Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Taxi

Infos zu Häufigen Fragen

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • EU-/EWR-Führerschein
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
  • Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)

Hinweise für Kiel:

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) gegebenenfalls Meldebescheinigung, wenn ein Reisepass vorgelegt wird,
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung,
  • Gutachten über die Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Leistungsuntersuchung)*,
  • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung",
  • Ärztliches Gutachen (nur bei Verlängerung nach Vollendung des 60. Lebensjahres),
  • Abgelaufene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung,
  • Vorbereitungsbögen erhalten Sie in der Führerscheinstelle
    * Das Gutachten wird erstellt durch den
    Berufsgenossenschaftlichen Medizinischen Dienst
    Preußerstraße 1
    24105 Kiel, Tel. 0431/ 56 10 41


  • geistige und körperliche Eignung
  • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Zuständige Stellen in Kiel

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Hinweise für Kiel:

Es wird eine Gebühr in Höhe von 38 Euro erhoben.



Worum geht es?

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.


Zuständige Stellen

Auch interessant

Termine vereinbaren

Bankverbindung & Postanschrift

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

Die Nummer, die alles weiß

Logo 115 - Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr.

Sie sind nach Kiel gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es eine Telefonnummer, die alles weiß: 115 - die einheitliche Behördennummer