Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Infos zu Häufigen Fragen

  • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.



Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Bitte wenden Sie sich an:

  • eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
  • Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, oder
  • an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.

Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.  



Eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie weitere Informationen bezüglich Hilfen für Schwangere und Beratungsangeboten für Familien finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Details zur Bundesstiftung erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens

Informationen für Familien

Worum geht es?

Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:

 

  • Ärztliche Behandlung und Betreuung,
  • Unterstützung durch Hebammen,
  • Medikamente, Verband- und Heilmitteln.

 

Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.

Hinweise für Kiel:

Durch die Hilfe kann in einigen Fällen z.B. eine Erstlingsausstattung finanziert werden.


Zuständige Stellen

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Bankverbindung & Postanschrift

Förde Sparkasse
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Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

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