Fischereischein ausstellen bei Verlust

Infos zu Häufigen Fragen

  • Prüfungszeugnis der Fischereischeinprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer; bei Umzug: Fischereischein oder Prüfungszeugnis des anderen Bundeslandes,
  • Lichtbild (nach Vollendung des 16. Lebensjahres),
  • Personalausweis.

Hinweise für Kiel:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Prüfungszeugnis
  • Lichtbild


Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Sie sind bereits Inhaber*in eines Fischereischeins und erfüllen somit die Voraussetzungen wie bei einer Erstausstellung.

Es sprechen keine rechtlichen Gründe dafür, eine Ausstellung nicht zu gewähren, wie z.B. durch Fischwilderei, Verstoße gegen fischereirechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei.

Sie haben erfolgreich eine Fischereischeinprüfung absolviert.

Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt), wenn Sie als Angler einen Fischereischein beantragen wollen.

Oder an eine Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL), wenn Sie Berufsfischerin/Berufsfischer sind.

Zuständige Stellen in Kiel

Es sind keine Fristen zu beachten.

Hinweise für Kiel:

Die Gebühren für die Ersatzausstellung betragen 10,-€.



Berufs- und Angelfischerei

Hinweise für Kiel:

Wenn Sie ihr Prüfungszeugnis verloren haben, ist der Landessportfischerverband zuständig.
Eine Zweitschrift vom Prüfungszeugnis erhält man in Kiel beim Landessportfischerverband.
Dies gilt für alle Personen, die ihre Prüfung über den Landessportfischerverband absolviert haben. Die Beantragung ist auch online möglich. 

Alle anderen Personen müssen sich bitte an ihre jeweilige Prüfungsstelle wenden.

Beantragung Prüfungszeugnis

Worum geht es?

Wenn Sie in Schleswig-Holstein der Fischerei nachgehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Bei Verlust Ihres Scheines können Sie sich einen neuen ausstellen lassen.


Zuständige Stellen

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Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

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