferische oder kulturfördernde Leistungen verliehen. Der Kulturpreis wird ergänzt um einen Förderpreis Kultur für junge Menschen, die das 35. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Preisverleihung noch nicht vollendet haben und herausragende kulturell schöpferische Leistungen erwarten lassen. Mit dem Förderpreis sollen keine Künstler*innen ausgezeichnet werden, die bereits den Gottfried Brockmann Preis erhalten haben. Der Wissenschaftspreis wird für hervorragende wissenschaftliche Leistungen vergeben. Er wird ergänzt um einen Innovationspreis für besondere Leistungen im Bereich der angewandten Forschung.
  2. Bei der Wahl der Preisträger*innen sollen in erster Linie Personen in Betracht gezogen werden, deren Wirken in besonderen Beziehungen zur Landeshauptstadt Kiel oder zum Land Schleswig-Holstein steht.
  3. Der Preis wird im Rahmen der „Kieler Woche“ verliehen. Der Kulturpreis, der Wissenschaftspreis und der Innovationspreis sind mit jeweils 10.000 Euro dotiert. Der Förderpreis Kultur ist mit 4.000 Euro dotiert. Die Preise werden grundsätzlich ungeteilt verliehen. Die Würdigung der Einzelperson und damit ihres spezifischen künstlerischen oder wissenschaftlichen Ausdrucks steht hierbei im Vordergrund. In begründeten Ausnahmefällen sind auch Ensembles, bzw. wissenschaftliche Arbeitsgruppen für eine Nominierung in Betracht zu ziehen. Derlei Ausnahmen bedürfen jedoch einer gesonderten Begründung des Senats und einer spezifischen Zuwidmung des Preisgeldes.
  4. Der Kultur- und Wissenschaftssenat schlägt den*die jeweilige*n Preisträger*in vor. Für den Vorschlag sind die Stimmen von zwei Dritteln seiner an einer Preissitzung anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Eine digitale Teilnahme einzelner stimmberechtigter Mitglieder ist hierbei satzungsgemäß zulässig. Der Vorschlag des Senats muss spätestens zum 1. Februar eines jeden Jahres vorgelegt werden.
  5. Um im Rahmen der jeweiligen Preissitzungen eine möglichst umfassende Berücksichtigung der hiesigen Kunst- und Wissenschaftsszene zu gewährleisten, werden auch externe Expert*innen aus den Bereichen Kunst und Wissenschaft mit Bitte um die Nennung von und die Begründung zu geeigneten Preisträger*innen durch die Geschäftsführung angeschrieben. Die Geschäftsführung gibt die Form der einzureichenden Vorschläge vor. Die Liste geeigneter Expert*innen aus den genannten Bereichen wird bei Bedarf angepasst und jährlich durch den Senat bestätigt. Die mit einer Frist bedachten Rückläufe werden dem Senat rechtzeitig vor der ersten Preissitzung zur intensiveren Beschäftigung zur Verfügung gestellt. Die eingereichten Vorschläge der Expert*innen aus Wissenschaft und Kultur sind für den Senat ausdrücklich nicht bindend.
  6. Über die Verleihung des Preises entscheidet die Ratsversammlung qua Beschluss.
  7. Ihr Beschluss wird durch den Kulturausschuss bzw. den Wirtschaftsausschuss vorbereitet. Der*die Vorsitzende des Kultur- und Wissenschaftssenats oder ein*e Vertreter*in des Senats sollen dem Kulturausschuss den Vorschlag für die Vergabe von Kulturpreis und Förderpreis Kultur bzw. dem Wirtschaftsausschuss den Vorschlag für die Vergabe von Wissenschaftspreis und Innovationspreis erläutern.
  8. Will der Kulturausschuss bzw. der Wirtschaftsausschuss vom Vorschlag des Kultur- und Wissenschaftssenats abweichen, so ist zunächst der Senat erneut zu hören. Der Vorlage für die Ratsversammlung ist der Vorschlag des Senats beizufügen.

 

Kontakt zur Geschäftsführung

Kulturpreis und Förderpreis Kultur
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Kultur und Weiterbildung - Kulturbüro
0431 901-5334

Wissenschafts- und Innovationspreis
Landeshauptstadt Kiel
Wissenschaftsreferentin, Claudia Eulitz
0431 901-3028

 

 

Geschäftsführung
Kulturpreis und Förderpreis Kultur

Landeshauptstadt Kiel 
Amt für Kultur und Weiterbildung - Kulturbüro 
0431 901-5334

Geschäftsführung
Wissenschaftspreis und Innovationspreis

Landeshauptstadt Kiel
Referat für Wirtschaft 
Claudia Eulitz 
0431 901-3028