Frühförderung Hörgeschädigte

Infos zu Häufigen Fragen

  • Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
  • Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
  • Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.

Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.



An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.

Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.

Frühförderung von Kindern

Ärztekammer Schleswig-Holstein - Arbeitsgruppe Frühförderung

§ 30 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

§ 30 SGB IX

Worum geht es?

Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!


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