Kurabgabe

Infos zu Häufigen Fragen

Keine



An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie sich aufhalten, ohne dort ihren festen Wohnsitz zu haben (z. B. Urlaubsaufenthalt oder Tagesgast).

Keine

Die Höhe der Kurabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

Hinweise für Kiel:

Die Landeshauptstadt Kiel erhebt weder eine Kur- noch eine Fremdenverkehrsabgabe.



Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).

TASH – Willkommen in Schleswig-Holstein

§ 10 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG).

§ 10 KAG

Worum geht es?

Eine Kurabgabe kann durch als Kur- oder Erholungsort anerkannten Gemeinden erhoben werden, wenn die Gemeinde eine entsprechende Ortssatzung erlassen hat.

Kurabgabepflichtig sind Ortsfremde, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten und die die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen haben.

Hinweise für Kiel:

Die Landeshauptstadt Kiel erhebt weder eine Kur- noch eine Fremdenverkehrsabgabe.


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